Heute saß ich mit einem Kunden zusammen, der mir eine recht verzwickte Geschichte vorstellte.
Der Reihe nach: Dieser Kunde war bis 03.2011 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Im Nebenerwerb arbeitete er schon länger in der Firma seines Vaters. Da er im Nebenerwerb mehr verdiente und weniger Stress hatte, reifte natürlich der Gedanke, den alten Job an den Nagel zu hängen und in die Selbstständigkeit zu gehen. Also lies er sich beraten, erste Anlaufstelle war das Arbeitsamt, wegen dem Existenzgründerzuschuss. Die nette Frau teilte ihm mit, dass bei einer Eigenkündigung dieser Existenzgründerzuschuss erst drei Monaten nach der Kündigung gezahlt werden würde. Ob denn der Kunde nicht einen guten Hausarzt hätte, der ihn wegen Mobbing am Arbeitplatz krankschreiben würde. Dann nämlich und nur bei diesem Grund würde das Arbeitsamt den Existenzgründerzuschuss sofort bezahlen. Guter Rat ??? Zufällig bestand ein gutes Verhältnis zum Hausarzt, und dieser hatte auch kein Problem, dem Anliegen des Kunden nach zukommen.
Natürlich wurden auch mit dem "Haus-und Hofversicherer" Gespräche geführt, da ja der Schritt in die Selbstständigkeit auch an dieser Stelle den einen oder anderen Vertrag notwendig macht. Hierbei ist zu erwähnen, dass es ein freundschaftliches Verhältnis zu diesem Vertreter (Ausschließlichkeit) gibt und wohl auch das eine oder andere Bierchen miteinander getrunken wurde.Der Versicherungsvertreter war im vollen Umfang über den vom Arbeitsamt geratenen Trick informiert!!!! Zumindest wusste dieser auch genau, dass der Kunde in den ersten drei Monaten der Existenzgründung pflichtversichert sei und plante den Abschluss neuer Versicherungen für den Juli 2011. Also was braucht ein Existenzgründer: natürlich die private Krankenversicherung und unentbehrlich für die Gründungsphase ist die Basisrente mit einem MB von 200,-€. Achja, noch eine Rechtsschutz und der Riestervertrag sollte auch beibehalten werden( Stornohaftung war noch nicht vorbei). Wie das unter Freunden üblich, Anträge wurden vorbereitet, eine eigentliche Beratung fand nicht statt. Gesundheitsfragen waren ausgefüllt (vom Vertreter), der Kunde war ja auch kerngesund. Bitte unten links unterschreiben.
Beratungsdokumentation für den Kunden- unter Freunden nicht üblich :baby: Anträge in Kopie, warum soviel Bäume sterben lassen.
Und dann kam was kommen musste. Der Kunde hatte sich im Dezember letzten Jahres arbeitmäßig total übernommen. Jeden Tag mit 26h gearbeitet, Freundin fortgelaufen, Vater schwer erkrankt. Also lies er sich auf anraten seiner Familie( die Mutter abeitet in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses) in die offen Psychiatrie stationär einweisen. Immerhin halfen diese vier Wochen im Krankenhaus, so dass dieser Kunde jetzt wieder in seiner Kernkompetenz arbeitet und nur dort. Nach seiner Entlassung aus dem KH kam ca eine Woche später ein nett formuliertes Schreiben seiner PKV-Gesellschaft. Darin wurde er gefragt, ob er die Genehmigung geben würde, das diese Gesellschaft bei den angebenen Ärzten und beim Vorversicherer Auskunft über die im Dezember aufgetretene Erkrankung einholen könnte.Ohne diese Genehmigung würde sich die gesamte Abwicklung erheblich verzögern und das sei ja schließlich für niemanden wirklich von Interesse. Naiv willigte dieser Kunde ein, er war ja bis 12.11 kerngesund, glaubte er zumindest
Natürlich kam jetzt , was kommen musste. Der gefakte Krankenschein aus 04.11 reichte aus , um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu begründen und die PKV-Gesellschaft trat vom Vertrag zurück. Jetzt wartet der Kunde auf die Krankenhausrechnung, vier Wochen , dazu noch ein paar Behandlungen (MRT u.ä) , wird bestimmt 5stellig.
Was kann man da noch für den Kunden tun? Ist der Druck auf auf die Ausschliesslichkeit bei der Geschäftplanerfüllung denn tatsächlich so groß, dass Provisionsinteresse vor Kundennutzen geht? Aus meiner Sicht liegt hier eine eklatante Falschberatung vor. Gibt es Chancen ,über diesen Weg den Schaden für den Kunden etwas kleiner zuhalten?

