nach dem studium....

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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sinasu
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nach dem studium....

Beitragvon sinasu » 28.11.2006, 00:04

Hallo!
das thema is ja schon des öfteren diskutiert worden ... aber ich hab da eine etwas komplexere frage.

ich war während des studiums von der versicherungspflicht befreit (eltern beamte usw usf) und hab letze woche meine DA abgegeben. Ich weiss, dass ich wieder in die gesetzl. krankenversicherung kann, wenn ich einen versicherungspflichtigen job annehme (alles andere geht nich in meinem fall). Meine Frage: Ich werd in die schweiz gehen für die Doktorarbeit. Das Einkommen dort liegt unter der Einkommensgrenze für private versicherung in dtl (d.h der gleiche job in dtl wäre versicherungspflichtig). Kann ich mich mit dem job in der schweiz bei ner dt gkv versichern lassen oder geht das nicht?

weiss jemand darüber was? wär cool

vielen dank

sinasu

Rolf
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Beitragvon Rolf » 28.11.2006, 09:02

Wenn du als Arbeitnehmer in der Schweiz arbeitest, bist du dort versicherungspflichtig. Du kannst dich dort vielleicht von der Versicherungspflicht befreien lassen und deine deutsche private Versicherung behalten. In die deutsche GKV kommst du aber nicht.


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