Beitragszahlung in GKV nach Abfindungszahlung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Fragende Reisende
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Beitragszahlung in GKV nach Abfindungszahlung?

Beitragvon Fragende Reisende » 27.12.2012, 20:54

Hallo liebe Forums-Gemeinde,

nach Bemühen der Suchfunktion und web-Recherche bin ich nicht wirklich schlauer :shock:

Folgende Situation: ich, weiblich, 44 Lenze jung, verheiratet, 1 Kind (1,5 Jahre) habe Ende November 2012 einen Auflösungsvertrag unterschrieben und eine Abfindung "kassiert". War bis zu diesem Zeitpunkt pflichtversichert in der GKV.
Mein Mann, 40, Angestellter (über der Beitragsbemessungsgrenze, aber freiwillig in der GKV) möchte "uns" nun von seiner GKV als Familienversicherte aufnehmen lassen.
Geht das so einfach?

Meine GKV meinte nämlich, ich müsse von der gezahlten Abfindung eine Zeitlang den vollen (also inkl. AN-Anteil) der Beiträge leisten. Das möchte ich nicht...
Klar, ich habe die gesetzlichen Grundlagen zur Zahlung dieser Beiträge gefunden, wenn man freiwillig weiter Mitglied in der GKV bleiben möchte.

Gibt es da Mittel und Wege, dies zu umgehen (falls überhaupt nötig)?

Danke für eure Antworten und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2013!

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 28.12.2012, 13:28

Hallo,

die kostenlose Familienversicherung ist lt. BSG Urteil von 2007 auch bei Erhalt einer Abfindung möglich, s.hier: http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B- ... ws4962.htm


Gutes neues Jahr!

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.01.2013, 19:18

Jooh, hier ist das BSG dem Wortlaut des Gesetzes gefolgt. Der Wortlaut lautete "regelmäßig"!

Da eine Abfindung nur einmalig und nicht regelmäßig gezahlt wird, liegen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vor.

Nun ja, normalerweise sollte man davon ausgehen, dass dies der Kasse bekannt sein sollte.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 03.01.2013, 21:40

ich will nur kurz erklären warum die Fragende WAHRSCHEINLICH eine falsche Antwort erhalten hat.

Sie hat angerufen. Bei der Hotline oder Telefonzentrale hat sie gefragt, ob eine Abfindung beitragspflichtig ist.
hmmm beitragspflichtig, dann verbindet die Telefonisten oder (sorry Telefonist) an die Beitragsabteilung (weil ja nach Beiträge gefragt wurde).

Die Beitragsabteilung sagt: ja beitragspflicht, weil die Beitragsabteilung im Gedanken eine freiwillige Versicherung hat, wie die Abfindung dort (in der freiw. Versicherung) zu beurteilen wäre.


ABER: hätte man anders gefragt:
wie folgt: kann ich FAMIlienversicherung bleiben, ruckzuck wird man mit der FAMI-Abteilung verbunden
und sollte dann die Auskunft erhalten, dass eine Abfindung (da nicht regelmäßig) KEIN FAMI-schädliches Einkommen ist.

ich wollt es nur erklären, wie es möööglicherweise zu der Antwort kam.
Soll nicht entschuldigen oder jemand in Schutz nehmen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 22:20

Nun ja Heinrich; dies ist dann wohl ein Ergebnis der Zentralisation!

Mit anderen Worten bei VW werden am Fließband auch Auto´s produziert. Um den gesamten Prozeß zu optimieren, werden Fachheini´s geschaffen. Diese werden darauf getrimmt, nur den rechten Kotflügel anbauen zu können und schwuppi duppi läuft das Fließband schneller und der VW wird billiger. Man will ja schließlichlich wettberwerbsfähig bleiben und viele VW´s verkaufen.

Beim linken Kotflügel ist man schon überfordert, weil man es nicht kennt. Und dann geht das Theater los. Entweder ist der linke Kotflügel total schief angebaut oder gar überhaupt nicht (er fehlt).

So etwas würde jeden unbescholtenen Käufer sofort auffallen mit dem Ergebenis, dass er den VW nicht kauft. Wer will so ein Teil schon haben?!

Nun ja, im Bereich der Krankenversicherung sind wir aber nicht bei VW, sondern im Bereich der Individualtität des Einzelfalles. Zudem obliegt der Krankenkasse der Beratungs- und Aufklärungsauftrag im Sinne des SGB I. Für VW gilt das SGB I nicht.

Mit anderen Worten, so etwas darf in der Regel nicht passieren.

GS
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Mit anderen Worten ...

Beitragvon GS » 03.01.2013, 23:11

... hat es heinrich auch so gesagt.

Wer beide Beiträge liest, erkennt es - und natürlich auch, dass der Rossi und der Heinrich aus verschiedenen Fenstern denselben Busch sehen und ihn aus ihrem Blickwinkel wahrheitsgemäß beschreiben. Der eine sieht eben mehr Blattwerk, und der andere mehr Holz ...

:D
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 03.01.2013, 23:18

Nun ja Gerhard, allerdings mit dem feinen und kleinen Unterscheid, dass die Kassenmitarbeiter nicht bei VW beschäftigt sind und einen gesetzgeberischen Auftrag zur Beratung und Aufklärung haben.

GS
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Shit happens

Beitragvon GS » 03.01.2013, 23:31

Unter anderem deshalb holen sich die Kassen die ein oder andere blutige Nase vor den Sozialgerichten diversester Instanz - und die Autohersteller die ein oder andere Million Fahrzeuge zurück, nachdem ... nun ja, shit happens.

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Beitragvon Fragende Reisende » 04.01.2013, 22:05

Hallo ihr Lieben,
ihr seid ja KLASSE!

Danke für die tollen, erklärenden und sicherer machenden Antworten.

Es war ähnlich, wie es heinrich beschrieben hat. Ich habe wohl nicht präzise genug gefragt, die Mitarbeiter der Hotline schnell $-Zeichen in den Augen und los ging die wilde Fahrt...

Nun hat mein Mann die FAMIlienversicherung beantragt, let´s see.

Ich möchte allerdings aber auch nicht verschweigen, das die Mitarbeiter der Hotline recht "ungestüm" und "geschäftstüchtig" agiert haben. Ich fühlte mich hier am Ende eigentlich nicht gut beraten. Beratungs- und Aufklärungsauftrag im Sinne des SGB I, ich weiß nicht...

Ich halte euch auf dem Laufenden, denn diese Frage stellen sich evtl. auch mal andere.

Schönen Abend und so.


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