Hallo,
ich habe mich gerade ausgiebig durch sämtliche Beiträge gelesen aber leider konnten die mir nicht recht weiter helfen.
Ich habe das Problem, dass meine GKV eine Nachzahlung fordert für den Zeitraum vom 1.10.10 bis 31.3.11. Ich bin damals aus der Familienversicherung geflogen, weil ich als Studentin über 400 Euro verdient habe.
Allerdings lief bei der neuen Einstufung anscheinend einiges schief, denn ich habe erst im März die Rechnung über die Nachzahlung erhalten. Davor wollte die versicherung keine Beiträge, weil mein Fall in der Bearbeitung war. Damals waren sich die Damen und Herren der Versicherung nämlich anscheined nicht einig darüber, ob ich nun familienverischert bleiben darf oder nicht. Wir haben also fünf sechs mal hin und her telefoniert bis im März letzten Endes die Rechnung für die Nachzahlung eingetrudelt ist.
Allerdings weigere ich mich bisher zu zahlen, da ich nicht verantwortlich dafür bin, dass die Versicherung mich so lange nicht richtig eingestuft hat. Daher hab ich ihnen geschrieben, dass ich solange nicht zahlen werde, bis mir schriftlich vorliegt, warum ich meine Beiträge nicht rechtzeitig zahlen konnte/durfte, sondern jetzt einen riesen Haufen nachzahlnen muss.
Befinde ich mich im Recht? Muss nicht derjenige die Haftung übernehmen, der die richtige Einstufung nicht rechtzeitig eingeleitet hat, sodass ich pünktlich hätte zahlen können?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Lieben Gruß
Nachzahlung mein Problem?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Am besten eine Ratenzahlung vereinbaren und denn mit der Kasse redern, wieso schludern. Das sieht die Kasse doch erst dann, wenn a. die Meldungen als Werkstudenten eingangen sind, b. die geringfügige Tätikeit keine war, was die Knappschaft feststellt, c. der Rentenversicherungsträger,im Rahmen einer Betreibspfüfung feststellt d. es sich im Rahmen der Familienversicherungs Bestandspflege rausstellt. Das dauert.
Die Krankenkasse wusste Bescheid, es wurde ihr auch gemeldet dass ich über 400 Euro verdiene, aber anscheinend hat mich der Steuerberater meines Arbeitgebers falsch angemeldet. Dieser gab angeblich an, dass ich sozialversicherungspflichtig wäre, dass war aber ein Fehler, denn ich war als Werkstudent angestellt.
Den ersten Fehler hat also angeblich der Steuerberater gemacht durch die Falschmeldung, aber ich kann nichts beweisen, da ich diese Tatsache nur am Telefon erfahren habe. Die Krankenkasse weigert sich aber bisher mir schriftlich zuzusenden was schief lief. Ich hab also nichts in der Hand und kann somit niemanden einen Fehler nachweisen.
Den ersten Fehler hat also angeblich der Steuerberater gemacht durch die Falschmeldung, aber ich kann nichts beweisen, da ich diese Tatsache nur am Telefon erfahren habe. Die Krankenkasse weigert sich aber bisher mir schriftlich zuzusenden was schief lief. Ich hab also nichts in der Hand und kann somit niemanden einen Fehler nachweisen.
das läuft dann so ab.
Arbeitgeber bzw. Steuerberater melden als Versicherungspflichtiger an.
Dann kommt irgendwann eine Berichtigung, dass Du als Werkstudent angemeldet wirst. Das dauert.
Wenn willst Du denn hier ersatzpflichtig machen.
Du hast doch auch noch einen Zinsvorteil gehabt, indem Du nicht sofort zahlen musst, sondern erst im Nachhinein. Kostet Dich gesamt keine Cent mehr.
Unanhängig davon melden 99 % aller familienversicherten Studenten, die einen Werkstudenten - Job aufnehmen dies nicht selbst, sondern die KK kommt erst die Meldungen der Arbeitgeber dahinter.
Arbeitgeber bzw. Steuerberater melden als Versicherungspflichtiger an.
Dann kommt irgendwann eine Berichtigung, dass Du als Werkstudent angemeldet wirst. Das dauert.
Wenn willst Du denn hier ersatzpflichtig machen.
Du hast doch auch noch einen Zinsvorteil gehabt, indem Du nicht sofort zahlen musst, sondern erst im Nachhinein. Kostet Dich gesamt keine Cent mehr.
Unanhängig davon melden 99 % aller familienversicherten Studenten, die einen Werkstudenten - Job aufnehmen dies nicht selbst, sondern die KK kommt erst die Meldungen der Arbeitgeber dahinter.
Ich hab das selbst gemeldet, weil ich wusste dass die mehr Geld von mir wollen.
Ich hab nie eine Nachricht der KK bekommen dass ich umgemeldet wurde.
Ich habe gehört, dass der Steuerberater für die fehlerhafte Bearbeitung haftbar gemacht werden kann und die ausstehenden Beitragszahlungen übernehmen muss, weiß aber nicht inwiefern dass zutrifft. Dachte dass könnte mir hier jemand sagen...
Ich hab nie eine Nachricht der KK bekommen dass ich umgemeldet wurde.
Ich habe gehört, dass der Steuerberater für die fehlerhafte Bearbeitung haftbar gemacht werden kann und die ausstehenden Beitragszahlungen übernehmen muss, weiß aber nicht inwiefern dass zutrifft. Dachte dass könnte mir hier jemand sagen...
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