gesetzliche krankenversicherungspflicht zum 01.01.09

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renatescheuten
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gesetzliche krankenversicherungspflicht zum 01.01.09

Beitragvon renatescheuten » 03.02.2009, 19:34

guten tag,
ich habe eine frage zum thema pflichtkrankenversicherung ab dem 01.01.
ich bin seit 2 jahren nicht krankenversichert und war in der AOK.
jetzt muss ich mich versichern lassen, habe mich bei privaten kranken-
vers. umgehört und soll. 400,- zahlen - habe eine auskunft erhalten,
dass, wenn ich wieder in die gesetztliche gehe, rückwirkend vom 1.05.
07 beiträgen zahlen muss. ist das richtig????
ich bin freiberuflich tätig als lehrkraft für deutsch als fremdsprache und
weisungsgebunden, wir werden vom Amt für migration und flüchtling
(bamf) bezahhlt, diese zahlt das honorar an den träger und dann an uns
lehrkräfte. schon 300,- waren mir zuviel, weil ich das geld dafür nicht
mehr erwirtschafte - ich bin an die ferien gebunden, d.h. wir werden
nicht bezahlt, auch feiertage nicht, kein urlaubsanspruch - nichts.
wenn ich krank bin, bekomme ich auch nichts, so daß ich nie genau
sagen kann, wieviel im monat ich verdiene.
ein ärgernis ist für mich eh, dass wir sooooo schlecht bezahlt und be-
handelt werden, von unseremgesetztgeber und jetzt sagt derselben,
ich muss mich versichern lassen.
warum arbeite ich noch? wenn ich krankenvers. zahlen muss, plus
miete, auto und andere verpflichtungen, bleibt mir nichts zum leben.
kann das sein?????
wenn Sie etwas wissen, wäre ich sehr dankbar für anworten.
vielen dank im voraus und liebe grüße
von renate

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 03.02.2009, 19:41

Hallo Renate,
Versicherungskralle hat wieder zu geschlagen .
Nachzahlungsanspruch besteht bereits seit 1.April 2007, nicht erst Mai.
Die Aussage das Sie Weisungsgebunden sind erweckt bei mir den Eindruck das Sie versicherungspflichtig sind, dass nicht nur in der Krankenversicherung. Sie sollten Ihen Sozialversicherungspflichtigen Status feststellen lassen. Bevor das nicht geklärt ist würde ich auch die Finger von der Privaten lassen.
Gruß
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renatescheuten
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Beitragvon renatescheuten » 09.02.2009, 18:41

danke für die mail.....
das versteh ich nicht mit dem sozialversicherungspflichtigen status.
ich schrieb, dass ich als honorarkraft tätig bin und für meine steuern,
versicherungen etc. selbst zu sorgen habe.
weisungsgebunden heißt für mich: ich bin an die vorgaben des trägers
gebunden, was umfang der stunden, honorarhöhe u.a. angeht.
ich habe herausgefunden, dass ich bei der gesetztl. krankenkasse
rückwirkende beiträge von 5.07 zahlen muss, was ca. 5.000 € ausmacht.
so bleibt mir nur die private.
wenn jemand was anderes weiß, bin ich erfreut über andere nachrichten.
lieben gruß von renate

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Beitragvon Experte_24 » 09.02.2009, 18:57

Lassen Sie bei der Rentenversicherung Ihren Status feststellen !

http://www.rententips.de/rententips/sel ... ein/11.php

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Beitragvon renatescheuten » 10.02.2009, 12:49

hallo lieber antworter,
ich dachte, hier sind nur experten am werk.......
wenn ich meinen status bei der rentenversicherung feststellen lasse, wecke
ich doch schlafende hunde auf, da ich doch keine rentenverfs.zahle, weil
ich doch das alles nicht erwirtschafte, bzw. wenn ich das alles zahlen würde,
würde mir kein euro zum leben bleiben...
und wieso soll ich von der privaten die finger lassen????
mir bleibt doch keine andere wahl.
nächste tage gehe ich zur ARGE um mich dort beraten zu lassen.
gruß von renate

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Beitragvon Experte_24 » 10.02.2009, 12:53

Ja und die Experten haben 100% richtig festgestellt, das Sie rückwirkend die Beiträge ab dem 01.04.2007 nachzahlen müssen und kraft Gesetz noch in der GKV SIND.

Da kann auch die ARGE nichts dran machen.

Selbst wenn Sie sich nun in die PKV stürzen bleibt offen wann die GKV auf Sie zukommt und nachfordert. Gehen Sie in die PKV müssen Sie übrigens auch Beiträge rückwirkend ab dem 01.01.2009 zahlen.

Ihre Tätigkeit ist auf den ersten Blick eine Scheinselbstständigkeit (EIN Auftraggeber, weisungsgebunden etc) und Ihr Arbeitgeber ist eigentlich für die Abführung der SV Beiträge incl. der KV zuständig.

Dies war ein gut gemeinter Ratschlag, wenn Sie nun die Kompetenz der Forianer hier anzweifeln, da Ihnen dieser Rat nicht schmeckt - ich kanns nicht ändern.

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Beitragvon E.Kacmaz » 10.02.2009, 17:54

renatescheuten hat geschrieben:hallo lieber antworter,
ich dachte, hier sind nur experten am werk.......
wenn ich meinen status bei der rentenversicherung feststellen lasse, wecke
ich doch schlafende hunde auf, da ich doch keine rentenverfs.zahle, weil
ich doch das alles nicht erwirtschafte, bzw. wenn ich das alles zahlen würde,
würde mir kein euro zum leben bleiben...
und wieso soll ich von der privaten die finger lassen????
mir bleibt doch keine andere wahl.
nächste tage gehe ich zur ARGE um mich dort beraten zu lassen.
gruß von renate


Hallo Renate,

die ARGE wird Ihnen nicht helfen können.
sie sind Kraft Gesetzes ab 04/2007 in der GKV zwangsversichert, bloss wissen Sie es noch nicht.
Mit dme Abschluss der PKV können Sie Glück haben, dass die GKV die bisher aufgelaufenen Beiträge nicht einfordert, da Sie übersehen werden.

Ihr Dilemma ist, sich nicht frühzeitig gekümmert zu haben (selbst Schuld)
Mit dem Hinweis auf die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung gibt Ihnen einer der Kollegen einen sehr guten Tipp, da bei einer festgestellten Scheinselbständigkeit Ihr Arbeitgeber die Beiträge entrichten darf und Sie maximal für 3 Monate rückwirkend vom AG belangt werden können, was ja wirklich besser ist, als aktuell 22 Monate die GKV Beiträge zu zahlen.

Ansonsten machen Sie einfach so wie sie denken, weil das ja bisher bereits so gut geklappt hat....

Grüße

renatescheuten
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Beitragvon renatescheuten » 11.02.2009, 17:27

danke erstmal für die beiden mails......
vieles versteh ich nicht: z.b. dass mein arbeitgeber zahlen soll:
mein arbeitgeber ist das Bamf (bundesamt für migration und flüchtlinge)
und ca. 9.000 honorarkräfte arbeiten wie ich: wweiunsgebunden und ohne
a bsicherung, keine kranken-renten oder andere vers.
dazwischen geschaltet ist immer ein träger, der uns bezahlt,wenn das
bamf bezahlt hat, kann also keine sozialversicherungspflichtige verträge
machen. ich korrespondiere ständig mit anderen "kollegen" im internet,
die dafür kämpfen, dass unsere arbeit endlich "anerkannt" wird. die
politiker weigern sich, uns zu helfen, unseren status zu verändern.
von außen wwerden für "scheinsel bständige" genannt, was eine farce
ist, weil wir es nicht freiwillig sind, sondern durch das system dazu ge-
zwungen.
ich weiß momentan nicht, was ich tun soll???????????
gibt es eine gesetzl. krankenkasse, die die beiträge nicht rückwirkend
fordert, damit wäre mir sehr geholfen, da ich ja nun jetzt weiß, dass ich
eine krankenkasse muss, ich habe nur keine geld, um rückwirkend
zahlen zu können, weil ich das nicht erwirtschafte. ich verdiene ca.
12.000,00 brutoo im jahr !!!!! wie soll ich das bezahlen können und
weiß nicht, ob ich übermorgen noch arbeit habe!!!!!
wenn jemand noch etwas schaues weiß, gerne und danke und liebe
grüße von renate

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Beitragvon renatescheuten » 11.02.2009, 18:16

nochmal:
hier schreibt jemand: "ihre tätigkeit ist auf den ersten blick scheinselbständig
keit etc. wie gesagt, ich habe im eigentlichen sinne keinen arbeitgeber,
es ist nur der träger, der das geld vom bamf bekommt und das ist sehr
wenig und führt es an mich ab.
weiter schreibt jemand:
bei einer festgestellten scheinselbstndigkeit ihr arbeitgeber die beiträge
usw. und ich rückwirkend vom AG belangt werden kann,.......
Was heißt das in meinem Fall????
das trifft doch nicht auf mich zu?????
nochmals im klartext: ich bin honorarkraft für deutsch als fremdsprache,
wir haben alle träger, die dazwischen geschaltet sind, die bekommen das
geld vom bamf und ich bekomme z.zt. 14,00 für 1 Ustd. muß kranken-
rentenvers. selber zahlen und auch steuern.
ich nenne mich freiberuflich und alle anderen offizielen stellen nennen
uns scheinselbständig - dafür könenn wir lehrkräfte nichts, das ist unser
system, dass einerseits uns in diese situation steckt und auf der anderen
seite von uns verlangt, alles zahlen zu müssen, wenn wir das nicht
erwirtschaften können, ist das unser problem oder????
ich bitte nochmals die experten zu wort.
danke und lieben gruß von renate

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.02.2009, 20:05

Hallo Renate,
(Keine Rechtsberatung nur meine persönliche Meinung).
Ich werde all meinen Mut zusammen nehmen und in das Wespennest stechen. :-)
Sie und all Ihre Kollegen bezeichnen sich als freiberuflich tätige Personen. Das setzt jedoch vorraus das Sie frei über Arbeitszeit und Arbeitsort entscheiden können. Wie Sie richtig bemerken bezeichnet die eine Seite Sie als Freiberufler, weil dann brauch nur ein Taschengeld von 14 Euro bezahlt werden und Sie haben ja bestimmt irgendwo unterschrieben das damit alle Forderungen abgegolten sind und Sie allein für die Abführung insbesondere der Sozialabgaben und Steuern verantwortlich sind.
Die andere Seite betitelt Sie als arbeitnehmerähnliche Scheinselbsständigkeit. Regelmäßig wird soetwas von den Sozialgerichten festgestellt allerdings in den meisten Fällen erst nachdem das Beschäftigungsverhältnis gelöst worden ist.
Sie haben 3 Möglichkeiten:
1. Sie melden sich bei Ihrer letzten Kasse und zahlen ab 1.4.07 nach.
2. Sie versichern sich ab 1.1.2009 privat und hoffen das alles gut geht ( wo kein Kläger da kein Richter) dazu benötigen Sie jedoch 2 Untersuchungen , einmal Zahnarzt einmal allgemein Mediziener mit umfangreicher Untersuchung auf Ihre Kosten (ca 200-300 Euro) oder Sie haben einen Hausarzt welcher Ihnen nen Freundschaftspreis anbietet.
oder die 3 Möglichkeit, allerdings riskieren Sie dabei Ihren Job. Sie beauftragen die Rentenversicherung mit der Durchführung eines Sozialversicherungsfeststellungsverfahren.

Gruß


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