Altersrückstellungen; wie funktioniert das?!?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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dij
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Beitragvon dij » 12.01.2009, 03:15

Jap.

Und zur Rechtsgrundlage, Rossi, es ist wirklich genau so ein fiktiver Beitrag, der dann gedeckelt wird. Ich denke nicht, daß eine spezielle Rechtsgrundlage nötig ist, es reichen die allgemeinen Bestimmungen, daß der Beitrag nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik etc. zu berechnen ist.

Und wenn der Versicherte durch eigene Mittel bei der Deckelung mithelfen kann, ist das doch nur schön, vor allem auch für die anderen PKV-Versicherten, die dann weniger zuschießen müssen. :) Gleiche Geschichte wie bei der Riester-Rente: Da ging ja auch mal groß durch die Presse, daß man als Geringverdiener das Geld besser vorab verprassen solle, weil man eh in die Grundsicherung komme und der Riester dort voll angerechnet wird.

Irgendwie kann ich mir auch nur schwer vorstellen, daß die Selbstbehalt-Versionen des Basistarifs ein großer Erfolg werden.

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Beitragvon Rossi » 12.01.2009, 08:04

Hm, ihr wisst doch, ich bin da immer ein kleiner Köddelanspitzer. Ich verstehe die Klamotte nicht.

Eins iss doch klar, der Beitragssatz im Basistarif ist de facto begrenzt. Zusätzlich wollte unser lieber Gesetzgeber, dass alle bislang privat Versicherten einmalig das Recht bis zum 30.06.2009 in den Basistarif zu wechseln. Und jetzt kommt es, unter Mitnahme der Altersrückstellungen.

So habe ich es als Laie bislang verstanden.

Dann basteln wir doch mal ein paar Beispiele:

Kunde I 66 Jahre alt
Seit 20 Jahren in der PKV. Fette Altersrückstellungen von 20.000,00 Euro. Seine private Alterssicherung ist leider nicht zu pralle; er liegt soeben am Sozialhilfesatz und möchte jetzt eine bezahlbare Versicherung.

Fiktiver Beitrags im Baisistarif 850,00 Euro abzüglich 200,00 Euro Altersrückstellungen ergibt 650,00 Euro.

Ergebnis, gedeckelter Beitrag 569,83 Euro.

Kunde II 66 Jahre alt
Ist vor Jahren aus der PKV geflogen. Ab 01.01.2009 versicherungspflichtig in der PKV.

Geht in den Basistarif und löhnt auch 569,83 Euro. Hat nicht einen Euro an Altersrückstellungen.

Leute, wollt ihr mir das so verklickern?!?

Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Einer der höchtsten Güter sind die Grundrechte.

Sind die hier wohl gewahrt?

Was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz?!?!

Das kann doch wohl so nicht gewollt sein?

Aber bringt mir die Erleuchtung????

Oder wird es nur so gemacht, um die Kunden abzuwimmeln oder zu vergrauen?!?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.01.2009, 09:17

So ist es aber, Vorgabe des Basistarifes, Deckelung auf den Höchstbeitrag.
Kunde 1 hat allerdings noch die Möglichkeit in einen anderen Tarif zu wechseln. Dann aber ohne die Möglichkeit der Halbierung und des Zuschusses vom Amt.
Das ist übrigens nicht der einzigste Nachteil dieser Glorreichen Reform.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 12.01.2009, 12:03

Leute ich verstehe das nicht.

Dann mal anders. Ein 40-jähriger geht zum 01.01.2009 in den Basistarif. Er zahlt den Höchstbeitrag. Habe ich verstanden.

Die private Kv ist auch im Baisistarif verpflichtet min. 10 % Altersrückstellungen zu bilden (vgl. § 12 Abs. 4 a VAG ). Einen ausdrücklichen Hinweis, dass dieses nämlich nicht für den Basistarif nicht gilt finde ich nicht.

Dennoch ist der Beitragssatz klipp und klar gedeckelt und enthält somit auch die Altersrückstellungen.

Wenn er dann das 65. Lebensjahr vollendet, sind die kompletten Alterückstellungen wieder futsch bzw. werden nicht ausgeschüttet??

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.01.2009, 20:00

Meiner Meinung nach: warum sollte der 40 Jährige im Basistarif eine Alterungsrückstellung erwirtschaften, da es doch noch nicht einmal seine tatsächlich Prämie zahlt, da diese ja gedeckelt ist.
Der Basistarif ist eine Krücke um a) unversicherte zu versichern und b) um eine Grundlage für die Halbierung und den Zuschuss vom Amt zu erhalten.
Der 10 % Zuschlag ist ein zusätzliches Instrument
Dieser wird gezahlt bis vollendet 59 Lj. und wird ab dem 65 Lj. genutzt um Beitragsanpassungen zu limitieren und möglicherweise wenn genug da ist ab dem 80 Lj zu senken.
Hat also nichts mit der Tariflichen Alterungsrückstellung zu tun.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 12.01.2009, 23:22

warum sollte der 40 Jährige im Basistarif eine Alterungsrückstellung erwirtschaften, da es doch noch nicht einmal seine tatsächlich Prämie zahlt, da diese ja gedeckelt ist.


Okay, die Frage ist völlig in Ordnung!!!

Aber dann müsste zunächst das VAG geändert werden, in dem nämlich die Verpflichtung Altersrückstellungen zu bilden, nicht für den Basistarif gilt. Sorry, so eine Passage habe ich bislang im VAG noch nicht gefunden. Ich habe das Gefühl hier wird eine heftige Abwimmelungstaktik betrieben.

Ich habe in meinem Fall noch einmal nachgebohrt.

Der Kunde ist schon 25 Jahre bei der gleichen Gesellschaft. Er dürfte somit über ne fette Altersrückstellung verfügen.

Ach ja, die hier in Frage kommende Gesellschaft kennt noch nicht einmal den Basistarif mit 0,00 Euro Selbstbeteiligung. Dort geht es erst mit 300,00 Euro Selbstbeteiligung los, den anderen Tarif gibt es nicht.

Na hallo, was soll das?!?

Die Bestimmungen des § 12 Abs. 1 c Satz 1 VAG sind mehr als eindeutig. Dort ist explizit davon die Rede, dass der Höchstbeitrag - ohne Selbstbeteiligung - gedeckelt ist. Klarer geht es doch wohl nicht; aber interessiert die PKV offensichtlich nicht; genau so wenig wie die Altersrückstellungen?

Aber ich gebe nicht auf. Habe heute schon ne fette Anfrage an die zuständige PKV gestellt. Ich bitte nämlich Licht ins dunkele zu bringen.

dij
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Beitragvon dij » 13.01.2009, 01:47

Rossi hat geschrieben:Ach ja, die hier in Frage kommende Gesellschaft kennt noch nicht einmal den Basistarif mit 0,00 Euro Selbstbeteiligung. Dort geht es erst mit 300,00 Euro Selbstbeteiligung los, den anderen Tarif gibt es nicht.


Das ist natürlich grober Unsinn von denen. In den MB/BT des PKV-Verbands steht glasklar: „Der Basistarif wird ... ohne Selbstbehalt sowie mit Selbstbehalten von 300, 600, 900 oder 1200 Euro ... angeboten.“

Alterungsrückstellungen müßten auf jeden Fall gebildet werden, und auch die besonderen Rückstellungen durch den gesetzlichen Zuschlag (deren Wirkung man allerdings erst im Alter sieht).

Daß die Reihenfolge „erst Anrechnung der AR, dann Begrenzung auf den Höchstbeitrag“ gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde, sehe ich nicht. Schließlich bekomme ich ja auch kein ALG 2, obwohl andere Leute es kriegen ...

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Beitragvon Rossi » 13.01.2009, 08:41

Daß die Reihenfolge „erst Anrechnung der AR, dann Begrenzung auf den Höchstbeitrag“ gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde, sehe ich nicht.


Und genau dort liegt das Problem. War es vom lieben Gesetzgeber so gewollt, erst die Altersrückstellungen und dann die Deckelung?!?

Glaube ich definitiv nicht. Im übrigen ist der Basistarif nicht nur für Sozialleistungsempfänger gedacht, es soll sich - nach dem Wortlaut der Gesetzesbegründung - um eine bezahlbare Versicherung handeln.

Und wenn man fette Altersrückstellungen einfach klaut, ist der Sinn und Zweck verfehlt; ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

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Beitragvon JarvisCocker » 13.01.2009, 09:24

die Beitragsminderungen durch die AR sollten doch bei den gleichen Beiträgen ansetzen können wie bei den SB....
will sagen : wenns durch SB eine Minderung gibt, muss es doch durch die AR auch eine geben...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.01.2009, 09:47

hi Rossi,
es werden auch noch einige Krankenversicherungen verschwinden bzw. übernommen werden, da diese Beispielsweise nicht mit dem Basistarif klarkommen. Siehe die Gesellschaft mit welcher du gerade zu tun hast :-)
Bezahlbar :-) nur durch die Deckelung und dann Halbierung und Zuzahlung durch Hilfebedürftigkeit.
Aber nach 25 Jahren sollte es doch möglich sein den Tarif zu reduzieren? Oder geht es in diesem Fall um Hilfebedürftigkeit?
Gruß

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Beitragvon Rossi » 13.01.2009, 11:55

Bei meinem vorliegenden Fall kann der Kunde den Lebensunterhalt sicherstellen.

Er wird nur durch die Beitragszahlung für die PKV bedürftig.

es werden auch noch einige Krankenversicherungen verschwinden bzw. übernommen werden, da diese Beispielsweise nicht mit dem Basistarif klarkommen


Hm, glaube ich nicht einmal, dass hier Gesellschaften verschwinden.

Hieran hat unser Gesetzgeber wohl schon gedacht und die Bestimmungen des § 12 g VAG geschaffen. Hiernach ist ein sog. Risikoausgleich zu bilden. Es verstehe es derzeit so, dass alle privaten KV - die den Basistarif haben - diesem Risikoausgleich beitreten müssen. So wird diese Last gemeinsam getragen. So schlimm soll es wohl nicht werden. Es hat den Anschein, dass es überall ziemlich negativ dargestellt wird.

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Beitragvon dij » 14.01.2009, 13:02

Rossi hat geschrieben:Im übrigen ist der Basistarif nicht nur für Sozialleistungsempfänger gedacht, es soll sich - nach dem Wortlaut der Gesetzesbegründung - um eine bezahlbare Versicherung handeln.


Tja. Offenbar hat der Gesetzgeber den GKV-Höchstsatz für im Regelfall bezahlbar gehalten, sonst hätte er ja eine niedrigere Grenze für den Basistarif vorgegeben. Warum sollten also die anderen PKV-Versicherten zu einer höheren Umlage gezwungen werden, um den Beitrag noch weiter zu drücken?

Rossi hat geschrieben:Und wenn man fette Altersrückstellungen einfach klaut, ist der Sinn und Zweck verfehlt; ist zumindest meine bescheidene Auffassung.


Das gleiche Argument kannst du gegen die Anrechnung von Vermögen bei potentiellen ALG-2-Empfängern vorbringen: „Wenn die Leute fette Rücklagen aufzehren müssen, ist der Sinn und Zweck verfehlt ...“ Würdest du das dort auch sagen?

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Beitragvon dij » 14.01.2009, 13:04

JarvisCocker hat geschrieben:die Beitragsminderungen durch die AR sollten doch bei den gleichen Beiträgen ansetzen können wie bei den SB....
will sagen : wenns durch SB eine Minderung gibt, muss es doch durch die AR auch eine geben...


Bei den SB-Stufen tritt aber der gleiche Effekt ein, d.h. sie bringen nichts.

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Beitragvon Rossi » 14.01.2009, 20:03

Das gleiche Argument kannst du gegen die Anrechnung von Vermögen bei potentiellen ALG-2-Empfängern vorbringen: „Wenn die Leute fette Rücklagen aufzehren müssen, ist der Sinn und Zweck verfehlt ...“ Würdest du das dort auch sagen?


Nee, natürlich nicht. Ist doch etwas ganz anderes.

Die privaten Kvén sind für die Versicherten im Basistarif verpflichtet Altersrückstellungen (Vermögen) zu bilden, jenes lese ich zumindest aus dem VAG. Und wenn er dann Altersrückstellungen gebildet hat, dann sind sie futsch und kommen dem Kunden niemals zu Gute.

Im Bereich des ALG II wird der Kunde nicht verpflichtet Vermögen zu bilden. Da kann man dann auch nicht ätsch bätsch sagen.

Die privaten Kvén können offensichtlich sehr wohl ätsch bätsch sagen!!!

Geht derzeit in meine Birne nicht rein.

Vielleicht hat der Rossi da wieder ein riesen Brett vor der Birne.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.01.2009, 20:27

Vielleicht hat der Rossi da wieder ein riesen Brett vor der Birne ](*,) ](*,) ](*,) ](*,) ](*,) ](*,)


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