Hilfe!!! Pflichtversichert gewesen / Elternzeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Jeany
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Hilfe!!! Pflichtversichert gewesen / Elternzeit

Beitragvon Jeany » 17.01.2007, 23:34

Hallo,

ich habe bis zum 30.06.2006 ALG II bezogen war demnach in der GKV pflichtversichert. Bin dann mit meinem Freund am 1.7. umgezogen und mir wurde ALG II gestrichen. Habe aber am 26.06. ein Kind gekriegt und mußte mich nun freiwillig in der GKV versichern. :cry:

Da mein Kind ja am 26. geboren wurde war ich ja noch pflichtversichert, muß ich mich dann wirklich freiwillig versichern?

Viele Grüße

Sonya
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Beitragvon Sonya » 18.01.2007, 22:39

Hallo,

das habe ich gefunden beim googlen:

Die gesetzliche Mitgliedschaft der Mutter bleibt während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und während der Elternzeit bestehen. Auch dann, wenn die Frau in der Elternzeit nicht arbeitet. Für die Dauer der Mutterschutzfrist fallen keine Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse an.

In der Elternzeit muss ebenfalls kein Beitrag bezahlt werden, so lange ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht. Ist dieser Anspruch beendet, würde Beitragspflicht bestehen. Die meisten gesetzlichen Kassen verzichten jedoch darauf, wenn die Frau in die Familienkasse ihres Ehemannes eintreten könnte und sie noch einen festen Arbeitsplatz hat. Ist das jedoch nicht der Fall, weil die Frau nicht verheiratet ist oder keine Arbeit mehr hat, darf und wird ihre Krankenkasse von ihr Beiträge verlangen.


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