Erste Beitragsfestsetzung nach Gründung-Folgebeiträge?

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blablup123
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Erste Beitragsfestsetzung nach Gründung-Folgebeiträge?

Beitragvon blablup123 » 24.01.2009, 10:38

Halloechen liebe Community,
bin bei der suche nach einer lösung meiner frage auf dieses forum gestoßen und bin erstaunt wieviele interessante threads es bei euch giebt. :!:

Nun zu meiner Frage:

Eröffnung der Selbsständigkeit: Mitte 04.2007
Schätzung der Einnahmen auf 1000E/Monat--->dementsprechender Mindestbeitrag, gezahlt von 04.2007-12.2008!

Nun 01.2009: Erstellung des ESt-Bescheides für 2007: 41800E z.v.E.

Jetzt möchte die Kasse eine Nachzalung für 2007(gerechtfertigt) und gleichzeitig auch für 2008 obwohl die Einnahmen 2008 bei 32700 z.v.E.(Steuerklärung in Bearbeitung) lagen. Ist dies rechtens so!?, bzw. habe ich eine Chance die Nachzahlung mit einer BWA-Bescheinigung für 2008/09 auf das Niveau von 2008 zu drücken?

Vielen Dank für eure Hilfe und weiter so, man sollte sich nicht kampflos abziehen lassen!!!

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Beitragvon Czauderna » 24.01.2009, 11:36

hallo,

ja, die Nachforderung ist gerechtfertigt und auch die Festsetzung
für die Zukunft ist bis zu dem Tag an dem der nächste Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird in Ordnung.
So wird es eigentlich bei allen Kassen gehandhabt.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon blablup123 » 24.01.2009, 15:06

danke erstmal für die fixe antwort...eine nachfrage haette ich da aber noch...uuuund zwar...sollte ich 2009 nun wiedderrum mehr gewinn erzeugen als 2008, muss ich dann 2010 wenn ich den nachweis von 2009 nachzeige auch beiträge nachzahlen?...oder rechnet die kasse einfach von nachweis zu nachweis nach und erreicht so eine ueber die jahre gesehene mittelung des beitrages?!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.01.2009, 15:41

Hallo,
nachgezahlt werde muss immer - danach wird der letzte vorliegende >Einkommensteuerbescheid für die Zeit bis zum nächsten Steuerbescheid
genommen usw. usw.
Deshalb heißt es für Selbständige - sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt sofort an die Kasse senden (Kopie).
Gruß
Czauderna

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Beitragvon blablup123 » 24.01.2009, 20:19

halloechen,
mhh...wenn also immer nachgezahlt werden muss, heisst das dann auch im gegenzug dass evtl zu viel bezahlte beiträge erstattet werden? ---bsp:...jahr a gut, anfang des jahres b ergeht der hohe steuerbescheid für a sodass in b der beitrag nach a bemessen wird...das jahr b verläuft jedoch um welten nicht so gut wie a...gibts dann in c mit dem steuerbescheid für b geld zurück?...bzw wenn dann für c nach b bemessen wird, und c wieder deutlich besser ist als b, muss dann wieder anfang d nachgezahlt werden für c???

Sry für die buchstaben...etwas jura als nebenfach ist doch hängengeblieben;)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.01.2009, 20:46

:-)
Geld zurück ?
nö dat jet ja gar net
:-)
Gruß

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Beitragvon Czauderna » 25.01.2009, 10:17

blablup123 hat geschrieben:halloechen,
mhh...wenn also immer nachgezahlt werden muss, heisst das dann auch im gegenzug dass evtl zu viel bezahlte beiträge erstattet werden? ---bsp:...jahr a gut, anfang des jahres b ergeht der hohe steuerbescheid für a sodass in b der beitrag nach a bemessen wird...das jahr b verläuft jedoch um welten nicht so gut wie a...gibts dann in c mit dem steuerbescheid für b geld zurück?...bzw wenn dann für c nach b bemessen wird, und c wieder deutlich besser ist als b, muss dann wieder anfang d nachgezahlt werden für c???

Sry für die buchstaben...etwas jura als nebenfach ist doch hängengeblieben;)


Das mit dem Geld zurück geht nur einmal und zwar nach der Ersteinstufung als selbständiger wenn das Einkommen nur geschätzt werden kann.
Nur hier ist es möglich wenn der erste Steuerbescheid vorliegt, von der Kasse Geld zurückzubekommen.

Gruß

Czauderna

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Beitragvon blablup123 » 25.01.2009, 13:28

mhhh....d.h. nachzahlen muss ich immer falls ich doch zu viel verdient habe, aber zurück gibts nicht?!(außer "beim ersten mal") verstehe ich dass richtig so?

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Beitragvon Czauderna » 25.01.2009, 17:22

hallo,
ja, das ist richtig und wenn es dumm läuft, dann hat man u.U. mal
soeben für 12 Monate zuviel Beitrag gezahlt.
Hinzufügen muss ich aber, ass dies bis zum 31.12.2008 gängige Praxis war.
Ob sich das Procedere ab dem 01.01.2009 geändert hat, da müsste ich mich mal schlau machen.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon blablup123 » 25.01.2009, 23:43

mhhh...das zeugt ja mal wieder von eine schier unendlichen gerechtigkeit der vertragspartner...kunde darf nachzahlen wenn er mehr verdient hat, die kasse muss aber nichts zurückzahlen wenn der kunde doch weniger gewinn geschoben hat als im vorjahr...ja kann dass denn so rechtens sein?!


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