Hallo, wer weiß Bescheid,
Habe wegen schwerer Krankheit meinen Kurantrag im Feb 08 nicht abgegeben und nicht reagiert, da nicht fähig zur Kur zufahren und nicht aufgepasst. Auf Grund dessen hatte mir die Krankenkasse wegen dem Überschreiten der 10 Wochenfrist das Krankengeld nicht gezahlt. Erst in einer Diskussion darüber habe ich erfahren, dass ich damit auch aus der gesetzlichen Mitgliedschaft raus bin. Auch ein Widerspruch half nicht. Irgendwann habe ich das geglaubt und habe für den Zeitraum bis Abgabe Kurantrag ca. 6 Wochen den Betrag bezahlt. Ohne dass ich von irgendwoher Lebensunterhalt bekam, da vorübergehend bei Eltern. Das Krankengeld kam nun regelmäßig, da ja jetzt immer noch krank. Nach einem reichlich halben Jahr hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, dass alle zwischenzeitlichen Bescheide ungültig sind und ich für die gesamt Zeit eine Nachzahlung für die freiwillige Krankenversicherung zu zahlen habe, obwohl bisher nirgendwo erwähnt. Selbst das Arbeitsamt will mich mit 25 nicht haben, weil keinen Arbeitgeber und krank, die Lehre ist inzwischen aus. Auch mein Ausbildungsbetrieb wurde damals zum äußersten durch die Krankenkasse gedrängt mich abzumelden und wieder anzumelden.
Kann das alles richtig sein?
Gruß YBBY
freiwillig krankenversichert sein müssen
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Hallo,
mit dem Ende der Frist für die Stellung des Reha-Antrages endet das Krankengeld und damit die Mitgliedschaft § 51 SGB V ( http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html ). Mit Stellung des Reha-Antrages lebt der Anspruch auf Krankengeld, nicht aber die Mitgliedschaft wieder auf.
Ich gehe daher davon aus, dass nicht das Krankengeld zurückgefordert wird, sondern die tatsächlich fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und dieses zu Recht.
Freundliche Grüße
ratte1
mit dem Ende der Frist für die Stellung des Reha-Antrages endet das Krankengeld und damit die Mitgliedschaft § 51 SGB V ( http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html ). Mit Stellung des Reha-Antrages lebt der Anspruch auf Krankengeld, nicht aber die Mitgliedschaft wieder auf.
Ich gehe daher davon aus, dass nicht das Krankengeld zurückgefordert wird, sondern die tatsächlich fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und dieses zu Recht.
Freundliche Grüße
ratte1
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