Wechsel der GKV ab 2009

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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xolgo
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Wechsel der GKV ab 2009

Beitragvon xolgo » 16.11.2008, 14:44

Hallo,

bislang gibt es ja eine "Mindestverweildauer" von 18 Monaten (abgesehen von Sonderkündigungsrechten bei Beitragserhöhung).
Weiß jemand, wie das ab 2009 aussehen wird? Ich hab nur gelesen, dass es bei den Wahltarifen wohl eine Vertragsdauer von drei Jahren geben wird. Ob sich beim Wechsel einer GKV was ändert, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

Konkrete Situation: Kurz vor Ende des Studiums (nächstes Jahr), kurz vor Ende der Familienversicherung (noch dieses Jahr). D.h. ich muss mir jetzt eine Kasse aussuchen. Ich möchte mich aber ungern jetzt schon - wo viele Details wie Zuzahlungen noch nicht so klar sind - für 1,5 Jahre auf eine Kasse festlegen. Habe ich (in 2009) die Möglichkeit vor Ablauf von 18 Monaten zu wechseln (ggf. zu einem Wahltarif)?

Oder bleibt als einzige Alternative zur jetzigen Familienversicherung zu gehen, weil ich dort ja die 18 Monate bereits "abgesessen" habe und daher jederzeit wieder gehen kann?

Danke für eure Tipps :-)

Liebe Grüße

Frank
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Beitragvon Frank » 16.11.2008, 15:14

Hallo,

deine 18 Monate Zwangsmitgliedschaft beginnen erst mit der Mitgliedschaft nach der Familienversicherung. Als mitversicherte Angehöriger bist du noch kein Mitglied.

Gruß
Frank

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Beitragvon xolgo » 16.11.2008, 15:24

Mmh, okay. Was ich nicht gesagt habe: Ich war vor einer ganzen Weile schon einmal selbst Mitglied in dieser GKV (wegen Verdienst > 400 Euro).
Beginnen die 18 Monate erneut, wenn ich zwischendurch familienversichert war? Falls nicht, hab ich sie definitiv hinter mir...

Kann ich Deine Antwort so verstehen, dass es die 18 Monats-Regelung nächstes Jahr weiterhin unverändert geben wird?

GS
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Die 18-Monatsfrist gilt ...

Beitragvon GS » 16.11.2008, 16:33

... auch 2009., xolgo.

Warst du in der >400€-Zeit in derselben Kasse? Und waren das damals keine 18 Monate?

Wenn nein, zählt diese Zeit, und deine Bindung nach Ende der Familienversicherung gilt nur noch für die restlichen Monate.

Gruß von
Gerhard

GS
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Die 18-Monatsfrist gilt ...

Beitragvon GS » 16.11.2008, 17:30

... auch 2009., xolgo.

Warst du in der >400€-Zeit in derselben Kasse? Und waren das damals keine 18 Monate?

Wenn nein, zählt diese Zeit, und deine Bindung nach Ende der Familienversicherung gilt nur noch für die restlichen Monate.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon xolgo » 16.11.2008, 18:25

Danke für die Infos =D>

Zeitlich sieht das bei mir so aus:
x Monate Familienversicherung
6 Monate selbst versichert
20 Monate Familienversicherung

Alles bei der gleichen Versicherung. Leider war ich mir bei der selbst versicherten Zeit nicht bewusst, dass ich mich für 18 Monate festlege bzw. dass ich überhaupt eine Wahlmöglichkeit habe. Da kam einfach Post von der Kasse, dass ich laut AG mehr als 400 Euro verdiene bla und was ich nun zu zahlen habe.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, darf ich erst in einem Jahr (nach Beginn der neuen eigenen Versicherung) wechseln.

Merci!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.11.2008, 21:54

Ich denke mal, xlogo hat damals, als er 6 Monate pflichtversichert war, von seinem sog. Wahlrecht Gebrauch genommen.

Nach den 6 Monaten Pflichtversicherung, diese endete kraft Gesetzes, ist er wieder in die Familienversicherung geflutsch. Jenes hat nichts mit dem Wahlrecht zu tun.

Bedeutet, ein neues Wahlrecht für eine Pflicht- oder freiwillige Krankenversicherung hat er nur dann, wenn nach dem damaligen Ausscheiden aus der Pflichtversicherung (6 Monate) erneut 18 Monate vergangen sind.


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