Wechsel als Student, Einkommensgrenze, Anwartschaft?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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flips
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Wechsel als Student, Einkommensgrenze, Anwartschaft?

Beitragvon flips » 07.12.2009, 16:19

Hallo.
Ich versuche mich schon seit einer Weile schlau zu machen was den Wechsel in eine PKV betrifft, aber finde bisher fast nur unvollständige oder gegensätzliche Aussagen im Internet :-k bzw. bei einem telefonischen Berater.

Meine Situation ist folgende:
Ich bin 27, Medizinstudent, werde in 2 Jahren als Assistenzarzt arbeiten und bin momentan gesetzlich (AOK) versichert. Bis 25 war ich über meine Eltern in der DBV versichert. Damals wurden bei mir in jungen Jahren schon Nierensteine festgestellt, die mir seitdem immer Probleme gemacht haben und ich regelmässig zum Urologen muss. Ausserdem habe ich eine Pollenallergie und eine Brille.

Ich würde mich gerne privat versichern. Ich bin noch 2 Jahre Student, bzw in einem Jahr verdiene ich auch ca. 300 € im PJ. Habe dazu ein paar generelle Fragen, sind vielleicht etwas viele auf einmal:

Kann ich mich jetzt (mitten im Studium) schon privat versichern?
Muss ich dann später als Assistenzarzt wieder in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Nimmt mich diese dann ohne Probleme?
Kann ich, wenn ich in die gesetzliche wechseln muss eine "Anwartschaft?", mit der privaten Krankenversicherung abschliessen, also meinen Gesundheitsstatus einfrieren lassen?
Kann ich mich die ersten 3 Jahre als Assistenzarzt überhaupt (unabhängig vom Gehalt) privat versichern?

Zu all diesen Fragen bin ich im Netz auf unterschiedliche Antworten gestossen und hoffe, jemand kann mir einen Rat geben.

In vielen Texten im Internet stosse ich bei den Berufsgruppen (Beamte,
Freiberufler, Angestellte 48.600€) usw. manchmal darauf, dass es eine Rolle spielt ob man Arzt ist oder nicht, in manchen Texten wiederum wird davon nichts gesagt; mich würde nun interessieren ob es für Ärzte/Medizinstudenten spezielle Regelungen gibt.

Freue mich über alle Einschätzungen und Infos :)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2009, 18:13

Hallo angehender Doc!
jo da iss wohl einiges schief gegangen, erst recht wenn schonmal eine PKV bestand.
Hier der Werdegang eines Arztes:
1.Studium mit der Möglichkeit sich im ersten Semester von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, erledigt vorbei AOK versichert.(Studententarif)
2. Assi: in der Regel versicherungspflichtig wegen mangelnden Einkommen.
3.Richtiger Arzt mit Porsche und hohen Einkommen seit mindestens 3 Jahren meistens privat versichert :-)
Durch Ihre Vorerkrankung wird es schwierig überhaupt in die PKV zu kommen nutzen Sie die Zeit um sich zu kurieren.Danach gehen Sie das Thema über Ihren zukünftigen AG an da bestehen dan Gruppentarife wo es leichter möglich ist.
Gruß

flips
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Beitragvon flips » 08.12.2009, 13:42

Hallo.
Vielen Dank für die Info.
Ich habe noch eine Frage zu folgendem Text, den ich gefunden habe und nicht richtig einordnen kann worauf sich die Aussage eigentlich bezieht:
http://www.epikurier.de/Versicherungen.812.0.html hat geschrieben:Private Krankenversicherung: Durch die neuen Regelungen der Gesundheitsreform bietet jeder private Krankenversicherer seit 1.7.2007 einen Standardtarif an, der vergleichbare Leistungen vorsieht wie die gesetzliche Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, alle berechtigten Personen aufzunehmen - für den Zugang zum „modifizierten Standardtarif“ gelten keine Altersbeschränkungen. Der aktuelle Gesundheitszustand des Antragstellers spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle, die Einordnung erfolgt nach Alter und Geschlecht. Auch bei Vorerkrankungen dürfen die Versicherungsunternehmen keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Weitere Informationen unter www.die-gesundheitsreform.de.


Das betrifft wohl Epilepsiepatienten, da sich diese Seite mit Epilepsie beschäftigt. Wobei diese Erkrankung manchmal ein Ablehnungsgrund sei wie ich in einigen Texten gelesen habe.

Wie ist dieses Zitat zu verstehen?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.12.2009, 14:17

Hi 2 Dinge
1. Standardtarif für bereits privatversicherte
2 wichtiger der Basistarif:Seit 1.1.2009 für Neukunden, welche dem PKV Lager zuzuordnen sind
Gruß

flips
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Beitragvon flips » 16.12.2009, 21:31

Hallo.
Ich hab nochmal bei meinen Eltern nachgefragt. Sie sagen, dass sie bei der DBV eine Anwartschaft "abgeschlossen" haben bevor ich mit 24 in die AOK gegangen bin. Damals kamen keine Erkrankungen zur Sprache. Findet dann nach 3 Jahren beim Arbeitgeber mit einem Gehalt >48.600 €/Jahr ein unproblematischwer Wechsel statt? d.h. keine neue Gesundheitsprüfung?

blöde Frage: ich kann anscheinend auch als nicht-Beamter in der DBV versichert sein?

Vielen Dank für eine Antwort.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.12.2009, 21:46

wenn die Anwartschaft noch besteht und der Grund der Anwartschaft vorrüergehende Versicherungspflicht war/ist sehe ich gute chancen diese aufleben zu lassen. Möglicherweise entfällt ja auch bald die 3 Jahresfrist.
Gruß

flips
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Beitragvon flips » 17.12.2009, 20:26

Was passiert eigentlich bei folgendem Szenario:
- Arbeitnehmer, gesetzlich versichert, PKV Anwartschaft,
- seit 2 Jahren Angestellter mit einem Einkommen >46.500€/Jahr
- jetzt plötzlich so schwer erkrankt, dass der Beruf/bzw. kein Beruf mehr ausgeübt werden kann für die nächsten Jahre und/oder bis zum Tod. Ohne konkrete Prognose, aber derzeit vermutet: eine Lebenserwartung von weniger als 10 Jahren.

Ist es in dem Fall möglich sofort bei Krankheitsbeginn und Kündigung der Arbeitsstelle in die PKV zu wechseln? Wird man in diesem Fall als Arbeitslos gemeldet?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.12.2009, 22:45

:-) wie ein Geldstück das Ding hat 2 Seiten
Krankengeld pflichtversichert, dann erfolgt die Aussteuerung und ich bekomme die Möglichkeit mich freiwillig zu versichern und jetzt kann ich entscheiden :-)
Gruß


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