Frauenbenachteiligung bei 9/10 Regelung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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elly
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Frauenbenachteiligung bei 9/10 Regelung

Beitragvon elly » 12.10.2011, 13:32

Als Frau ist die 9/10tel Berechnung mit einem Lineal eine schreiende Ungerechtigkeit! :!:

Welche Frauen hier im Forum haben dadurch ebenfalls Nachteile mit der gesetzlichen Krankenversicherung?
Seit wann gibt es dieses Gesetz? Ich wusste davon nichts!

Ich selbst habe drei Kinder großgezogen und war aus dem Berufsleben draussen, sozusagen "Hausfrau".
Diese Zeit wird mir voll als Arbeitszeit gerechnet!!!!! ](*,)

Zu meinem Nachteil kommt hier hinzu, dass ich mit einem Beamten verheiratet war. Beamte sind ja Beihilfekandidaten die eine kleine private Zusatzversicherung abschliessen müssen.

Seit 1991 bin ich ununterbrochen in einer gesetzlichen Kasse, mal freiwillig, mal pflichtversichert. Trotzdem werde ich als freiwilliges Mitglied meine Krankenkassenbeträge als "Neu-Rentnerin"bezahlen müssen. Soweit so schlecht!
Der Nachteil bei dieser Lösung?

Ich zahle zwar den gleichen Satz von 15,5% und bekomme auch einen Zuschuss - aber - von jedem Euro den ich evtl. einnehmen könnte, muss ich ebenfalls 15,5% Krankenkassenbeiträge bezahlen!

Gestern erfuhr ich dann noch, dass ich von meiner gesetzlichen Unfallrente ebenfalls 15,5% bezahlen müsste!!!!!!!!! :twisted:
Kann das gerecht sein? Die Unfallrente bekomme ich weil ich einen Arbeitsunfall hatte und für diese Tatsache eine Entschädigung darstellt!

Es würde mich wirklich freuen, wenn ich hier Antworten bekommen würde :D

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.10.2011, 19:08

Nun denn, die KVdR gibt es schon seit anno püppi.

Na ja, Du bist dann irgendwann in die Behilfe des Ehemannes gehuscht und hast Dich für den Rest privat versichert.

Jenes war damals offensichtlich günstiger.

Du hättest aber damals vermutlich auch weiterhin Mitglied (freiwillig) der Solidargemeinschaft bleiben können. Hiervon gibt es auch heute noch viele Mitglieder (Ehemann Beamter / Ehefrau freiwillig in der GKV und keine Beihilfe).

Aber dies war wohl teurer und jetzt hast Du leider den Salat. Du hattest damals ein Wahlrecht und hast Dich anders entschieden.

Was hast Du vor? Die KVdR-Vorschriften sind eindeutig; Du erfüllst diese nicht. Du bist dennoch freiwilliges Mitglied der Solidargemeinschaft. Die Beitragsbemessung ist halt eben ganz anders.

Die KVdR ist ein Bonbon für langjährig treue Mitglieder der Solidargemeinschaft, mehr nicht!

elly
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Beitragvon elly » 12.10.2011, 19:31

20 Jahre Beitragszahlung in der zweiten Hälfte meiner Berufstätigkeit ist absolut keine kurze Zeit in der man sich hier eine Solidargemeinschaft erkauft! :!: -nö-

Als ich in der ersten Hälfte aus dem Arbeitsleben ausgeschieden bin um meine Kinder großzuziehen, gab es diese Regelung meines Wissens nicht und vor allem wurde mir nie von meiner damaligen Kasse mitgeteilt, dass ich hier aufpassen müsste!

Wann ist die 9/10tel Regelung in Kraft getreten?????

Dann wäre noch meine Frage zum Kassenbeitrag auf eine kleine gesetzliche Unfallrente. Unfallrente ist in diesem Sinne doch kein Einkommen - wie sieht hier die Gesetzeslage aus?

Es wäre toll, wenn ich hier von Euch allen einen Hinweis bekommen könnte.

Grüsse aus Bayern
Elly :D

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Beitragvon Vergil09owl » 12.10.2011, 19:37

Wenn ich mich nicht ganz irre 1989, wurde vom BSG auch entsprechend abgesegnet.
Unfallrente ist denn beitragspflichtig, wenn eine freiwillige Versicherung vorliegt.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 12.10.2011, 19:59

hallo,


dass eine Unfallrente im Rahmen der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist, ergibt sich auch ganz klar aus dem Gesetz
§ 240 SGB V.


Aber lass uns doch mal prüfen, ob Du nicht doch in die KVdR kommst.

Schreib doch mal, wann genau (mit genau meine ich auch genau)

1. deine erste Erwerbstätigkeit begann
2. der Rentenantrag gestellt wurde

und in welcher Zeit (von 1 bis 2)
Du gesetzlich versichert warst
oder
Du nicht gesetzlich versichert warst.

Dann schauen wir mal, ob es eine bessere Lösung gab.

Übrigens beraten wir den ganzen Tag Leute, die in die private Versicherung wollen und sagen denen auch, dass das dann mit der KVdR ein Problem gibt.

Es will niemand hören.

Nach 20 bis 30 Jahren kommt dann das Gejammer.

elly
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Beitragvon elly » 12.10.2011, 20:19

Hallo Heinrich,

1. Beginn der Arbeitstätigkeit: 01.04.62

Mein erstes Kind wurde 04/1970 geboren und da war ich noch anschliessend im Mutterschutz und dann wars das.
1971 zweites Kind, 1977 drittes Kind
wie schon erwähnt war ich bei meinem Ex-Mann mitversichert. Leider war er Beamter, wäre er ein Angestellter gewesen, wäre ich ja weiter bei den gesetzlichen Versicherungen gewesen.

Nach Scheidung habe ich 1988 ein Jahr pflichtversichert gearbeitet, danach war ich einige Zeit selbständig. Ab 01.11.91 war ich dann ununterbrochen gesetzlich versichert.

Wenn also das Gesetz 1989 geändert wurde, so wurde es mir nie mitgeteilt, dass ich solche Nachteile im alter hätte.

Nächste Frage: Eine gesetzliche Unfallrente ist kein Einkommen, das will mir einfach nicht in den Kopf, dass ich als behinderte Person dann noch weiter zur Kasse gebeten werde!

Bin gespannt auf eine Antowrt und danke schon mal ganz ganz herzlich!

Grüssle
Elly :D

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Beitragvon Rossi » 12.10.2011, 22:28

Na wunderbar,

Wenn also das Gesetz 1989 geändert wurde, so wurde es mir nie mitgeteilt, dass ich solche Nachteile im alter hätte


Wenn Du auf so eine Schiene - keine Mitteilung über die Änderung der KVdR - herumreiten willst, dann wünsche ich Dir jetzt schon viel Erfolg. Ich würde dort nicht ansetzen.


Nächste Frage: Eine gesetzliche Unfallrente ist kein Einkommen, das will mir einfach nicht in den Kopf, dass ich als behinderte Person dann noch weiter zur Kasse gebeten werde!


Woher hast Du diese Aussage?

Im Bereich der GKV unterscheidet man die Begriffe "Gesamteinkommen" und "Einnahmen zum Lebensunterhalt"!

Du hingegen benutzt den Begriff "Einkommen", den es im Bereich der GKV hingegen nicht gibt.

Sorry, liebe elly, Du reitest hier auf Klamotten herum, die im Ansatz nichts bringen werden. Du hast leider ein gefährliches Halbwissen und versuchst jetzt, weil es teuerer ist, etwas zu zaubern oder durch Wunschvorstellungen zu konstruieren.

Mein Hobby ist es, möglichst viele Betroffene kostengünstig in die Solidargemeinschaft zu bringen.

Bei Dir sehe ich allerdings im Ansatz keine Chance. Du hast damals einen fatalen Fehler gemacht!

Wenn ich mich nicht irre, sind solche Verfahren auch schon vorm BSG getragen worden. Aber Mut zur Lücke, treibe es ggf. noch einmal zum BSG. Aber informiere Dich hierzu ein wenig mehr!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 13.10.2011, 07:58

wie so oft passiert es, dass meine Frage nicht beantwortet wurde.

So hatte ich doch unter Punkt 2 geschrieben, WANN der Rentenantrag gestellt wurde.

BITTE NACHHOLEN.


Außerdem stellt sich die Frage.
1988 nach der Scheidung für 1 Jahr pflichtversichert gearbeitet. "danach selbstständig"

Dann ab 01.11.1991 dauerhaft versichert.

Heißt dies, dass Du seit 1988 plus 1 Jahr , also ab 1989 bis 31.10.1991 auch gesetzlich versichert warst oder eben NICHT.

Dies musst Du uns schon beantworten. Es kann darauf ankommen.
Ich vermute aber, dass Du auch in dieser Zeit bei Deinem Ex-Mann privat versichert warst.

Danach bekommst Du eine ausführliche Antwort von mir

elly
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Beitragvon elly » 14.10.2011, 11:07

Hallo an Euch Fachleute :D

vielen Dank für Eure Antworten! :)

ups Heinrich, das mit dem Rentenantrag hab ich wohl vergessen, Der wurde auf den 01.09.11 datiert.

Meine Scheidung war 1989 und durch Irrungen und Wirrungen hat sich eine kurze Selbständigkeit ergeben.
Wie gesagt seit 11/1991 bin ich bei den gesetzlichen Kassen versichert.

Übrigens Rossi, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du mich hier als Schnorrer und Träumerin abtust! Es wird ja wohl erlaubt sein sich über Ungerechtigkeiten aufzuregen und Fragen zu stellen????!!!!

JA und ich finde es wirklich unerträglich, dass mir auch noch von dieser gesetzlichen Unfallrente Krankenkassenbeiträge abgezogen werden sollen. UNFALL SAGT DOCH AUS: K R A N K und ist nicht zu vergleichen mit z.B. einer Lebensversicherung. Allerdings ist auch das eine Frechheit, denn da handelt es sich um bereits versteuertes Geld!

Wenn Du ein Mann bist und keine Kinder großgezogen hast, dann siehst Du den Sachverhalt eben aus männlicher Sicht!

Für mich als Frau, das habe ich auch in meinem ersten Beitrag so geschrieben, ist es ungerecht, dass ich quasi dafür bestraft werde drei Kinder in diese Welt gesetzt zu haben!!!!!!!
Meine Kinder zahlen heute ebenfalls Steuern und meine Enkelkinder werden ebenfalls Steuern bezahlen!!!!!!!! :evil:

Warum wird die Zeit der Kindererziehungszeit als Arbeitseinkommen angerechnet?????? Das ist doch die Frage die ich nicht verstehe!!!!!!

Wäre diese Zeit kein Rechenfaktor, dann käme ich mit meinen 21 Jahren im späteren Arbeitsleben doch auf jeden Fall in die KvdR :roll:

Wenn ich z.B.bis 90 arbeiten würde, dann würde ich trotzdem nicht in die KvdR eingestuft werden, denn die Zeit seit Arbeitsbeginn bis Rentenantrag wäre ja um diese Jahre wieder länger und dann geteilt durch zwei und dann von der zweiten Hälfte wieder 9/10tel!

Das sehen heute Frauen sehr viel kritischer und denken schon an die Zukunft im Alter und deshalb verzichten auch so viele darauf Kinder in diese Welt zu setzen!

Schönes Wochenende
Elly :mrgreen:

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.10.2011, 13:51

Hallo,
dass du das ungerecht findest, dass du von deiner
Unfall_Rente Beiträge zahlen musst, dass kann man noch nachvollziehen, aber es ist in den gemeinsamen Richtlinien zur Beitragsberechnung so festgelegt worden und gilt eben für alle gesetzlichen Krankenkassen und dort geht es eben nur nach dem Einkommen. Bei der PKV dagegen spielt dein Einkommen überhaupt keine Rolle, da bemisst sich der Beitrag nach Alter, (noch) Geschlecht und Gesundheitszustand - erkundige dich mal bei einer PKV, was die heute von dir verlangen würden für eine Vollversicherung mit einer relativ geringen Eigenbeteiligung.
Was die 9/10 Regelung betrifft - wer hätte dir das damals mitteilen sollen - eine GKV-Kasse, wo du nicht (mehr) versichert warst oder die PKV-Kasse,
aus der du damals wahrscheinlich nicht hättest wechseln können ??
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.10.2011, 20:54

alle meine Fragen wurden wiederum nicht beantwortet


ich hatte gefragt
"
Heißt dies, dass Du seit 1988 plus 1 Jahr , also ab 1989 bis 31.10.1991 auch gesetzlich versichert warst oder eben NICHT."


Deine Antwort
"
Meine Scheidung war 1989 und durch Irrungen und Wirrungen hat sich eine kurze Selbständigkeit ergeben.
Wie gesagt seit 11/1991 bin ich bei den gesetzlichen Kassen versichert."


Du verlangst viel. Aber die Antwort , ob Du in der Zeit seit 1988 plus 1 Jahr bis 31.10.1991 gesetzlich versichert warst , hast du nicht gegeben.

Daher nochmals bitte eine präzise Antwort:
ja oder nein
gesetzlich oder privat oder überhaupt nicht versichert.

Und da ist schon sehen, dass es knapp werden könnte.
Jetzt möchte ich auch noch , aber bitte exakt, wissen für welchen Zeitraum das im Jahr 1988 (bis ins Jahr 1989 hinein) was.

Wie gesagt, exakt. Es reicht schon , wenn meine Frauen zu Hause nicht hören.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.10.2011, 23:08

Okay, Heinrich, Du hast natürlich recht. Denn bei der KVdR werden teilweise natürlich auch Fehler gemacht.

Wir prüfen die KVdR mittlerweile auch sehr genau und haben dort relativ gute Erfolge.

Aber nun zu elly

Zitat von elly
Übrigens Rossi, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du mich hier als Schnorrer und Träumerin abtust! Es wird ja wohl erlaubt sein sich über Ungerechtigkeiten aufzuregen und Fragen zu stellen????!!!!

Wenn Du das Forum hier verfolgst, dann wirst Du feststellen, dass ich liebend gerne möglichst viele in der Solidargeinschaft versichern möchte.

Aber bei Dir sehe ich im ersten Ansatz keine Chance. Du hast die Entscheidung damals selber getroffen, in dem Du aus der Solidargemeinschaft geflüchtet bist (Heirat mit einem Beamten) und Dich für die kostengünstigere PKV mit Beihilfe entschieden hast. Jenes mag zwar ungerecht sein, ist aber halt so.

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Beitragvon elly » 18.10.2011, 10:01

Hallo Zusammen, vielen Dank für Eure Antworten :D

Zuerst möchte ich feststellen, dass ich in keine Ehe geflüchtet um privat versichert zu sein! Was für ein Quatsch -nö-

Wäre ich nicht mit einem Beamten verheiratet gewesen, dann hätte ich sicher heute keine Probleme! Aber sollte ich deshalb einen Mann nach solchen Kriterien aussuchen???? Zumal damals von einer solchen Regelung kein Mensch wusste, nicht mal ahnte????? Wir wären ja kostenlos mitversichert gewesen, wenn wir als gesetzliche Versicherte gelaufen wären. War Beamten aber verwehrt!

Nochmals meine vordergründige Frage?
Warum wird in den Berechnungen die Kindererziehungszeit als Arbeitszeit gerechnet? Das erschließt sich mir einfach nicht!
Ich empfinde das als grasse Benachteiligung der Frauen und ich bin bestimmt nicht die Einzige hier!

Laut Krankenkasse sieht die Berechnung für mich so aus:

Gesamt-Rahmenfrist: 1.4.62-24.05.11= 17934 Tage
Zweite Hälfte Rahmenfrist: 29.10.86 - 24.05.11 = 8967 Tage
Erforderliche Vorversicherungszeit: = 8071 Tage
Summe der Anrechenbaren Versicherungszeiten = 7504 Tage
Einzelaufstellung: 1.1.88-31.12.88 + 1.11.91-24.05.11= 7139 Tage

Also fehlen mir 567 Tage, die sind nie nie einholbar, selbst wenn ich bis 100 Jahren arbeiten würde!

Ich bin auf das System sauer und zwar sehr sauer, denn ich finde es einfach nicht richtig so stur vorzugehen! Es sollte doch in jedem Fall geprüft werden.

Nochmals Danke für Eure Mühe
Elly

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Beitragvon Vergil09owl » 18.10.2011, 20:15

Es wurde geprüft

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Beitragvon heinrich » 18.10.2011, 20:55

ich hatte am 14.10.2011, 20.54 Uhr nochmals konkrete Fragen gestellt.

Und schon wieder kam dazu keine Antwort.


Ich hatte am 12.10.2011, 19.59 Uhr auch gefragt, wann der Rentenantrag gestellt wurde.

Deine Antwort: 14.10.2011. 11.07 Uhr war: 01.09.2011


Jetzt schreibst Du, dass die Rahmenfrist bis 24.05.2011 lief.
ALSO war doch der Rentenantrag nicht am 01.09.2011 gestellt, sondern am 24.05.2011.

Da man Dir aber nun wirklich alles aus der Nase ziehen muss, obwohl ich ja ganz klar geschrieben haben, dass ich genaue Antworten brauche, gebe ich meine Engagement an dieser Stelle auf.

Macht nix. Dies bin ich gewohnt. Aber hier nach Feierabend kann ich schließlich frei entscheiden, ob weiter meine Freizeit opfere oder nicht.


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