mein Mann ist seit über zwanzig jahren PKV Mitglied. Er hat sich damals von der KV Pflicht befreien lassen, das Schreiben dazu liegt uns vor.
In 2008 hat er seine Stelle verloren und hat sich selbständig gemacht. Die KVersicherung blieb aber.
In 6/2009 ist er in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Damit er in der privaten Versicherung nach dem Statuswechsel bleiben konnte verlangte der neue Arbeitgeber die Bestätigung über die Befreiung von der Pflichtversicherung und ein Formular in dem er selber bestätigen mußte das er in den drei Jahren zuvor und im laufenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hat/liegen wird.
Möglicherweise jedoch wird er diese Grenze dieses Jahr nicht erreichen. Mit dem Verdienst im Angestelltenverhältnis wäre das kein Problem, aber die 5 Monate Selbständigkeit waren finanziell betrachtet ein Verlust. Insgesamt also möglicherweise nicht genug.
Nun meine Frage: Prüft das jemand nach? Bzw. wer und wann prüft das und was sind die Konsequenzen?
Nach so langer Zeit wieder in die GKV wechseln zu müssen wäre dumm dür ihn, denn im nächsten jahr liegt er wieder darüber.
Schön wäre es für mich, denn ich wäre Familienversichert.
Kann mir hier im Forum jemand dazu etwas sagen?
Danke!!
