Rossi hat geschrieben:Tja, aldi110, die Kasse beharrt auf das Besprechungsergebnis. Einerseits verständlich, denn die Kassen sollten sich an diese Weisungen halten. Sonst macht jeder, was er will.
Du musst ggf. leider klagen. Vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.
Allerdings würde ich es mit den Eigenbeteiligung der Apotheke etwas anders machen und hier den Spieß umdrehen. Du hast ja bei der Apotheke keine Eigenbeteiligungen geleistet, weil Du der Auffassung bist, dass die Belastungsgrenze erreicht wurde. Die Kasse ist hier leider anderer Ansicht und verlangt eine Eigenbeteiligung.
Du hast jetzt ein nettes Schriebchen bekommen, dass Du an die Apotheke die Eigenbeteiligung löhnen sollst und Dir die Kohle dann von der Kasse holen sollst.
Ich lese dies allerdings im Gesetzestext etwas anders.
Zitat:
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Okay, Du hast jetzt die Aufforderung bekommen, die Zuzahlungen selber an die Apotheke zu bringen.
Du macht es dennoch nicht. In dieser Konstellation muss ganz offensichtlich die Kasse erst einmal alles der Apotheke erstatten. Danach muss die Kasse die Zuzahlungen von Dir fordern. Dies geht nur durch einen Bescheid (Verwaltungsakt). Gegen diesen Bescheid erhebst Du Widerspruch. Nach dem ersten lesen von § 86a SGG dürfte dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung haben. D.h., Du musst erst dann die Zuzahlungen an die Kasse löhnen, wenn das Verfahren rechtskräftig geworden ist.
So könnte man den Spieß - nach dem ersten lesen der Rechtslektüre - erst einmal umdrehen.
Hallo,
ein sehr "kluger" Rat - der aber das Problem nur zeitlich verschiebt mehr aber auch nicht.
Was die Zuzahlung an Apotheken betrifft, so läuft das in der Praxis zu 99,9%
so, wer keinen Befreiungsausweis der Kasse vorlegen kann, der bekommt sein Medikament nur gegen Löhnen der Zuzahlung.
Demzufolge kann es also nicht passieren, dass die Apotheke Zuzahlungen anfordert und wenn diese nicht bezahlt werden der Kasse die Anforderung überlässt. Das läuft nur bei Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und ggf. bei.
Mir ist noch kein Fall untergekommen, wo wir als Kasse Zuzahlungen für Medikamente anfordern mussten.
Gruss
Czauderna
Krankentransport-Unternehmen (auch Taxi) so.