Hallo!
das thema is ja schon des öfteren diskutiert worden ... aber ich hab da eine etwas komplexere frage.
ich war während des studiums von der versicherungspflicht befreit (eltern beamte usw usf) und hab letze woche meine DA abgegeben. Ich weiss, dass ich wieder in die gesetzl. krankenversicherung kann, wenn ich einen versicherungspflichtigen job annehme (alles andere geht nich in meinem fall). Meine Frage: Ich werd in die schweiz gehen für die Doktorarbeit. Das Einkommen dort liegt unter der Einkommensgrenze für private versicherung in dtl (d.h der gleiche job in dtl wäre versicherungspflichtig). Kann ich mich mit dem job in der schweiz bei ner dt gkv versichern lassen oder geht das nicht?
weiss jemand darüber was? wär cool
vielen dank
sinasu
nach dem studium....
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