Guten Tag,
meine Tochter hat nach Ende der Elternzeit eine Sozialabfindung (so stand es im Vertrag) erhalten.
Die BKK des Ehemannes verweigert ihr die Familienversicherung und verweist auf die Abfindung.
Ist das korrekt?
vielen Dank für Kommentare
Familienversicherung bei Abfindung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung bei Abfindung
ich gehe mal davon aus, dass die Abfindung zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde.
Ja, das ist korrekt und steht in § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
Ja, das ist korrekt und steht in § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
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