erst einmal ein nettes Hallo in die Runde.
Ich hab mal folgende Frage: Ich bin seit dem 21.4. krank geschrieben und habe am selben Tag von meinem Arbeitgeber am selben Tag die fristlose bekommen.
Ein paar Tage später erhielt ich einen Brief bezüglich des Krankengeldes in dem Folgendes drin stand:
Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Tag, nach der ärztlichen Feststellung Ihrer Erkrankung, also ab dem 22.04.2011.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie an dem Tag bei Ihrer BKK versichert sind. Ihr Beschäftigung endete am 21.04.2011 (fristlose Kündigung). Damit endet auch Ihre Mitgliedschaft bei uns.
Ist das richtig oder will man sich da bloß um die Zahlung drücken, denn ich kenn das mit einer 4- wöchigen Nachversicherungspflicht.
Gruß Dreamman