HanSolo hat geschrieben:lotte33 hat geschrieben:HanSolo hat geschrieben:Ermässigte Nachzahlungen erhoffe ich mir, weil Dipling folgendes schrieb:
"Dass keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, ist insofern relevant, als dass eine Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge nach §186(11) SGB V eher in Betracht kommt."
Und Dipling scheint Ahnung zu haben. Beratungshilfe natürlich, immer gerne,
Argumente und Paragraphen, auf die man dabei Bezug nehmen könnte, kannst Du dringend gebrauchen.
Ich hatte auch mal eine Versicherungslücke. Bei mir war hilfreich, daß ich behaupten konnte, meine Schwester würde mir einen größeren Teil des Nachzahlungsbetrages leihen, so daß ich ich eine substantielle Einmalzahlung leisten könnte. Mir wurde dann tatsächlich mehr als die Hälfte der ausstehenden Beiträge erlassen. Allerdings hatte meine Schwester (Anwältin) auch noch ein paar Paragraphen zur Hand.
Liebe Lotte,
das sehe ich jetzt auch so. Zum Glück war und bin ich sehr gut Rechtsschutzversichert. Seit meiner Jugendzeit. Lückenlos.grins. Ohne Rechtsschutzversicherung wird es wohl nicht gehen. Allerdings schaue ich erst einmal so wie weit ich komme.Evtl ist es klüger nicht von vornherein auf Konfrontation zu gehen.
Kann mir jemand noch Tipps zu meiner Frage bezüglich meines Wechselwunsches in die vorletzte Versicherung geben?
Hallo,
na ja, sehen wir es mal aus der Praxis - es hängt von deiner Erklärung ab.
Dass du in der gewählten Kasse mal Mitglied warst, das kann diese Kasse leicht feststellen, was sie nicht kann, wo du danach versichert warst, d.h. die gewählte Kasse muss dann davoin ausgehen dass sie zuständig ist.
Dass deine "Erklärung" falsch ist, dass ist dann deine Sache - ich denke du weißt was ich damit sagen will.
Gruß
Czauderna