Hallo,
also folgende Frage:
Mein Partner ist selbstständig und passt zur Zeit auf unseren Sohn auf. Er ist in der gesetzlichen KV freiwillig versichert.
Nun wollen wir heiraten. Verändert sich sein Beitrag dadurch sehr? Nun zählt ja das Familieneinkommen, oder? Ich selbst arbeite Teilzeit und bin privat versichert!
Danke
Beiträgshöhe in der freiwilligen GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Wenn sein Einkommen wieder höher wird und er über diese Grenze kommt dürfte er als Selbständiger trotzdem in der PKV besser aufgehoben sein.
Beitrag für einen 40 jährigen mit Volltarifen 100 % unter 300 €
Beihilfetarife mit 30 % ca. 150 €
Sollte er jünger sein, ist sein Beitrag auch niedriger.
Weiterhin sollte er einmal überprüfen, ob in seinem jetzigen Versicherungsschutz ein Krankentagegeld enthalten ist.
Dieses muß bei Selbständigen /GKV gesondert beantragt werden.
Unterhalte Dich einmal mit Deinem Versicherungsberater darüber.
Gruß Schlappi
Beitrag für einen 40 jährigen mit Volltarifen 100 % unter 300 €
Beihilfetarife mit 30 % ca. 150 €
Sollte er jünger sein, ist sein Beitrag auch niedriger.
Weiterhin sollte er einmal überprüfen, ob in seinem jetzigen Versicherungsschutz ein Krankentagegeld enthalten ist.
Dieses muß bei Selbständigen /GKV gesondert beantragt werden.
Unterhalte Dich einmal mit Deinem Versicherungsberater darüber.
Gruß Schlappi
138,40 ist der Mindestbeitrag
basierend auf der Mindestbemessungsgrundlage von mtl. 851,67 EUR
Beitragssatz
KV 14,3
PV 1,95
gesamt 16,25
851,67 EUR x 16,25 = 138,40
jetzt kommt Heirat
Frau in PKV mit brutto 1902 EUR (1/12 des Weihnachtsgeldes müsste hier noch dazu kommen, aber lassen wir dies zur Vereinfachung mal weg)
Es zählt das halbe Familieneinkommen
Frau 1902 EUR
Mann 0,00 EUR
Gesamt 1902
davon die Hälfte = 951
davon 16,25 % = 154,54 mtl. Beitrag.
Sofern geimensame Kinder (davon gehe ich jetzt mal aus) vorhanden sind, die unterhaltsberechtigt und familienversichert sind (gehe mal von 1 Kind aus) gibt es von den Einnahmen des privat versicherten Ehegatten einen Abzug von 851,67 EUR.
Also
Frau (die ja in PKV ist)
1902 - 851,67 = 1050,33
Mann Null
gesamt = 1050,33
davon die Hälfte
= 525,17
von 525,17 würde jetzt der Beitrag berechnet, wenn es nicht die sogenannte Mindesbemessungsgrenze von mtl. 851,67 EUR gäbe.
Sie gibt es aber
daher und jetzt das FAZIT:
Berechung (auch nach Heirat) aus mtl. 851,67
x 16,25 = 138,40
ALSO: es bleibt durch die Heirat wie es ist. Dies war aber jetzt erst durch die Fakten möglich zu beurteilen. Es hätte auch anders kommen können.
Aber 01.01.2011 erhöhen sich die Beitragsssätze zur KV
Der hier maßgebende ermäßigte Beitragssatz (nicht zu verwechselen mit dem allgemeinen BS, der im in der Presse auftaucht)
beträgt ab 01.01.2011 nicht mehr 14,3 , sondern 14,9
14,9 + 1,95 (PV) = 16,85
851,67 x 16,85 = 143,51 EUR.
Hinweis:
Bei Selbstständigkeit gelten andere Beiträge.
basierend auf der Mindestbemessungsgrundlage von mtl. 851,67 EUR
Beitragssatz
KV 14,3
PV 1,95
gesamt 16,25
851,67 EUR x 16,25 = 138,40
jetzt kommt Heirat
Frau in PKV mit brutto 1902 EUR (1/12 des Weihnachtsgeldes müsste hier noch dazu kommen, aber lassen wir dies zur Vereinfachung mal weg)
Es zählt das halbe Familieneinkommen
Frau 1902 EUR
Mann 0,00 EUR
Gesamt 1902
davon die Hälfte = 951
davon 16,25 % = 154,54 mtl. Beitrag.
Sofern geimensame Kinder (davon gehe ich jetzt mal aus) vorhanden sind, die unterhaltsberechtigt und familienversichert sind (gehe mal von 1 Kind aus) gibt es von den Einnahmen des privat versicherten Ehegatten einen Abzug von 851,67 EUR.
Also
Frau (die ja in PKV ist)
1902 - 851,67 = 1050,33
Mann Null
gesamt = 1050,33
davon die Hälfte
= 525,17
von 525,17 würde jetzt der Beitrag berechnet, wenn es nicht die sogenannte Mindesbemessungsgrenze von mtl. 851,67 EUR gäbe.
Sie gibt es aber
daher und jetzt das FAZIT:
Berechung (auch nach Heirat) aus mtl. 851,67
x 16,25 = 138,40
ALSO: es bleibt durch die Heirat wie es ist. Dies war aber jetzt erst durch die Fakten möglich zu beurteilen. Es hätte auch anders kommen können.
Aber 01.01.2011 erhöhen sich die Beitragsssätze zur KV
Der hier maßgebende ermäßigte Beitragssatz (nicht zu verwechselen mit dem allgemeinen BS, der im in der Presse auftaucht)
beträgt ab 01.01.2011 nicht mehr 14,3 , sondern 14,9
14,9 + 1,95 (PV) = 16,85
851,67 x 16,85 = 143,51 EUR.
Hinweis:
Bei Selbstständigkeit gelten andere Beiträge.
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