Rückckehr in die GKV nach Verminderung des Verdienstes

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Pinuccio

Rückckehr in die GKV nach Verminderung des Verdienstes

Beitragvon Pinuccio » 20.02.2009, 17:50

Hallo,

ich bin zur Zeit als Arbeitnehmer privat Versichert und habe folgenden Sachverhalt.

Ab dem 01.03.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitverkürzung vereinbart, mein Gehalt sinkt also und ich komme mit dem neuen Gehalt auf 12 Monate hochgerechnet (inkl. Weinachts- und Urlaubsgeld) um 46,28 EUR überhalb der JAEG. Durch Entgeltumwandlung (monatlich oder Einmalzahlung) komme ich deutlich unter der JAEG von 48600 EUR.

Allerdings habe ich die ersten beide Monate, d.h. Januar und Februar mehr verdient und evtl. steht in diesem Jahr noch eine Gewinnbeteiligung aus (steht noch nicht fest... wir sind ja mitten in einer Wirtschaftskrise).

Nach Meinung der gesetzlichen Kasse und meines Arbeitgebers bin ich aufgrund des niedrigeren Lohnes wieder sozialversicherungspflichtig d.h. ich muss mich gesetzlich versichern lassen.

Was ist aber wenn durch den monatlichen Verdienst vom Januar und Februar plus die Gewinnbeteiligung meine Jahreseinkommen gerade so über die JAEG von 48600 EUR steigt ?

Im Netz habe ich gelesen, dass das nicht berücksichtigt wird, sondern das ab Zeitpunkt des neuen monatlichen Verdienstes neu bewertet werden muss und somit der Mehrverdienst vom Januar und Februar nicht berücksichtigt werden kann.

Stimmt das ? Hat sich diese Regelung durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2009 geändert ?

Im Grunde genommen bin ich sogar froh wenn es so ist, denn auf lange Sicht möchte aufgrund privater Gründe ich nicht mehr so viel Arbeiten, d.h. der vereinbarte Stundensatz soll auch im nächsten Jahr so bleiben.

Aber was passiert wenn ich im neuen Jahr dann wieder mehr als die JAEG verdienen sollte ? Bleibe ich dann in der Gesetzlichen Kasse oder muss ich wieder in die Private ?

Ach ja ich war in den letzten 5 Jahre mind. 24 Monate gesetzlich versichert und bin auch unter 55 .... somit ist der Rückweg in die GVK möglich.

Bin für Tipps hierzu dankbar.

Gruß

Pinuccio

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.02.2009, 23:18

Nun denn, das Problem ist klipp und klar, sobald das Einkommen die JAEG unterschreitet, tritt sofort Versicherungspflicht ein.

Allerdings ist eine sog. vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen. D. h., man muss auch beurteilen, ob im gesamten Kalenderjahr nicht vielleicht doch die JAEG überschritten wird.

Diese ergibt sich zwar nicht originär aus den gesetzlichen Formulierungen, jedoch aus dem Umkehrschluss der teleologischen Auslegung des § 6 SGB V.

Weihnachts- und Urlaubsgelder, die einmalig gezahlt werden, müssen ganz klar hinzugerechnet werden. Diese sind in der Regel tariflich oder gar durch den Arbeitsvertrag geregelt.

Bei den Gewinnbeteiligungen dürfte es hingegen anders aussehen. Diese sind zwar irgendwie vertraglich geregelt, jedoch kann keiner sagen, wie hoch diese in der vorausschauenden Betrachtungsweise sind. Weil es kommt ja immer darauf an, wie hoch der Gewinn ist.

So sagt das gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Kv (zum Thema Versicherungsfreiheit) bpsw. aus, dass Überstunden bei der Ermittlung der JAEG auch nicht berücksichtigt werden. Und hier sehe ich einen Zusammenhang; die Höhe der Gewinnbeteiligung ist genau so ungewiss, wie voraussichtliche Überstunden.

Also, meines Erachtens bleibt die Gewinnbeteiligung ausser Betracht, es sei denn man kann schön dokumentieren, wie hoch die regelmässigen Gewinnbeteiligungen in den letzten Jahren war. Wie schon gepostet, es kommt auf die vorausschauende Betrachtungsweise an!

Pinuccio

Beitragvon Pinuccio » 21.02.2009, 07:02

Rossi hat geschrieben:Nun denn, das Problem ist klipp und klar, sobald das Einkommen die JAEG unterschreitet, tritt sofort Versicherungspflicht ein.

Allerdings ist eine sog. vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen. D. h., man muss auch beurteilen, ob im gesamten Kalenderjahr nicht vielleicht doch die JAEG überschritten wird.

Diese ergibt sich zwar nicht originär aus den gesetzlichen Formulierungen, jedoch aus dem Umkehrschluss der teleologischen Auslegung des § 6 SGB V.


OK vielen Dank für diese Antwort. Vorausschauend betrachtet und ohne Gewinnbeteiligung bleibe ich auf jeden Fall unter der JAEG, und zwar um ca. 800 EUR. Selbst wenn ich den Mehrverdienst der ersten beiden Monate hinzurechne. Eine Gewinnbeteiligung liegt nicht höher als 500 EUR wenn sie überhaupt ausgezahlt wird in diesem Jahr. Also eigentlich sicher aber halt knapp.

Was ist mit den ersten beiden Monate wo ich ja nachweislich mehr verdient habe.... müssen diese in einer vorausschauenden Betrachtung einbezogen werden oder nicht ?

Ich meine spätestens im nächsten Jahr wo ja lt. neuem Arbeitsvertrag die Stundenzahl so bleibt weil er ja unbefristet läuft kann man ja vorausschauend, den Mehrverdienst den ich dieses Jahr im Januar und Februar hatte, nicht berücksichtigen oder ?

Kann mann also die ersten beiden Monate in diesem Jahr für eine vorausschauende Betrachtung ebenfalls ignorieren ?

Ich meine im Umkehrschluss wenn die JAEG wirklich nicht unterschritten wird, dann hätte die Firma bei einer Überprüfung ein Problem... deshalb geht sie schon auf Nummer sicher und sagt nach neuen Arbeitsvertrag tritt Sozialversicherungspflicht ein.

Meine Frage aber, um 100% sicher zu sein, ist: Was ist wenn man vorausschauend berechnet hat, dass keine Sozialversicherungspflicht eintritt und dann am Jahresende die JAEG so gerade überschritten wird... gibt es dann Probleme oder kann man eben wie mit der Gewinnbeteiligung auch bei dem Mehrverdienst vom Januar und Februar argumentieren.

Ich will halt unbedingt später irgendwelche Probleme vermeiden und vor allem will ich in die GKV zurück, weil mir die Unsicherheitsfaktoren der PKV zu "Gefährlich" sind. Das will ich halt 100% sicher sein.

Gruß

Pinuccio

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Beitragvon Rossi » 21.02.2009, 16:29

Du solltest dieses mit dem Arbeitgeberservice der Krankenkasse besprechen. Dort sitzen Spezis.

Wir dürfen hier auch keine Rechtsberatung betreiben, sondern allenfalls unsere Meinungen posten, mehr nicht!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.02.2009, 19:14

Hallo Pinuccio,
das was Sie hier betreiben nennen ich vorteilssurfen,der wechsel in eine private Krankenversicherung muss reiflich überlegt werden. Dabei berücksichtigt werden sollte, die Familienplanung, die Einkommens,- und Beitragsentwicklung.
Sie sprechen von unsicherheit in der PKV , das sehe ich als Nonsens an , von der Leistungsseite habe ich einen privatwirtschaftlichen Vertrag welcher mir meine Leistungen vertraglich garantiert.
Von der Beitragsseite habe ich gegebenenfalls die Begrenzung auf Höchstbeitrag in der GKV, bei gleichzeitig reduzierten (gesetzlichen) Leistungen.

Gruß


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