Stimmt das?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Dreamman
Beiträge: 2
Registriert: 16.05.2011, 09:47

Stimmt das?

Beitragvon Dreamman » 16.05.2011, 10:00

Hallo Leute,

erst einmal ein nettes Hallo in die Runde.

Ich hab mal folgende Frage: Ich bin seit dem 21.4. krank geschrieben und habe am selben Tag von meinem Arbeitgeber am selben Tag die fristlose bekommen.

Ein paar Tage später erhielt ich einen Brief bezüglich des Krankengeldes in dem Folgendes drin stand:



Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Tag, nach der ärztlichen Feststellung Ihrer Erkrankung, also ab dem 22.04.2011.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie an dem Tag bei Ihrer BKK versichert sind. Ihr Beschäftigung endete am 21.04.2011 (fristlose Kündigung). Damit endet auch Ihre Mitgliedschaft bei uns.



Ist das richtig oder will man sich da bloß um die Zahlung drücken, denn ich kenn das mit einer 4- wöchigen Nachversicherungspflicht.

Gruß Dreamman

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.05.2011, 19:32

Tja, dass Dumme daran ist wirklich, dass der Krankengeldanspruch erst 1 Tag nach der Feststellung der AU beginnt.

Du solltest jetzt ganz schnell hingehen und bei der Agentur für Arbeit ALG I beantragen. Jenes setzt voraus, dass Du nicht mehr krankgeschrieben bist.

In dieser Konstellation zahlt - auch bei einer Sperrzeit - die Agentur ab dem 21.05.2011 ggf. Beiträge zur Krankenversicherung und Du bist hierüber wieder pflichtversichert.

Wenn Du es so hinbekommst, dann greift in der Zeit vom 21.04.2011 - 20.05.2011 der sog. nachgehende Leistungsanspruch gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Daran eingeschlossen ist dann auch der Krankengeldanspruch.

Gelingt es Dir nicht innerhalb der sog. Monatsfrist eine neue Pflichtversicherung in der GKV (ALG I während der Sperrzeit oder ALG II), dann bekommst Du auch kein Krankengeld.

Dreamman
Beiträge: 2
Registriert: 16.05.2011, 09:47

Beitragvon Dreamman » 16.05.2011, 19:52

Hallo Rossi,

danke für deine Antwort. bei der Arge war ich schon aber Behördenmühlen arbeiten nun mal langsam.

Gruß Dreamman

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 471
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 16.05.2011, 20:00

Hallo,
Rossi hat geschrieben:Wenn Du es so hinbekommst, dann greift in der Zeit vom 21.04.2011 - 20.05.2011 der sog. nachgehende Leistungsanspruch gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Daran eingeschlossen ist dann auch der Krankengeldanspruch.

Kleine Ergänzung: Das gilt nur, wenn kein Familienversicherungsanspruch besteht.

MfG
ratte1

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.05.2011, 20:00

Jetzt musst Du aber aufpassen.

Ab dem Zeitpunkt, wo die ARGE zahlt, bekommst Du dann kein Krankengeld mehr.

Wie lange bist Du denn krankgeschrieben?

Man kann jenes genau hintrixen, wenn man weiß, worauf es ankommt!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.05.2011, 20:01

Kleine Ergänzung: Das gilt nur, wenn kein Familienversicherungsanspruch besteht.



Jooh, jenes ist natürlich zu beachten.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 16.05.2011, 20:34

Und Arbeitslosenengeld, gibt es eigentlich nur, wenn keine Arbeitsunfähigkeit besteht.Leider besteht auch kein Anspruch auf EFZ durch die Kasse, Sperrzeit, ist eigentlich nur denn gegeben wenn das verhalten so war, das man es als grobfahrlässig ansehen kann, aufgrund der AU nujut . Ansichtssache.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 16.05.2011, 20:40, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.05.2011, 20:39

Öhm, vergil, Dreamman kann es noch steuern. D. h., er lässt sich einfach nicht mehr krankschreiben bzw. max. innerhalb der Monatsfrist.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 16.05.2011, 20:41

jo ist schon klar, aber du weißt ja....

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.05.2011, 22:05

Öhm, was weiß ich?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 17.05.2011, 20:38

es werden gern sperrzeiten verhängt


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste