Nachzahlung mein Problem?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

KeySee
Beiträge: 4
Registriert: 08.04.2011, 00:27

Nachzahlung mein Problem?

Beitragvon KeySee » 08.04.2011, 00:40

Hallo,

ich habe mich gerade ausgiebig durch sämtliche Beiträge gelesen aber leider konnten die mir nicht recht weiter helfen.

Ich habe das Problem, dass meine GKV eine Nachzahlung fordert für den Zeitraum vom 1.10.10 bis 31.3.11. Ich bin damals aus der Familienversicherung geflogen, weil ich als Studentin über 400 Euro verdient habe.
Allerdings lief bei der neuen Einstufung anscheinend einiges schief, denn ich habe erst im März die Rechnung über die Nachzahlung erhalten. Davor wollte die versicherung keine Beiträge, weil mein Fall in der Bearbeitung war. Damals waren sich die Damen und Herren der Versicherung nämlich anscheined nicht einig darüber, ob ich nun familienverischert bleiben darf oder nicht. Wir haben also fünf sechs mal hin und her telefoniert bis im März letzten Endes die Rechnung für die Nachzahlung eingetrudelt ist.
Allerdings weigere ich mich bisher zu zahlen, da ich nicht verantwortlich dafür bin, dass die Versicherung mich so lange nicht richtig eingestuft hat. Daher hab ich ihnen geschrieben, dass ich solange nicht zahlen werde, bis mir schriftlich vorliegt, warum ich meine Beiträge nicht rechtzeitig zahlen konnte/durfte, sondern jetzt einen riesen Haufen nachzahlnen muss.

Befinde ich mich im Recht? Muss nicht derjenige die Haftung übernehmen, der die richtige Einstufung nicht rechtzeitig eingeleitet hat, sodass ich pünktlich hätte zahlen können?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

Lieben Gruß

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 471
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 08.04.2011, 08:02

Hallo,

was wäre denn anders gewesen, wenn die Beiträge frühzeitiger angefordert worden wären?

MfG
ratte1

KeySee
Beiträge: 4
Registriert: 08.04.2011, 00:27

Beitragvon KeySee » 08.04.2011, 14:13

Ich hätte meine Beiträge ja gezahlt, dann wärs ja quasi direkt vom Lohn abgegegangen, aber ich sehe nicht ein, dass die Verischerung ein halbes Jahr schludert und mir dann eine Rechnung von über 400 Euro schickt die ich begleichen soll. Vor allem weiß ich nicht, wo ich das Geld herbringen soll...

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.04.2011, 18:37

Am besten eine Ratenzahlung vereinbaren und denn mit der Kasse redern, wieso schludern. Das sieht die Kasse doch erst dann, wenn a. die Meldungen als Werkstudenten eingangen sind, b. die geringfügige Tätikeit keine war, was die Knappschaft feststellt, c. der Rentenversicherungsträger,im Rahmen einer Betreibspfüfung feststellt d. es sich im Rahmen der Familienversicherungs Bestandspflege rausstellt. Das dauert.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 08.04.2011, 20:24

hast Du denn am 01.10.2010 unverzüglich selbst gemeldet, dass sich Deine Einnahmen ändern

oder

ist die KK auf Dich zugekommen, z.B. nachdem sie erst einige Wochen nach dem 01.10.2010 die Anmeldung des Arbeitgeber (zur Rentenversicherung) erhalten hat

KeySee
Beiträge: 4
Registriert: 08.04.2011, 00:27

Beitragvon KeySee » 08.04.2011, 21:00

Die Krankenkasse wusste Bescheid, es wurde ihr auch gemeldet dass ich über 400 Euro verdiene, aber anscheinend hat mich der Steuerberater meines Arbeitgebers falsch angemeldet. Dieser gab angeblich an, dass ich sozialversicherungspflichtig wäre, dass war aber ein Fehler, denn ich war als Werkstudent angestellt.
Den ersten Fehler hat also angeblich der Steuerberater gemacht durch die Falschmeldung, aber ich kann nichts beweisen, da ich diese Tatsache nur am Telefon erfahren habe. Die Krankenkasse weigert sich aber bisher mir schriftlich zuzusenden was schief lief. Ich hab also nichts in der Hand und kann somit niemanden einen Fehler nachweisen.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 08.04.2011, 21:13

das läuft dann so ab.

Arbeitgeber bzw. Steuerberater melden als Versicherungspflichtiger an.

Dann kommt irgendwann eine Berichtigung, dass Du als Werkstudent angemeldet wirst. Das dauert.

Wenn willst Du denn hier ersatzpflichtig machen.

Du hast doch auch noch einen Zinsvorteil gehabt, indem Du nicht sofort zahlen musst, sondern erst im Nachhinein. Kostet Dich gesamt keine Cent mehr.

Unanhängig davon melden 99 % aller familienversicherten Studenten, die einen Werkstudenten - Job aufnehmen dies nicht selbst, sondern die KK kommt erst die Meldungen der Arbeitgeber dahinter.

KeySee
Beiträge: 4
Registriert: 08.04.2011, 00:27

Beitragvon KeySee » 08.04.2011, 21:22

Ich hab das selbst gemeldet, weil ich wusste dass die mehr Geld von mir wollen.

Ich hab nie eine Nachricht der KK bekommen dass ich umgemeldet wurde.

Ich habe gehört, dass der Steuerberater für die fehlerhafte Bearbeitung haftbar gemacht werden kann und die ausstehenden Beitragszahlungen übernehmen muss, weiß aber nicht inwiefern dass zutrifft. Dachte dass könnte mir hier jemand sagen...

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 11.04.2011, 20:00

da sehe ich aber nicht den Hauch einer Chanca, dass der Steuerberater etwas zahlen soll.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste