Ich habe richtig Angst!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ChrisNiedersachsen
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Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 22.11.2015, 14:32

Hallo Leute.
Ich habe ein riesiges Problem mit der Krankenversicherung und zwar gilt ja seit 01.01.2009 die Krankenversicherungspflicht. Da ich seit sehr langen Jahren nur geringfügig beschäftigt bin in zwei Bereichen (natürlich insgesamt bis 450 € verdiene ich) kommt nun der große Haken. Die Ursache ist wahrscheinlich bei mir, das ich mich nicht so richtig in die Menschenmenge traue und ich nicht mal weiß, ob ich depressiv angeschlagen bin. Auf jeden Fall habe ich seit langen Jahren Probleme, Sachen für meine Zukunft zu erledigen bzw. nur für mich alleine bin und immer nur am gleichen Fleck zurückbleibe. :oops: :cry: und da folgt jetzt nun der Punkt, das ich sehr lange nicht krankenversichert bin. Meine große Angst ist, das ich für die ganzen Jahre jetzt alles nachzahlen muss bis jetzt. Ich kann es mir gar nicht leisten und sehr wichtig wäre mir jetzt, welcher der möglich sinnvollere Weg ist, das ich doch noch ohne sehr große Kosten (Nachzahlungen) an eine gesetzliche Krankenversicherung kommen kann. Irgendwie schäme ich mich total, was ich so über mich äußere. Nun tue ich mich gerade richtig schwer, aber es kann so nicht weitergehen, bevor ich noch zugrunde gehe. :|
Ich hoffe, das ihr meine Schilderung einigermaßen gut verstanden habt und mir helfen könnt. Ich bin Euch für jeden Tipp sehr dankbar. Ich bin übrigens 33 Jahre alt. Wie würde es aussehen, wenn ich auf Vollzeit eine Einstellung bekommen würde, so würde ich ja eigentlich automatisch versichert werden für die 3 gesetzlichen Versicherungen, aber nachzahlen müsste ich bestimmt trotzdem oder? Die Frage ist auch, ob ich überhaupt in der Lage bin, mit meinen ganzen Problemen Vollzeit arbeiten zu können. :cry:

Hinzufügen möchte ich noch, das ich seit ich nicht krankenversichert bin in der Zwischenzeit nicht mehr bei irgendeinem Arzt war.
Ziemlich riskant von mir, was ich zugeben muss. #-o
Bezüge vom Arbeitsamt oder sonstigen Ämtern beziehe ich seitdem auch nicht.

Lieben Gruß
Chris

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon Vergil09owl » 22.11.2015, 17:02

Hm seit wann bist du denn ohne Versicherung, warst du vorher GKV oder PKV?

ChrisNiedersachsen
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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 22.11.2015, 19:42

Ich wusste nicht, in welcher Kategorie ich mein Anliegen schildern soll und habe es nun hier getan. Eine PKV hatte ich noch gar nicht. Ich war bis zum 23.Lebensjahr über die DAK familienversichert und habe mich seitdem nicht mehr versichern lassen. Nicht weil es mir egal war, sondern weil es andere Probleme sind, die ich hier ja schon erläutert habe. Das es jetzt schon 10 Jahre sind macht mir jetzt richtig große Angst. :(
Zuletzt geändert von ChrisNiedersachsen am 23.11.2015, 00:26, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon Czauderna » 22.11.2015, 19:48

Hallo,
da ich bei der DAK beschäftigt bin halte ich mich da raus - ich denke aber, du wirst in deiner Lage nicht an uns vorbeikommen und Geld wird es dich auch kosten.
Gruss
Czauderna

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 22.11.2015, 19:54

In wiefern wird es mich was kosten? Die Nachzahlungen oder um mich jetzt privat versichern zu lassen? Nachzahlungen werden unmöglich sein, weil ich es mir in meiner Lage nicht leisten kann. Da habe ich mir jetzt richtig was eingebrockt, wovor ich richtig Angst habe.
Trotzdem erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon Vergil09owl » 23.11.2015, 09:24

Naja, du solltest dich mal an die UPD wenden.

http://www.patientenberatung.de/

Oder die örtliche Verbraucherzentrale zwecks Beratung.

Denn die Sachlage ist so das unter bestimmen Umständen Beiträge ganz erlassen werden können.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html

Allerdings das zweite Problem ist das du auch Beiträge zahlen mußt, wenn du Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse geworden bist.

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon Dipling » 23.11.2015, 20:12

Falls kein vollständiger Erlass in Betracht kommt, greift zumindest die Ermäßigungsregelung nach § 256a SGB V in Verbindung mit dem GKV-Rundschreiben des Spitzenverbandes von September 2013 (keine Leistungsinanspruchnahme im sog. Nacherhebungszeitraum vorausgesetzt).
Bédeutet, dass mur ein kleiner Teil der Beiträge nachzuzahlen ist, maximal ca. 50 EUR pro Monat. Und das auch nur für den noch nicht verjährten Zeitraum. Bei einer Wiederversicherung in 2016 beispielsweise sind Beitragsforderungen bis November 2011 verjährt.

Eine Alternative ohne Nachzahlung sei stichwortartig genannt: Eine europäische Krankenversicherung/EU-EWR Dienstleister.

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 24.11.2015, 17:17

Das ist sehr interessant und könnte mir hoffentlich in Zukunft weiterhelfen. Mit einem Erlass rechne ich nicht, denn ich sehe ein, das ich eigentlich schon ein wenig bestraft werden müsste für mein fahrlässiges handeln. Das hat aber auch mit meiner persönlichen Situation zu tun, mit der ich sehr lange zu kämpfen habe. Mit den 50 €/mntl. könnte ich mich noch retten und könnte diese Leistungen nachzahlen, falls der Fall eintreffen sollte.

Ihr habt mir sehr nützliche Informationen weitergegeben, die mir weiterhelfen können. Vielen lieben Dank an Euch.

Gruß
Chris

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 26.11.2015, 16:28

Dipling hat geschrieben:Falls kein vollständiger Erlass in Betracht kommt, greift zumindest die Ermäßigungsregelung nach § 256a SGB V in Verbindung mit dem GKV-Rundschreiben des Spitzenverbandes von September 2013 (keine Leistungsinanspruchnahme im sog. Nacherhebungszeitraum vorausgesetzt).
Bédeutet, dass mur ein kleiner Teil der Beiträge nachzuzahlen ist, maximal ca. 50 EUR pro Monat. Und das auch nur für den noch nicht verjährten Zeitraum. Bei einer Wiederversicherung in 2016 beispielsweise sind Beitragsforderungen bis November 2011 verjährt.

Eine Alternative ohne Nachzahlung sei stichwortartig genannt: Eine europäische Krankenversicherung/EU-EWR Dienstleister.


Arbeitslos habe ich mich auch nie gemeldet. Es wäre der nächste harte Schritt, den ich dann gehen muss beim Arbeitsamt, wenn mit der Krankenkasse hoffentlich bis dahin alles geklärt ist. Hartz4/ALG2 müsste ich erst mal beantragen, damit ich wenigstens mal wieder krankenversichert bin.
Ich hoffe so sehr, das ich mit einem blauen Auge davon kommen kann! Ich habe nur die Befürchtung, das die es ablehnen werden oder müssen die von dieser Regel Gebrauch machen??? Wie gesagt: Ich habe seitdem keine ämtlichen Bezüge erhalten, sondern nur die beiden Tätigkeiten, bei denen ich immer nur zwischen 350 bis 420 €/monatlich verdient habe. Morgen habe ich nämlich einen Termin bei der AOK, wo ich in Zukunft hin möchte (falls ich eine Chance habe) Den Versicherungsbescheid, wo ich zuletzt gemeldet war habe ich mir schon besorgt.

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon Dipling » 26.11.2015, 22:44

Die genannte Ermäßigungsregelung ist für die Kasse verbindlich.

Im Detail:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... rmteil.pdf

Zuständig für die Wiederaufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist die letzte Versicherung, hier also die DAK. Die AOK darf nicht aufnehmen; ein späterer Kassenwechsel ist natürlich möglich.

Bei ALG2-Bezug gibt es den -relativ steinigen- Weg, Nachzahlungen ganz zu vermeiden, indem man keinen Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterschreibt, insoweit also nicht mitwirkt. Gleichwohl muss die Kasse aufgrund der Versicherungspflicht durch ALG2-Bezug aufnehmen; die Anmeldung erfolgt durch das Jobcenter:
Siehe z.B. folgende Themen:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?f=1&t=6254
viewtopic.php?p=31714

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 27.11.2015, 16:36

Dipling hat geschrieben:Die genannte Ermäßigungsregelung ist für die Kasse verbindlich.

Im Detail:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... rmteil.pdf

Zuständig für die Wiederaufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist die letzte Versicherung, hier also die DAK. Die AOK darf nicht aufnehmen; ein späterer Kassenwechsel ist natürlich möglich.

Bei ALG2-Bezug gibt es den -relativ steinigen- Weg, Nachzahlungen ganz zu vermeiden, indem man keinen Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterschreibt, insoweit also nicht mitwirkt. Gleichwohl muss die Kasse aufgrund der Versicherungspflicht durch ALG2-Bezug aufnehmen; die Anmeldung erfolgt durch das Jobcenter:
Siehe z.B. folgende Themen:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?f=1&t=6254
http://www.vs-24.com/forum/viewtopic.php?p=31714


Sagen wir mal, dieses Beitragsschuldengesetz wird angewendet, dann müsste ich von wann nachzahlen??? Ich habe überhaupt keinen Überblick von diesen vielen Gesetzen. Mein Wunsch wäre ja, das ich befreit werde, aber das wird meiner Meinung nach nicht stattfinden. Ich bin jetzt wenigstens ab heute wieder krankenversichert bei der DAK, die ich erst mal mit meinen paar Kröten finanzieren muss, was ich auch für meine Gesundheit in Kauf nehme. Das war mein erster großer Schritt mich in eine Behörde reinzutrauen mit großer Angst und zu vielen Gedanken. Das ist auch mein Problem,weshalb ich mein Leben noch nicht in den Griff bekommen konnte, weil ich mich nur zurückgezogen habe und so gut wie immer für mich alleine sein wollte. :| Bei den Beitragsschulden kann ich nur hoffen, das ich nicht mehr als 50 € mntl. zahlen muss, falls es soweit sein sollte. Ich musste dort auch noch ein Dokument unterschreiben, das ich in der versicherungslosen Zeit (04.2007 bis 26.11.15) keine Leistungen in Anspruch genommen habe (Jobcenter, Sozialamt usw.) bzw. noch nie. Ohne meine Mutter wäre ich schon längst verloren, die mich schon zu viel unterstützt. Ich schäme mich da richtig für.

Dipling
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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon Dipling » 27.11.2015, 17:42

Verjährt sind mögliche Forderungen für die Zeit 04/2007-11/2010, dafür darf die Kasse nichts berechnen.
Bleibt der Zeitraum 12/2010-10/2015 mit je ca. 45-50 EUR monatlich; was ca. 2500-3000 EUR ergibt.
Mit der Erklärung "keine Leistungsinanspruchnahme" ist gemeint, dass im Nachversicherungszeitraum 04/2007 bis 10/2015 keine Behandlungskosten gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht werden.

Der Zeitpunkt der Wiederversicherung ist ungünstig, besser wäre Anfang Januar 2016 gewesen, dann hätte auch für 2011 weitgehend Verjährung eingesetzt. Weit wichtiger ist aber ein sozialversicherungspflichtiger Job oder ALG2-Bezug, womit die nun fälligen laufenden Beiträge automatisch gezahlt werden. Sonst (d.h. als Versicherter nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder als freiwilliges Mitglied) wären monatlich ca. 160-170 EUR selbst zu tragen.

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Re: Ich habe richtig Angst!

Beitragvon ChrisNiedersachsen » 28.11.2015, 11:04

Aber ich beziehe noch kein ALG2. Das wird noch ein wenig dauern, bis der Antrag ausgefüllt ist, weil ich noch zusehen muss, wie ich es mit den geringfügigen Jobs dort eintragen soll. Ich hab überhaupt keinen Überblick von den letzten 10 Jahren. Solange muss ich das erst mal von meinem Miniverdienst bezahlen.hauptsache, das jobcenter übernimmt dann weiterhin für eine Weile die aktuellen KV-Beiträge, falls der Antrag gewilligt wird. Das ist nicht normal und werde wahrscheinlich professionelle Hilfe brauchen! Ich komme mir vor wie ein Verbrecher. :-( krankenversichern musste ich mich SOFORT, was ich auch nachvollziehen kann, wenn ich mir vorstelle, das ich 10 Jahre meine Gesundheit aufs Spiel gesetzt habe. Ich danke Dir für Deine Antworten.


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