warum sollte der 40 Jährige im Basistarif eine Alterungsrückstellung erwirtschaften, da es doch noch nicht einmal seine tatsächlich Prämie zahlt, da diese ja gedeckelt ist.
Okay, die Frage ist völlig in Ordnung!!!
Aber dann müsste zunächst das VAG geändert werden, in dem nämlich die Verpflichtung Altersrückstellungen zu bilden, nicht für den Basistarif gilt. Sorry, so eine Passage habe ich bislang im VAG noch nicht gefunden. Ich habe das Gefühl hier wird eine heftige Abwimmelungstaktik betrieben.
Ich habe in meinem Fall noch einmal nachgebohrt.
Der Kunde ist schon 25 Jahre bei der gleichen Gesellschaft. Er dürfte somit über ne fette Altersrückstellung verfügen.
Ach ja, die hier in Frage kommende Gesellschaft kennt noch nicht einmal den Basistarif mit 0,00 Euro Selbstbeteiligung. Dort geht es erst mit 300,00 Euro Selbstbeteiligung los, den anderen Tarif gibt es nicht.
Na hallo, was soll das?!?
Die Bestimmungen des § 12 Abs. 1 c Satz 1 VAG sind mehr als eindeutig. Dort ist explizit davon die Rede, dass der Höchstbeitrag -
ohne Selbstbeteiligung - gedeckelt ist. Klarer geht es doch wohl nicht; aber interessiert die PKV offensichtlich nicht; genau so wenig wie die Altersrückstellungen?
Aber ich gebe nicht auf. Habe heute schon ne fette Anfrage an die zuständige PKV gestellt. Ich bitte nämlich Licht ins dunkele zu bringen.