Statusänderung

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Prusseliese
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Statusänderung

Beitragvon Prusseliese » 22.12.2009, 16:02

Hallo Furumianer,

mein Mann ist seit über zwanzig jahren PKV Mitglied. Er hat sich damals von der KV Pflicht befreien lassen, das Schreiben dazu liegt uns vor.
In 2008 hat er seine Stelle verloren und hat sich selbständig gemacht. Die KVersicherung blieb aber.
In 6/2009 ist er in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Damit er in der privaten Versicherung nach dem Statuswechsel bleiben konnte verlangte der neue Arbeitgeber die Bestätigung über die Befreiung von der Pflichtversicherung und ein Formular in dem er selber bestätigen mußte das er in den drei Jahren zuvor und im laufenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hat/liegen wird.

Möglicherweise jedoch wird er diese Grenze dieses Jahr nicht erreichen. Mit dem Verdienst im Angestelltenverhältnis wäre das kein Problem, aber die 5 Monate Selbständigkeit waren finanziell betrachtet ein Verlust. Insgesamt also möglicherweise nicht genug.

Nun meine Frage: Prüft das jemand nach? Bzw. wer und wann prüft das und was sind die Konsequenzen?

Nach so langer Zeit wieder in die GKV wechseln zu müssen wäre dumm dür ihn, denn im nächsten jahr liegt er wieder darüber.
Schön wäre es für mich, denn ich wäre Familienversichert.

Kann mir hier im Forum jemand dazu etwas sagen?
Danke!! :D

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 22.12.2009, 16:58

Rein rechtlich muss Ihr Mann in die GKV, da das Einkommen als Selbständiger komplett außen vor bleibt und er die letzten 3 Jahre mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG) über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen haben muss. Möglicherweise fällt das bei einer Sozialprüfung beim Arbeitgeber mal auf.

Prusseliese
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Beitragvon Prusseliese » 22.12.2009, 17:07

Vielen Dank für die Antwort.

Er war jedoch bis 8/2008 Angestellt und über der BBG.
Dann machte er sich selbständig, nur 10 Monate lang, und wechselte dann 6/09 in ein Angestelltenverhältnis.

Zählt also nur das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis in 2009?

Dann muß es doch dem Arbeitgeber auffallen, oder?

Viele Grüße

Mary

PS: Und er ist unwiderruflich von der GKV Pflicht befreit!!

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Beitragvon Czauderna » 22.12.2009, 20:06

Hallo,

wenn er tatsächlich einen Befreiungsbescheid zur Krankenversicherung hat, dann ist ihm der Weg in die GKV versperrt.

Gruß
Czauderna

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Beitragvon Prusseliese » 23.12.2009, 07:35

Ja, der liegt dem Arbeitgeber auch vor. Die konnten gar nicht glauben, das er den tatsächlich hat.

Vielen Dank - dann ist ja alles klar. Er bleibt so oder so privat versichert.

ist ja nur, weil der Arbeitgeber bestätigt haben wollte, das er die letzten drei und eben das aktuelle Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze liegt/lag.
Das wäre dann ja nicht nötig gewesen.

Frohe Weihnachten!

Mary

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.12.2009, 18:30

Hi
ich sehe hier auch die Lücke Bzw. die Versicherungskralle mit der 3 Jahresfrist.
Unabhängig wieviel er verdient.
Ich weiß nur noch nicht genau wobei es bei der Befreiung gegangen ist ,stellen Sie doch bitte einmal den Wortlaut ein.
Gruß

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.12.2009, 19:36

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi
ich sehe hier auch die Lücke Bzw. die Versicherungskralle mit der 3 Jahresfrist.
Unabhängig wieviel er verdient.
Ich weiß nur noch nicht genau wobei es bei der Befreiung gegangen ist ,stellen Sie doch bitte einmal den Wortlaut ein.
Gruß


Hallo,
man konnte sich schon von der Krankenversicherungspflicht generell befreien lassen - das war zwar an bestimmte Voraussetzungen gebunden, aber es ging - genau so, wie man sich mal von der ALV und der RV befreien lassen konnte.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.12.2009, 19:38

ja ist klar, nur vor einiger Zeit war es mode sich von der eingeholten Pflichtgrenze zu befreien.
Diese Befreiungen sind nach Statuswechsel hinfällig.
deswegen erfrage ich den Wortlaut der Befreiung.
Gruß

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Beitragvon Czauderna » 23.12.2009, 20:00

Hallo,
er war über 20 Jahre in der PKV und von Anfang an von der KV befreit - meines Erinnerung nach gab es da die Befreiung die du meinst noch nicht - aber sicher wäre es besser der Text (gesetzliche Grundlage) würdemal eingestellt - sicher ist sicher.
Gruß
Czauderna


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