Übernahme Säumniszuschläge durch Sozialamt/Grundsicherungsam

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Beitragvon Rossi » 01.06.2010, 23:33

Mal wieder niedlich Deine Argumentation; Vergil09owl

Da gibt es nur ein Problem, es ist eine Ermessensentscheidung und das in den Zeiten des Gesundheitsfond.


Ich würde mal vorschlagen, dass Du die Truppe der Vollstrecker in der GKV (welche rückständige Beiträge und Säuminiszuschläge eintreiben sollen) verdoppelst und dass sie jeden Tag vor der Tür der säumigen Beitragszahler stehen.

Sie stehen vor der Tür des säumigen Beitragszahlers und haben einen gesetzlichen Auftrag, nämlich die Beitragsrückstände und die Säumniszuschläge einzutreiben. Das machen die Vollstrecker jeden Tag und weißt Du was, sie wissen genau, dass sie nichts bekommen. Ergo eine reine Beschäftigungstherapie, die Geld kostet.

Da teile ich die Auffassung von Günni, lass es sein. Und weißt Du warum? Es bringt nämlich nix und kostet nur Geld (finanziert von der Solidargemeinschaft) Jenes ist relativ einfach!

Ich bin mittlerweile über Deine Einstellung mehr als begeistert.

Es gibt dort ein Sprichwort, welches Du vielleicht bei Deinen Postings berücksichtigen solltest.

Zwischen Theorie und Praxis bestehen Unterschiede!!!

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Beitragvon Vergil09owl » 02.06.2010, 18:56

So so, begeistert, ich weniger. Beitragsrückstände eintreiben ist ein mühseliges Geschäft.
Und wenn es denn noch Behörde gegen Behörde geht. Nu denn...

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Beitragvon Rossi » 04.06.2010, 20:49

Lustig, lustig, tralla, la, la!

Und wenn es denn noch Behörde gegen Behörde geht


Wie? Du willst jetzt die Säumniszuschläge beim Sozialamt eintreiben?

Sorry, Vergil09owl, mach Dich nicht lächerlich. Was Du da andenkst ist abenteuerlich und völlig daneben.

Ich bin über diese Aussage wieder einmal begeistert!

Woher nimmst Du denn die Rechtsgrundlage bei der Behörde (Sozialamt) zu vollstrecken?

Beitragsschuldner ist und bleibt Euer Kunde und nicht das Sozialamt.

Aber schick mal den Vollstrecker los zum Sozialamt. Ich lach mich usselig!

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Beitragvon Vergil09owl » 04.06.2010, 21:19

Ironie ist nicht gerade deine stärke oder?

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Beitragvon Rossi » 04.06.2010, 21:58

Sorry, vergil09owl, bei Dir weiß ich es mittlerweile nicht, ob es Ironie oder einfach nur gefährliches Halbwissen ist, was Du hier postest!

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Beitragvon Vergil09owl » 04.06.2010, 22:04

ist schon gut ich werde jetzt mal an dieser Stelle die Diskussion einstellen und mich näher mit § 5 Abs. 1 Nr. 13 und die Auswirkungen desselben auf die negative Dechkungsbeiträgsrechnung befassen.

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Beitragvon Rossi » 04.06.2010, 22:13

Boah,

verstehe ich jetzt wieder mal nicht, was Du mir erklären willst:

näher mit § 5 Abs. 1 Nr. 13 und die Auswirkungen desselben auf die negative Dechkungsbeiträgsrechnung befassen.


Vermutlich habe ich heute mal wieder nen Brett vor der Birne!

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Beitragvon Rossi » 06.06.2010, 00:49

Na ja, nur zur Information vergil09owl.

Den Vollstrecker brauchst Du gar nicht erst zum Sozialamt losschicken. Dat iss völlig daneben.

Wenn, dann musst Du allenfalls ne Leistungsklage gegen den Sozialhilfeträger erheben.

Aber investiere Dich dort nicht zu viel, es bringt nämlich nix. Beitragsschuldner ist und bleibt das Mitglied und defintiv nicht das Sozialamt.

Prüfe es nach dem Wortlaut der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und nicht nach dem Wunschdenken Deiner Kasse! Dat bringt manchmal nicht viel und löst schmunzeln bei einem sozialgerichtlichen Verfahren aus!


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