Beitragvon schappi1848 » 28.05.2010, 07:15
Hallo Nadine,
erstmal alles Gute und dass Du schnell wieder fit wirst.
Kann die Krankenkasse selbst keine Haushaltshilfe stellen, muss sie die Ausgaben für eine vom Versicherten selbst organisierte Hilfe erstatten. Als angemessen gelten bei einer Vollzeitbetreuung (mindestens acht Stunden täglich) bis zu 62 Euro pro Tag, bei kürzeren Einsätzen darf die Haushaltshilfe 7,75 Euro pro Stunde kosten.
Das sind die Zahlen von 2008 - was die jetzt als angemessen erachten, weiß ich nicht
SGB V § 38 Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.
Das muß eigentlich ein(e) Mitarbeiter(in) bei der Kasse wissen. Auf keinen Fall abwimmeln lassen! Viel Glück