Krankengeld

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MDK

 
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rolfz1300
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Krankengeld

Beitragvon rolfz1300 » 10.03.2010, 11:13

Hallo, wer kann mir helfen oder hat auch sowas erfahren.
Bin 52 Jahre und examinierte Alltenpflegerin.
Kann den Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben und habe schon an
unzähligen Maßnahmen der Rentenvers. teilgenommen zuletzt Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen auch das mußte ich abbrechen da ich nicht mehr sitzen kann.
Die KV schrieb mir das nach Begutachtung on akta der MDK eine erhebliche Erwerbsminderung festgestellt hat und ich eine Kur beantragen sollte oder Rententrag stellen soll.Dies hatte ich zu Freude der Barmer schon getan.Rente wurde abgelehnt.(läuft jetzt Einspruch über Sozialverband)- Nun bekam ich von der Barmer MDK hat entschieden
das ich leichte Arvbeiten verrichten könnte und ich solle mich bei der Agentur für Arbeit melden Krankengeld wird nur noch bis 2.3.2010 gezahlt .
Mein Hausarzt und auch der Orthopäde hat mir bescheinigt das ich nicht in der Lage bin 3 Stunden zu arbeiten .Das schreit doch zum Himmel.
Bei Anfrage Barmer wurde nur gesagt das es dem MDK wieder vorgelegt wird - fertig. Wer ist der MDK ? Stellt sich über Befunde von 3 behandelnden Ärzten ? Warum gehen wir nicht gleich alle zum MDK
Keiner weiß wer das ist - ein Mann eine Frau etc............
Ich weiß nicht weiter.
Gruß Barbara

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Beitragvon Vergil09owl » 21.03.2010, 14:29

Hm, da hilft einegenlichnur noch ein antrag auf vollständige EU Rente, das würde denn bedeuten das du dich denn als Rentenantragfstellerin versichern müßtest, sofern die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht, beitragsfrei.

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Beitragvon ratte1 » 21.03.2010, 15:29

Vergil09owl hat geschrieben:Hm, da hilft einegenlichnur noch ein antrag auf vollständige EU Rente, das würde denn bedeuten das du dich denn als Rentenantragfstellerin versichern müßtest, sofern die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht, beitragsfrei.
:?: :?:

Das Rentenverfahren liegt doch zur Zeit bei derWiderspruchsstelle. Was soll ein neuer Rentenantrag für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der KK bringen?

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 21.03.2010, 15:37

aha du neisnt also das die Teilnahme an einer Reha als Rentenantrag zu werten ist?

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Beitragvon Vergil09owl » 21.03.2010, 15:38

stimmt nur wenn ein neuer antrag gestellt wird wiederholt sich das ganze

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Beitragvon ratte1 » 21.03.2010, 15:39

Vergil09owl hat geschrieben:aha du neisnt also das die Teilnahme an einer Reha als Rentenantrag zu werten ist?

rolfz1300 hat geschrieben:Rente wurde abgelehnt.(läuft jetzt Einspruch über Sozialverband)

MfG
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Beitragvon Vergil09owl » 21.03.2010, 15:46

pardon überlesen, aber da wird doch denn sowieso die MG als RA Antragsteller fort geführt bei einem Widerspruch,

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Beitragvon ratte1 » 21.03.2010, 15:50

Vergil09owl hat geschrieben:pardon überlesen, aber da wird doch denn sowieso die MG als RA Antragsteller fort geführt bei einem Widerspruch,
Davon hat der TE aber noch kein Geld... Daher ist es sinnvoller, wenn er zunächst einen ALG-Antrag stellt, damit er dort keine Fristen versäumt.

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 21.03.2010, 15:52

hm das Problem ist meist nur das die Kollegen von der AfA meistens denn nein sagen aus meiner Erfahrung herraus.,da Sie denn sehen das keine Verfügbarkeit da ist.


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