Nun denn Tawera, es tut mir leid das Amt hat nicht viel Plan von der Sozialversicherung.
Aus diesem Grund wirst Du derzeit von Pontius nach Pilatus geschickt. Dabei ist Pontiis Pilatus kein guter Anwalt.
Die ARGE kann Dich nicht so einfach bei irgendeiner Kasse anmelden, das ist schon mal - meines Erachtens - daneben.
Du hast in erster Linie im Rahmen des ALG II-Antrages eine Mitgliedsbescheinidung vorzulegen. Dies ergibt sich aus § 175 Abs. 3 SGB V. Hier heißt es:
§ 175 SGB V Ausübung des Wahlrechts
...
(3) Versicherungspflichtige haben der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen.
Die ARGE ist hier die Stelle die zu melden hat. Gretchenfrage, hast Du zuvor der ARGE eine Mitgliedsbescheinigung - weil Du bei der TK gewesen bist - vorgelegt?
Nöh, oder?
Dann geht es weiter in Satz 3 des § 175 Abs. 3 SGB V. Hier heißt es:
... Wird die Mitgliedsbescheinigung nicht spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgelegt, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand;
Nun denn, Du hast innerhalb von 2 Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt und zuletzt bestand ja wohl ein TK eine Versicherung.
Also bleibt nur die TK übrig, es sei denn Du legst eine Mitgliedsbescheinigung einer anderen Kasse vor.
Die derzeitige Ablehnung der TK - weil Du die Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht erfüllt hast - ist völlig daneben.
Nach Deinen Schilderungen hast Du damals (beim ersten mal Ausscheiden aus dem ALG II) versucht Dich freiwillig zu versichern, richtig? Dies wurde damals aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten abgelehnt, richtig?
Dann halten wir nämlich fest, dass Du dich um eine Versicherung bemüht hast. Die Kasse hat Dich jedoch abgelehnt. Gretchenfrage, warum hat die Kasse nicht nach der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB gebohrt? Du kümmerst Dich um deine Versicherung und hoffst auf Beratung und Aufklärung der Kasse und es kommt lapidar eine Ablehnung. Die andere Geschichte (Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) wird im Ansatz nicht thematisiert?
Wenn es so gewesen ist, dann würde ich jetzt daraus definitiv etwas basteln.
Reiche den Anzeigebogen zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V für die Zeit nach dem erstmaligen Ausscheiden aus dem ALG II bei der TK ein. Beantrage gleichzeitig den Erlass der nachzuzahlenden Beiträge gem. § 186 Abs. 11 SGB V. Wohl gemerkt, den Erlass der Beitragsnachforderung nicht die Ermäßigung.
Für den Erlass musst Du Gründe vortragen, wonach Du das heutige verspätete Anzeigen nicht zu vertreten hast. Nun denn, welche Begründung liegt hier wohl auf der Hand?
Du hast Dich damals als Unversicherter um eine Krankenversicherung bemüht; dies wurde stumpf von der Kasse abgelehnt. Wenn es sich auch um eine freiw. Kv. handelte und Du die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hast, sollte die Kasse auch ein wenig mitdenken und Dich aufklären und beraten.
Im Bereich des Sozialrechts gibt es einen Grundsatz; man nennt es das Prinzip des Gesamtfalles. Man muss alles mögliche prüfen! Hat dies die Kasse damals gemacht? Nöh!
Ergo liegen de facto Gründe vor, dass Du das verspätete Anzeigen nicht zu vertreten hast. Der schwarze Peter liegt bei der Kasse.
Du bist ein einfacher unbescholtener Bürger und hast um Krankenversicherung gebeten. Du kannst nicht alles wissen, musst Du auch nicht. Dafür gibt es die Sozialleistungsträger die zur Aufklärung und Beratung verpflichtet sind.
Für mich steckt hier sehr viel Potential, einen Erlass zu bekommen.
Aber ich kann Dir schon eins verraten, die Kasse wird mullen und knullen. Vermutlich wird sie den regulären Beitrag nachfordern.
Meiner Ansicht nach, völlig daneben.
Guck mal hier; die Posterin ist auch gegen eine riesige Betonwand der Kasse gerannt. Sie hatte sogar studiert, welche Falkultät möchte ich hier verschweigen. Aber dennoch hat die Kasse - leider erst im einstweiligen Verfahren - ein wenig eingelenkt.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2564
Bei Dir ist meines Erachtens offensichtlich noch viel mehr Potential.
Leider ist dies natürlich nur meine bescheidene Auffassung.