mir ist bekannt, dass das Thema Nachzahlungen von Kassenbeiträgen schon öfters behandelt wurde und Ihr auch keine Rechtsauskünfte gebt. Bitte last mir aber meinen Fall kurz schildern, bei dem mir inzwischen doch große Fragen auftauchen:
Meine Eltern (selbständig) hatten vor mir mehreren Jahren eine Tätigkeit als Angestellter mit dem Mindestverdienst für eine GKV unter 400 Euro eingeräumt. Einzig aus dem Grund krankenversichert zu sein (ich war auch andersweitig abwechslungsweise manchmal angestellt, manchmal selbständig als Nebenerwerb). Es gab kein wirkliches Gehalt. Wurde aber in den Steuererklärungen natürlich als solches berücksichtigt. Meine Eltern hatten einfach nur zu viel Angst, ich könne eventuell über eine Zeit nicht krankenversichert sein.
Seid dem 01.01.2006 habe ich mich hauptberuflich selbständig gemacht und es lief von anfang an sehr gut (monatl. Verdienst 2006, 2007, und Anfang 2008 über 3500,- brutto).
Versichert bin ich aber nach wie vor nur über meine Eltern mit dem Mindestbeitrag, der bei etwa 170 Euro liegt.
Das wird die GKV doch sicherlich so nicht gelten lassen und die Beitragsdifferenzen aus dem bei meinem Verdienst fälligen Höchstbeitragssatz iHv. ca 510 Euro (der wenn ich das richtig verstanden habe ab einem Brutto-Einkommen von ca. 3500,- gilt) und der in den letzten 27 Monaten gezahlten 170,- rückwirkend zurückfordern, oder?
Das wären etwa 9180 Euro

Ich habe hier bereits viel vom besonderen Datum 01.01.2007 gelesen. Wäre es eventuell denkbar, dass zumindest für 2006 die hauptberufliche Selbständigkeit noch nicht versicherunsflichtig gewesen war und für diesen Zeitraum keine Rückzahlung zu erwarten sei? Vielen Dank für eure Antworten.