ich habe ein paar Fragen zum Thema Krankenversicherung und Elternzeit.
Folgende Ausgangssituation: wir sind demnächst verheiratet, beide freiwillig gesetzlich versichert (angestellt und höherverdienend) bei verschiedenen Krankenkassen, und erwarten im Sommer ein Kind. So weit so fein.

Geplant ist, dass ich nach der Geburt die ersten sechs Monate Elternzeit nehme (Vater arbeitet währenddessen voll). Und dass vom 7. bis 12. Lebensmonat der Vater Elternzeit nehmen wird (ich arbeite dann wieder, zu 75%).
Während des ersten Lebensjahres des Kindes wird also immer einer von uns nur die 1800 € Elterngeld verdienen, der andere wie bisher bzw. auf 75% reduziert.
Nach meinen bisherigen Recherchen gehe ich davon aus, dass jeweils einer von uns dann sechs Monate lang beitragsfrei in der Familienversicherung des anderen "unterschlüpfen" kann. Ist das richtig?
Bedeutet dies, dass jeweils die andere Versicherung gekündigt werden muss? Und dann nach sechs Monaten das Ganze wieder retour (1x kündigen, 1x neu versichern), und nach dem kompletten Jahr wieder zurück in die Ausgangsposition, also zu den zwei freiwillig gesetzlichen Versicherungen ?!
Zusatzfrage:
Das Kind dürfen wir - anscheinend je nach Gusto frei wählbar - bei einem von uns mitversichern. Muss der Nachwuchs dann etwa auch mit sechs Monaten die Krankenkasse wechseln, weil dann der andere von uns Erwachsenen der Hauptversicherte ist?
Vielen Dank für jegliche Hinweise,
Gruß Kaiona.