Hallo,
vor 3 Jahren starb mein Vater. Zu diesem Zeitpunkt bekam meine Mutter eine eigene Rente von Rententräger Y und war gesetzlich bei Kasse A versichert.
Der Witwenrententräger Z teilte ihr mit, dass sie (Zitat) "aufgrund ihres Rentenbezugs sind Sie ... Mitglied der Krankenkasse B".
Daraufhin gab meine Mutter ihre Versichertenkarte der Kasse A zurück.
Im Rentenbescheid von Y wird weiter an A gezahlt und der Witwenrenträger zahlt an B.
Was sind die Konsequenzen?
CharlieDD
"alte" gesetz. Krankenk. fehlerhaft gekündigt?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
zunächst - ein Wechsel der Krankenkasse hätte eigentlich nicht stattfinden dürfen (Ausnahme ggf. Knappschaft oder Landwirtschaftliche Alterskasse).
So wie der Fall geschildert wird gehe ich mal von einem solchen Ausnahmefall aus. Hier hat das Meldeverfahren zwischen den beiden Kassen nicht funktioniert - das kann auch rückwirkend geändert werden.
Für den Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.
Was sagt den die "neue" Kasse dazu ??
Gruß
Czauderna
zunächst - ein Wechsel der Krankenkasse hätte eigentlich nicht stattfinden dürfen (Ausnahme ggf. Knappschaft oder Landwirtschaftliche Alterskasse).
So wie der Fall geschildert wird gehe ich mal von einem solchen Ausnahmefall aus. Hier hat das Meldeverfahren zwischen den beiden Kassen nicht funktioniert - das kann auch rückwirkend geändert werden.
Für den Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.
Was sagt den die "neue" Kasse dazu ??
Gruß
Czauderna
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