Beitragvon Sonya » 18.01.2007, 22:39
Hallo,
das habe ich gefunden beim googlen:
Die gesetzliche Mitgliedschaft der Mutter bleibt während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und während der Elternzeit bestehen. Auch dann, wenn die Frau in der Elternzeit nicht arbeitet. Für die Dauer der Mutterschutzfrist fallen keine Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse an.
In der Elternzeit muss ebenfalls kein Beitrag bezahlt werden, so lange ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht. Ist dieser Anspruch beendet, würde Beitragspflicht bestehen. Die meisten gesetzlichen Kassen verzichten jedoch darauf, wenn die Frau in die Familienkasse ihres Ehemannes eintreten könnte und sie noch einen festen Arbeitsplatz hat. Ist das jedoch nicht der Fall, weil die Frau nicht verheiratet ist oder keine Arbeit mehr hat, darf und wird ihre Krankenkasse von ihr Beiträge verlangen.