Beitragsnachzahlung bei hauptberuflicher Selbständigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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rog
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Beitragsnachzahlung bei hauptberuflicher Selbständigkeit

Beitragvon rog » 25.04.2008, 03:23

Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und habe bislang nur mitgelesen.

mir ist bekannt, dass das Thema Nachzahlungen von Kassenbeiträgen schon öfters behandelt wurde und Ihr auch keine Rechtsauskünfte gebt. Bitte last mir aber meinen Fall kurz schildern, bei dem mir inzwischen doch große Fragen auftauchen:

Meine Eltern (selbständig) hatten vor mir mehreren Jahren eine Tätigkeit als Angestellter mit dem Mindestverdienst für eine GKV unter 400 Euro eingeräumt. Einzig aus dem Grund krankenversichert zu sein (ich war auch andersweitig abwechslungsweise manchmal angestellt, manchmal selbständig als Nebenerwerb). Es gab kein wirkliches Gehalt. Wurde aber in den Steuererklärungen natürlich als solches berücksichtigt. Meine Eltern hatten einfach nur zu viel Angst, ich könne eventuell über eine Zeit nicht krankenversichert sein.

Seid dem 01.01.2006 habe ich mich hauptberuflich selbständig gemacht und es lief von anfang an sehr gut (monatl. Verdienst 2006, 2007, und Anfang 2008 über 3500,- brutto).
Versichert bin ich aber nach wie vor nur über meine Eltern mit dem Mindestbeitrag, der bei etwa 170 Euro liegt.

Das wird die GKV doch sicherlich so nicht gelten lassen und die Beitragsdifferenzen aus dem bei meinem Verdienst fälligen Höchstbeitragssatz iHv. ca 510 Euro (der wenn ich das richtig verstanden habe ab einem Brutto-Einkommen von ca. 3500,- gilt) und der in den letzten 27 Monaten gezahlten 170,- rückwirkend zurückfordern, oder?
Das wären etwa 9180 Euro :(

Ich habe hier bereits viel vom besonderen Datum 01.01.2007 gelesen. Wäre es eventuell denkbar, dass zumindest für 2006 die hauptberufliche Selbständigkeit noch nicht versicherunsflichtig gewesen war und für diesen Zeitraum keine Rückzahlung zu erwarten sei? Vielen Dank für eure Antworten.

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Beitragvon Experte_24 » 25.04.2008, 13:52

Da in der GKV der Beitrag nach den Einnahmen geht und Sie 3.500 €/mtl. Einnahmen hatten, wird KEIN WEG daran vorbeigehen und Sie müssen nachzahlen.

Allerdings erst ab dem 01.04.2007, denn das war der Beginn der Versicherungspflicht.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.04.2008, 14:51

ups
2 Köpfe 2 Meinungen wir brauchen einen Schiedsrichter :-)

wenn keine Versicherung bestanden hätte würde ich auch von einer Nachzahlung ab 1.4.07 ausgehen.
Da aber eine Versicherung bestand welche auf falsche Aussagen bzw fehlende Aussagen beruht , dann entsteht sehr wohl ein Nachforderungsanspruch seitens der GKV.
Gruß

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Beitragvon rog » 25.04.2008, 15:19

Auweia. Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Allmählig wird mir bewußt, dass ich in möglicherweise echte Probleme bekommen könnte. Wisst Ihr vielleicht, ob es so etwas wie eine Verjährungsfrist früherer Jahrgänge gibt? Kann die GKV auch für die Jahre 2002 und 3003 jetzt noch die Beiträge anhand der Steuererklärungen nachträglich ändern?

Bitte versteht mich nicht falsch. Es geht mir um Himmels Willen nicht darum, die GKV in irgendeiner Art und Weise täuschen zu wollen. Ich werde mich meiner Verantwortung stellen. Das war meine Unwissenheit. Ich dachte, als Angestellter sei man immer gesetzlich versichert und als Selbständiger privat. Sobald eine der beiden Versicherungen besteht, sei man krankenversichert und gut.

Ich danke euch für weitere Meinungen.

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Beitragvon Rossi » 28.04.2008, 10:27

Also, soweit mit bekannt, wenn man etwas vorsätzlich nicht mitteilt, dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Sonst das laufende Kalenderjahr und die folgenden 4 Jahre.

Tja, wir leben in einer Solidargemeinschaft.

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Beitragvon Rossi » 28.04.2008, 19:21

Mal ne bescheidene Preisfrage:

Versichert bin ich aber nach wie vor nur über meine Eltern mit dem Mindestbeitrag, der bei etwa 170 Euro liegt.


Also, Deine Eltern sind freiwillig versichert und Du geniesst die kostenlose Familienversicherung? Oder bist Du selber freiwillig versichert und die Eltern löhnen den Beitrag?!?!

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Beitragvon rog » 28.04.2008, 21:31

@ Rrossi

Ich bin momentan selber pflichtversichert über das Beschäftigungsverhältnis meiner Eltern, sie bezahlen also zusätzlich zu ihrer Familienversicherung die 170 Euro. Ich bin eurem Rat gefolgt und habe der GKV all meine Verdienste nachgemeldet (schriftlich).

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Beitragvon Rossi » 28.04.2008, 22:41

Öhm, dann beträgt Dein Verdienst aber mehr als 400,00 Euro, richtig?!?!?

In dieser Konstellation bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zunächst pflichtversichert, da Du gegen Arbeitsentgelt beschäftigt bist.

Allerdings wird diese Pflichtversicherung dann beseitigt, wenn man hauptberuflich selbständig ist. Dieses ergibt sich nämlich aus § 5 Abs. 5 SGB V.

In der Konsequenz bedeutet dieses, dass Du versicherungsfrei ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der hauptberuflichen Selbständigkeit bist. Dann bekommt Dein Arbeitgeber natürlich auch die gezahlten Beiträge zurück.

Die KV wird Dir vermutlich ab dem vg. Zeitpunkt ne freiwillige Krankenversicherung anbieten. Der freiwilligen Krankenversicherung muß man allerdings beitreten. Erklärst Du den Beitritt nicht innerhalb von 3 Monaten, dann bist Du auch zunächst nicht mehr Mitglied der gesetzlichen KV. In dieser Konstellation wird die Krankenkasse damit drohen, von Dir alle bisher erbrachten Leistungen zu fordern. Ist ne Frage, was Du an Leistungen in Anspruch genommen hast.

Allerdings bist Du dann auf jeden Fall ab dem 01.04.2007 wieder pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen KV, da dann keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall vorhanden ist. Ab dem 01.04.2007 musst Du auf jeden Fall löhnen. Du wirst dann auch vermutlich auch zum Höchstbeitrag eingestuft. Ist abhängig vom Jahresverdienst.

Ups, da wird etwas kommen?!?!

Ach ja, wenn die Krankenkasse nachweist, dass Du noch nicht einmal gegen Arbeitsentgelt bei Deinen Eltern beschäftigt gewesen bist, dann kann auf den Arbeitgeber auch noch etwas zukommen. So etwas nennt man fingierte Arbeitsverhältnisse.

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Beitragvon DudeMoe » 23.05.2008, 15:30

Hallo Rossi,

entschuldige bitte die OT-Frage aber womit begründest Du folgende Aussage:

Die KV wird Dir vermutlich ab dem vg. Zeitpunkt ne freiwillige Krankenversicherung anbieten. Der freiwilligen Krankenversicherung muß man allerdings beitreten. Erklärst Du den Beitritt nicht innerhalb von 3 Monaten, dann bist Du auch zunächst nicht mehr Mitglied der gesetzlichen KV


Hast Du dafür eine gesetzliche Grundlage? Und gilt dies Deiner Ansicht nach auch, wenn sich erst später herausstellt, dass in der Vergangenheit fälschlicher Weise von einer Angestellten-Beschäftigung - und somit von einer Pflichtversicherung - ausgegangen worden ist und die GKV nun von sich aus für die Vergangenheit die freiwillige Mitgliedschaft bescheidet und Nachzahlungen verlangt, obwohl rein formal kein Beitritt zur freiwilligen GKV vorliegt?

Entschuldige die OT-Frage aber das passt so schön zu Deiner zitierten Aussage.

VG
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Beitragvon Rossi » 23.05.2008, 17:02

Öhm, kläre mich auf, was heisst OT?

Na klar, wenn man den Wortlaut des Gesetzes nimmt, dann ist die Frist für die frewillige KV schon längst überschritten. Die Frist für den Beitritt beträgt 3 Monate nach dem Ausscheiden aus der Verischerungspflicht und jene dürfte schon länger vorbei sein.

Aber es gibt auch den § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Da kann man auch mit arbeiten.

Da die Krankenkasse offensichtlich auch Leistungen erbracht hat, wird erfahrungsgemäss von den meisten KV eine freiwillige KV angeboten. Nur sehr wenige sträuben sich. Kann natürlich sein, das Rog eine KV hat, die es nicht macht.

Aber eins ist schon mal klar, Rog wird definitiv ab dem 01.04.2007 wieder bei der gesetzlichen KV landen, es sei denn, er war vor dem ganzen Klimbim zuletzt in einer privaten KV. Aber so wie es aussieht, hat er doch wohl zeitweilig gegen Arbeitsentgelt gearbeitet.

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Beitragvon rog » 27.06.2008, 23:58

So Ihr lieben, heute kam die bittere Nachricht. Hat überraschend lange gedauert, ich hatte meine komletten Verdienstunterlagen einschließlich 2008. 2007, 2006, 2005 und 2004 bereits vor 6 Wochen eingereicht. 2004 hatte ich aus selbständiger Tätigkeit nur insgesamt ca. 6000 Euro Gewinn erzielt, 2005 7500 Euro Verlust.

Ergebnis: für diese beiden Jahre erläßt mir die GKV sämtliche Beitragsnachzahlungen. Nach meiner Berechnung sind das etwa 2100 Euro (die sich aus der Differenz des Agestellten-Satzes und dem Mindestbeitrag der Selbständigen ergibt). Das finde ich sehr anständig. Sie besteht aber auf die kompletten Beitragsnachzahlungen vom 01.01.2006 bis heute, deren exakte Höhe ich noch nicht genau kenne - es werden wohl 11.000 bis 13.000 Euro werden (ca. 400 Euro x 30 Monate).
Das ist sehr bitter.

Ich weiß, daß es in der Solidargemeinschaft richtigerweise so ist, daß die Besserverdienenden entsprechend hohe Beiträge bezahlen müssen. Darauf war ich aber nicht vorbereitet. Zudem habe ich ein ähnliches Debakel mit dem Finanzamt erlebt. Ich komme damit ganz plötzlich auf fast 50.000 Schulden. Und das bei diesem guten Verdienst. Hoffendlich bricht der jetzt nicht ein.
Immerhin hat die GKV bereits durchblicken lassen, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. :?


[quote="Rossi"]

In der Konsequenz bedeutet dieses, dass Du versicherungsfrei ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der hauptberuflichen Selbständigkeit bist. Dann bekommt Dein Arbeitgeber natürlich auch die gezahlten Beiträge zurück.

Die KV wird Dir vermutlich ab dem vg. Zeitpunkt ne freiwillige Krankenversicherung anbieten. Der freiwilligen Krankenversicherung muß man allerdings beitreten. Erklärst Du den Beitritt nicht innerhalb von 3 Monaten, dann bist Du auch zunächst nicht mehr Mitglied der gesetzlichen KV. In dieser Konstellation wird die Krankenkasse damit drohen, von Dir alle bisher erbrachten Leistungen zu fordern. Ist ne Frage, was Du an Leistungen in Anspruch genommen hast.

[quote]


Was würdest Du tun? Würdest in Du meinem Fall alles so kleinlaut und dankbar annehmen oder mittels Deiner Argumentation versuchen - möglicherweise auch durch einen Anwalt - die GKV dazu zu bewegen die Beitragsnachzahlungen auf 01.04.2007 - heute zu reduzieren? Die von mir in den letzten vier Jahren in Anspruch genommenen Leistungen sind relativ klein (ca. 1000 Euro).

Wäre es eventuell sinnvoll, der GKV im Gegenzug zu einer solchen Beitragsnachzahlungs-Ermäßigung eine vertraglich festgesetzte künftige mehrjährige freiwillige Mitglidschaft anzubieten? Grundsätzlich müßten doch selbständige hohe Beitragszahler, die - hoffendlich - selten krank sind sehr lieb sein, oder?

Vielen Dank für eure Einschätzungen
rog

Tippi

Beitragvon Tippi » 28.06.2008, 09:11

Hallo Ihr Lieben,

ich kenne mich überhaupt nicht aus und würde gern eure Meinung hören..

Meine Tochter (23) war in der Zeit von Nov.07 - Jan.08 nicht Krankenversichert, wollte sich aber auch nicht arbeitslos melden,( hätte auch keinen Anspruch auf ALG gehabt!) weil sie ab Feb. 08 ihren neuen Job antreten konnte. Von der KK kam dann im Nov.08 auch schnell die Abmeldung..

Seit Feb.08 arbeitet sie wieder und hat ist bei der früheren KK wieder versichert, diese möchte jetzt das Geld für die Monate Nov. - Jan. rückwirkend haben. Als ich den Bearbeiter bei der KK angesprochen habe, dass sie kein kein Geld verlangen könnten, ohne jegliche Leistung erbracht zu haben, weil meine Tochter in dieser Zeit weder einen Arzt aufgesucht hat, noch krank war und in dieser Zeit auch keinerlei Einkommen hatte, sagte er nur, dass das Gesetz es so verlangt und sie müsse zahlen..Das schreit doch wohl zum Himmel

#-o Ist das wirklich so :?: :?:

Liebe Grüße, Tippi

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.06.2008, 11:10

Tippi hat geschrieben: #-o Ist das wirklich so :?: :?:



Hallo,

so ist das Gesetz. Seit dem 01.04.07 ist jeder, der der GKV zuzuordnen ist, zur Versicherung verpflichtet.

Einfache Gegenfrage, stellen Sie sich vor, die Tochter hätte in der Zeit einen Krankenhausaufenthalt für bspw. 20000€ gehabt, Sie hätten sicher versucht diese Kosten irgendwie anderen (z.B. der gKV) aufzudrücken!

Gruß
CM

rog
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Beitragvon rog » 02.07.2008, 19:30

Rossi, wo bist Du? .-.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.07.2008, 00:38

Sorry, auch ich habe mal Urlaub!!!! -fr-

Sitze in St. Tropez und habe mir gerade den Pelz verbrannt.

Mehr nach Rückkehr aus dem Urlaub!!


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