bin bei der suche nach einer lösung meiner frage auf dieses forum gestoßen und bin erstaunt wieviele interessante threads es bei euch giebt.

Nun zu meiner Frage:
Eröffnung der Selbsständigkeit: Mitte 04.2007
Schätzung der Einnahmen auf 1000E/Monat--->dementsprechender Mindestbeitrag, gezahlt von 04.2007-12.2008!
Nun 01.2009: Erstellung des ESt-Bescheides für 2007: 41800E z.v.E.
Jetzt möchte die Kasse eine Nachzalung für 2007(gerechtfertigt) und gleichzeitig auch für 2008 obwohl die Einnahmen 2008 bei 32700 z.v.E.(Steuerklärung in Bearbeitung) lagen. Ist dies rechtens so!?, bzw. habe ich eine Chance die Nachzahlung mit einer BWA-Bescheinigung für 2008/09 auf das Niveau von 2008 zu drücken?
Vielen Dank für eure Hilfe und weiter so, man sollte sich nicht kampflos abziehen lassen!!!