Familienversicherung, Trick der KK um 1% Regelung zu umgehen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 01.06.2012, 13:27

Rossi hat geschrieben:Tja, aldi110, die Kasse beharrt auf das Besprechungsergebnis. Einerseits verständlich, denn die Kassen sollten sich an diese Weisungen halten. Sonst macht jeder, was er will.

Du musst ggf. leider klagen. Vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.

Allerdings würde ich es mit den Eigenbeteiligung der Apotheke etwas anders machen und hier den Spieß umdrehen. Du hast ja bei der Apotheke keine Eigenbeteiligungen geleistet, weil Du der Auffassung bist, dass die Belastungsgrenze erreicht wurde. Die Kasse ist hier leider anderer Ansicht und verlangt eine Eigenbeteiligung.

Du hast jetzt ein nettes Schriebchen bekommen, dass Du an die Apotheke die Eigenbeteiligung löhnen sollst und Dir die Kohle dann von der Kasse holen sollst.

Ich lese dies allerdings im Gesetzestext etwas anders.

Zitat:
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.


Okay, Du hast jetzt die Aufforderung bekommen, die Zuzahlungen selber an die Apotheke zu bringen.

Du macht es dennoch nicht. In dieser Konstellation muss ganz offensichtlich die Kasse erst einmal alles der Apotheke erstatten. Danach muss die Kasse die Zuzahlungen von Dir fordern. Dies geht nur durch einen Bescheid (Verwaltungsakt). Gegen diesen Bescheid erhebst Du Widerspruch. Nach dem ersten lesen von § 86a SGG dürfte dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung haben. D.h., Du musst erst dann die Zuzahlungen an die Kasse löhnen, wenn das Verfahren rechtskräftig geworden ist.

So könnte man den Spieß - nach dem ersten lesen der Rechtslektüre - erst einmal umdrehen.


Hallo,
ein sehr "kluger" Rat - der aber das Problem nur zeitlich verschiebt mehr aber auch nicht.
Was die Zuzahlung an Apotheken betrifft, so läuft das in der Praxis zu 99,9%
so, wer keinen Befreiungsausweis der Kasse vorlegen kann, der bekommt sein Medikament nur gegen Löhnen der Zuzahlung.
Demzufolge kann es also nicht passieren, dass die Apotheke Zuzahlungen anfordert und wenn diese nicht bezahlt werden der Kasse die Anforderung überlässt. Das läuft nur bei Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und ggf. bei.
Mir ist noch kein Fall untergekommen, wo wir als Kasse Zuzahlungen für Medikamente anfordern mussten.
Gruss
Czauderna
Krankentransport-Unternehmen (auch Taxi) so.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 02.06.2012, 22:31

Tja, Günni, denn haben wir hier wohl den ersten Fall in Deiner Kassenlaufbahn, oder?

Zitat des Posters:

Ich hatte die an die Apotheke des Krankenhauses zurückgeschickt mit der bitte direkt mit der Kasse abzurechnen da wir inzwischen befreit wurden. Heute kamen die Rechnungen zurück mit der Aussage das die Rechnungen schon bei der Kasse eingereicht wurden (seitens der Apotheke) und wir nun an die Apotheke zahlen sollen um uns dann das Geld von der Kasse zurück zu holen.

Der Poster hat hier wohl sehrwohl Medikamente bekommen, oder? Vermutlich ist es ein Zwitter, die sog. Krankenhausapotheke?

Dürfte aber nix an der Tatsache ändern, dass es sich um eine Medikament mit Eigenbeteiligung handelte und die Eigenbeteiligung nicht gelöhnt wurde.

Ich lese es derzeit so, dass dann in der Tat die Kasse bzw. die kassenärztliche Vereinigung die Eigenbeteiligung vom Kunden eintreiben muss. Aber wird hier der Spieß umgedreht, jenes ist schon mal sehr interessant und für die Ausgangslage des Postings auch ganz gut.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 03.06.2012, 09:56

Rossi hat geschrieben:Tja, Günni, denn haben wir hier wohl den ersten Fall in Deiner Kassenlaufbahn, oder?

Zitat des Posters:

Ich hatte die an die Apotheke des Krankenhauses zurückgeschickt mit der bitte direkt mit der Kasse abzurechnen da wir inzwischen befreit wurden. Heute kamen die Rechnungen zurück mit der Aussage das die Rechnungen schon bei der Kasse eingereicht wurden (seitens der Apotheke) und wir nun an die Apotheke zahlen sollen um uns dann das Geld von der Kasse zurück zu holen.

Der Poster hat hier wohl sehrwohl Medikamente bekommen, oder? Vermutlich ist es ein Zwitter, die sog. Krankenhausapotheke?

Dürfte aber nix an der Tatsache ändern, dass es sich um eine Medikament mit Eigenbeteiligung handelte und die Eigenbeteiligung nicht gelöhnt wurde.

Ich lese es derzeit so, dass dann in der Tat die Kasse bzw. die kassenärztliche Vereinigung die Eigenbeteiligung vom Kunden eintreiben muss. Aber wird hier der Spieß umgedreht, jenes ist schon mal sehr interessant und für die Ausgangslage des Postings auch ganz gut.

Hallo Rossi,
es ist nicht der erste Fall in meiner Laufbahn !!
Es betrifft mich ja nicht , oder ?
So wie es geschrieben wurde, handelte es sich
um eine Krankenhaus-Apotheke !!!
Er schickt die Rechnung ohne Nachweis der
Befreiung zurueck ??
Na ja, ich denke nicht, Dass sich die Kasse
da grossartig beeindrucken lässt.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben !!
Gruss
Czauderna

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 231
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Beitragvon aldi110 » 07.11.2012, 21:30

Hallo Forum,

es gibt news, inzwischen habe ich ja die alte KK gekündigt, ich war es einfach leid das wirklich jeder Antrag abgelehnt wurde. Bei der Aufnahme in der neuen KK sind wir nun gefragt worden wie es sich mit meinem Sohn nun verhält, was er macht ect. Ihr werdet es nicht glauben, heute kam das Schreiben das er ab dem 01.01.2013 Familienversichert ist.

Er ist also weiterhin in der Ausbildung, ist wieder Familienversichert und muss keine 44,80 € am Jahresanfang (1% Brutto) zahlen. Da die Kasse bis heute auch keinen klagefähigen Bescheid geschickt hat, werde ich jetzt mal mit dem sovd etwas dampf machen...es liegen ja neue Tatsachen vor die belegen das meine ex kasse nur mist gemacht hat.

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 231
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Beitragvon aldi110 » 27.07.2013, 07:30

guten Morgen liebes Forum,

der Fall ist abgeschlossen, die KK (Barmer GEK) war nicht in der Lage mir einen Klagefähigen Bescheid zuzusenden und hat letztendlich die Jahre 2011 und 2012 neu berechnet. Ich habe die zu viel gezahlten Beträge, zuzüglich meiner Kosten für den SOVD erstattet bekommen.

Ich muss feststellen das die Barmer Ihr Ziel erreicht hat, ich habe die Krankenkasse gewechselt und die Kosten für meine 2 chronisch kranken Familienmitglieder werden nun von der TK getragen.

Vor kurzem wurde im Fernsehen über dieses Verhalten der Kassen berichtet, Titel war: Kranke Kassen

passender Titel

grüße von aldi110


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste