Wechsel von der PKV zur GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wechsel von der PKV zur GKV
Ich bin zur Zeit an einer GmbH zu 100% beteiligt, als Geschäftsführer angestellt und verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und bin in der PKV. Ich beabsichtige etwas kürzer zu treten und mindestens 50% der Anteile zu übertragen und einen weiteren Geschäftsführer auf zu nehmen. Mein Gehalt wird dann die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Mein Ziel ist es in die GKV zu wechseln. Ist das bei dieser Konstruktion möglich?
Hallo Czauderna, kurze Nachfrage
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, ist es nicht - bei 50% Stimmanteilen und GmbH.-GF. liegt weiterhin hauptberufliche Selbständigkeit vor und ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich.
Gruss
Czauderna
Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der 2 te Gesellschafter mit 51% beteiligt wird?
Vielen Dank im Voraus!
Re: Hallo Czauderna, kurze Nachfrage
Hajo hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, ist es nicht - bei 50% Stimmanteilen und GmbH.-GF. liegt weiterhin hauptberufliche Selbständigkeit vor und ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich.
Gruss
Czauderna
Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der 2 te Gesellschafter mit 51% beteiligt wird?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
da muss die Kasse schon mal intensiver in die Prüfung einsteigen - da müssen dann verschiedene Faktoren ab geprüft werden, so. Zb.
der Arbeitsvertrag der GMBH-Geschäftdührer, die Weisungsbefugnis, gibt es eine Sperrminorität.
Das heißt, auch mit einem Stimmenanteil von weniger als 50% kann hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen.
Was allerdings grundsätzlich auf Arbeitnehmertätigkeit hinausläuft ist weniger als 50% und keine GF-Tätigkeit, aber wie gesagt, das letzte Wort hat da die Krankenkasse oder auch der RV-Träger.
Gruss
Czauderna
Guten Tag,
Vielen Dank für die Ausführungen.
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