Beiträgshöhe in der freiwilligen GKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Nova74
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Beiträgshöhe in der freiwilligen GKV?

Beitragvon Nova74 » 23.11.2010, 12:22

Hallo,
also folgende Frage:
Mein Partner ist selbstständig und passt zur Zeit auf unseren Sohn auf. Er ist in der gesetzlichen KV freiwillig versichert.
Nun wollen wir heiraten. Verändert sich sein Beitrag dadurch sehr? Nun zählt ja das Familieneinkommen, oder? Ich selbst arbeite Teilzeit und bin privat versichert!

Danke

heinrich
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Beitragvon heinrich » 23.11.2010, 19:47

wie hoch ist denn der Beitrag, der er derzeit zahlt.


noch ne Frage. Wieso Teilzeit und dann privat versichert.
Bist Du etwa Beamtin.

Wie hoch ist Dein Brutto ?

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Beitragvon Nova74 » 23.11.2010, 21:28

Ich bin Beamtin mit 50% Beihilfe.
Er zahlt den niedrigsten Satz, so ca 150 €.

Danke

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 23.11.2010, 23:51

na dann kannst Du Deinen zukünftigen Ehemann ja über Deine Beihilfestelle mitversichern, wenn sein Einkommen unter 17.000 - 18.000 € liegt (ist unterschiedlich in den Bundesländern).
Beihilfesatz 70 % - Restkosten privat 30 %.

Gruß Schlappi

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Beitragvon Nova74 » 24.11.2010, 07:05

Danke, das haben wir auch schon gehört :)
Aber sein Einkommen ändert sich ja wieder und dann ist das ein hin und her.....
Deswegen würden wir gerne wissen, ob sich der Beitrag nur aufgrund der Heirat ändert? Soviel verdiene ich ja nun auch nicht....

Danke

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 24.11.2010, 08:44

Wenn sein Einkommen wieder höher wird und er über diese Grenze kommt dürfte er als Selbständiger trotzdem in der PKV besser aufgehoben sein.
Beitrag für einen 40 jährigen mit Volltarifen 100 % unter 300 €
Beihilfetarife mit 30 % ca. 150 €
Sollte er jünger sein, ist sein Beitrag auch niedriger.
Weiterhin sollte er einmal überprüfen, ob in seinem jetzigen Versicherungsschutz ein Krankentagegeld enthalten ist.
Dieses muß bei Selbständigen /GKV gesondert beantragt werden.

Unterhalte Dich einmal mit Deinem Versicherungsberater darüber.

Gruß Schlappi

heinrich
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Beitragvon heinrich » 24.11.2010, 18:46

mit ca. 150 EUR, meinst Du da
138,40 oder 140,53 EUR mit.

Außerdem hatte ich nach Deinem Brutto gefragt.

Leider ist eine konkrete Antwort, ob sich der Beitrag ändert, so nicht möglich, sorry.

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Beitragvon Nova74 » 25.11.2010, 08:09

Oh das hatte ich überlesen.... :shock:
Ich habe nachgeschaut, es sind 138,40 € Beitrag und mein Brutto beträgt 1902€

Danke und viele Grüße

heinrich
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Beitragvon heinrich » 25.11.2010, 20:25

138,40 ist der Mindestbeitrag

basierend auf der Mindestbemessungsgrundlage von mtl. 851,67 EUR
Beitragssatz
KV 14,3
PV 1,95
gesamt 16,25

851,67 EUR x 16,25 = 138,40

jetzt kommt Heirat
Frau in PKV mit brutto 1902 EUR (1/12 des Weihnachtsgeldes müsste hier noch dazu kommen, aber lassen wir dies zur Vereinfachung mal weg)

Es zählt das halbe Familieneinkommen
Frau 1902 EUR
Mann 0,00 EUR
Gesamt 1902
davon die Hälfte = 951
davon 16,25 % = 154,54 mtl. Beitrag.



Sofern geimensame Kinder (davon gehe ich jetzt mal aus) vorhanden sind, die unterhaltsberechtigt und familienversichert sind (gehe mal von 1 Kind aus) gibt es von den Einnahmen des privat versicherten Ehegatten einen Abzug von 851,67 EUR.

Also
Frau (die ja in PKV ist)
1902 - 851,67 = 1050,33
Mann Null
gesamt = 1050,33
davon die Hälfte
= 525,17

von 525,17 würde jetzt der Beitrag berechnet, wenn es nicht die sogenannte Mindesbemessungsgrenze von mtl. 851,67 EUR gäbe.

Sie gibt es aber
daher und jetzt das FAZIT:
Berechung (auch nach Heirat) aus mtl. 851,67
x 16,25 = 138,40

ALSO: es bleibt durch die Heirat wie es ist. Dies war aber jetzt erst durch die Fakten möglich zu beurteilen. Es hätte auch anders kommen können.

Aber 01.01.2011 erhöhen sich die Beitragsssätze zur KV
Der hier maßgebende ermäßigte Beitragssatz (nicht zu verwechselen mit dem allgemeinen BS, der im in der Presse auftaucht)
beträgt ab 01.01.2011 nicht mehr 14,3 , sondern 14,9

14,9 + 1,95 (PV) = 16,85
851,67 x 16,85 = 143,51 EUR.

Hinweis:
Bei Selbstständigkeit gelten andere Beiträge.


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