Haushaltshilfe bei ambulanter Op

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nadi-77
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Haushaltshilfe bei ambulanter Op

Beitragvon nadi-77 » 27.05.2010, 20:47

Hallo Zusammen,wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann da die Krankenkasse mir nicht gerade weiterhelfen konnte.
Ich werde in ca 14 an der Hand operiert wenn alles gut geht kann die OP ambulant erfolgen was sich aber leider erst bei der OP herausstellen wird, ansonst werde ich wohl drei Tage im KH bleiben müssen.
Jetzt zu meinen Fragen da ich zwei Kinder habe eines ist 9 jahre alt und eines sechs Monate alt... bekomme ich eine Haushaltshilfe nach der Op weil weil ich kann das Baby ja nicht versorgen.... und den grossen leider auch nicht zum Schulbus fahren da wir auf dem Land wohnen... meine Kasse sagte mir ich soll mir jemand suchen der das macht und evtl würden sie einen zuschuss zahlen... kann ich meine Cousine als Haushaltshilfe einsetzen oder was wird gezahlt für eine externe Kraft da ich alleinerziehend bin muss ich schon vorher wissen welche Kosten auf mich zu kommen... und über wieviel stunde bekomme ich sowas genehmigt da ich das Baby ja rund um die Uhr versorgen muss der große geht ja zur schule... sorry für die vielen fragen bin im moment etwas durcheinander
ganz liebe grüße nadine :D

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 28.05.2010, 07:15

Hallo Nadine,

erstmal alles Gute und dass Du schnell wieder fit wirst.

Kann die Krankenkasse selbst keine Haushaltshilfe stellen, muss sie die Ausgaben für eine vom Versicherten selbst organisierte Hilfe erstatten. Als angemessen gelten bei einer Vollzeitbetreuung (mindestens acht Stunden täglich) bis zu 62 Euro pro Tag, bei kürzeren Einsätzen darf die Haushaltshilfe 7,75 Euro pro Stunde kosten.
Das sind die Zahlen von 2008 - was die jetzt als angemessen erachten, weiß ich nicht

SGB V § 38 Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Das muß eigentlich ein(e) Mitarbeiter(in) bei der Kasse wissen. Auf keinen Fall abwimmeln lassen! Viel Glück

RHW
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Beitragvon RHW » 29.05.2010, 14:18

Hallo,
meistens wird eine Stundenzahl von 8 Stunden täglich angesetzt. Bei Alleinerziehenden, bei denen keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, gilt dies auch für das Wochenende.
Für die Cousine kann ein bestimmter Satz pro Stunde erstattet werden. dieser Satz variiert je nach Kasse.
Am besten vorher alles genau mit der Kasse klären.
Evtl. parallel schon mal vorsorglich mit einer Organisation, also Pflegedienst, in Verbindung setzen.
Gruß und gute Besserung
RHW

nadi-77
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Beitragvon nadi-77 » 01.06.2010, 20:52

Danke euch für die antworten
lg nadine

sozifa
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Beitragvon sozifa » 02.06.2010, 15:37

schappi1848 hat geschrieben:Hallo Nadine,

erstmal alles Gute und dass Du schnell wieder fit wirst.

Kann die Krankenkasse selbst keine Haushaltshilfe stellen, muss sie die Ausgaben für eine vom Versicherten selbst organisierte Hilfe erstatten. Als angemessen gelten bei einer Vollzeitbetreuung (mindestens acht Stunden täglich) bis zu 62 Euro pro Tag, bei kürzeren Einsätzen darf die Haushaltshilfe 7,75 Euro pro Stunde kosten.
Das sind die Zahlen von 2008 - was die jetzt als angemessen erachten, weiß ich nicht


Sind mittlerweileauf 64€ heißt 8€ die stunde.


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