Kündigung GKV bei beitragsrückständen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gordonbln
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Kündigung GKV bei beitragsrückständen

Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 17:53

Hallo, kann ich die Kündigung der GKV innerhalb der ordentlichen Fristen auch bei Beitragrückständen wirksam beantragen und in eine andere GKV wechseln???

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 17:56

Jawoll dat geht; vorausgesetzt Du hast die Bindungsfrist erfüllt.

Wenn Du derzeit in der Ruhensphase bist, dann muss die neue KV sogar das erforderliche Verfahren zum Ruhen erneut betreiben!!

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Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 18:03

erfährt die neue GKV von den Rückständen?
Ruhephase heisst in diesem Falle was?
Bindungsfrist soll heissen die 18 Monate?

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Re: Kündigung GKV bei beitragsrückständen

Beitragvon Czauderna » 06.03.2009, 18:53

Gordonbln hat geschrieben:Hallo, kann ich die Kündigung der GKV innerhalb der ordentlichen Fristen auch bei Beitragrückständen wirksam beantragen und in eine andere GKV wechseln???


Hallo,
warum nicht - wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind kann auch in diesem Falle eine Kasse gewechselt werden.
Dass die Schulden weiterhin von der "alten" Kasse eingetrieben werden ist wohl auch klar. Allerdings sollte man dann nicht erwarten dass die altte Kasse dann, z.B. wenn es Ratenzahlung, Stundung oder Erlass geht
sehr gesprächsbereit ist.

Gruß

Czauderna

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 18:56

Ruhensphase heisst, die Kv hat Dir schon mitgeteilt, dass Du mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand bist und nunmehr der Anspruch auf ruhend gestellt wird. Gleichzeitig haben sie die Kv-Karte eingesackt. Aber in Notfällen und bei Schmerzzuständen bekommst Du Leistungen.

Und das ganze Theater geht dann wieder bei der neuen Kasse von vorne an.

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Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 19:35

Das heisst die neue KV betreibt das Verfahren auf die Ruhephase zwingend erneut?

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 19:53

Jawoll, sie lautet zumindest ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.03.2009, 20:10

Hi Rossi,
jetzt komme ich durcheinander, was ist das denn nun wieder für ein Verein? Oder ist das ein anderes Wort für Spitzbubenverband :-)

Gruß

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 20:39

Upsela, Du musst unterscheiden - DKV-Service-Center.

Seit dem 01.07.2008 gibt es einen sog. Spitzenverband Bund aller Krankenkassen in Deutschland. Dat iss der sog. Spitzbubenverband, die Krankenkassenmitarbeiter nennen ihn Spibu. Der hat seinen Sitz in Berlin; man iss dat da schön! Also, es ist der sog. Dachverband - das Oberhaupt - aller Krankenkassen.

Dann aber gibt es nach wie vor bspw. für die AOKén - es sind ja Landesverbände (AOK NRW; AOK Westfalen-Lippe etc.) - einen Spitzenverband der AOKén und bspw. auch für viele Ersatzkassen einen Spitzenverband. Jenes sind eingenständige Verbände. Und wie war das noch einmal. Jeder möchte mitreden und hat eine Daseinsberechtigung.

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Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 21:03

na, berlin ist ja nun wirklich alles andere als schön:)

Eine Frage noch zu den sog. Versäumniszuschlägen.
Werden diese generell bei Rückständen zugeschlagen, auch wenn der VN die Beiträge in einer Summe für einen selbst angezeigten Zeitraum nachzahlt oder nur bei Stundung oder Ratenzahlung?

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 21:19

Nun denn, dort gibt es offensichtlich unterschiedliche Sichtweisen.

Wenn ich am 01.03.2009 per Bescheid Beiträge ab dem 01.04.2007 erhebe, dann können meines Erachtens diese Beträge erst mit Rechtskraft - ein Monat später - fällig sein. Würde bedeuten, wenn Du alles sofort zahlst, dann fallen keine Säuminszuschläge an.

Dann aber gibt es noch die andere Sichtweise. Sie wird damit begründet, dass man in der o. a. Konstellation ja schon seit dem 01.04.2007 beitragspflichtig ist. Der Beitrag für April 2007 ist am 15.05.2007 fällig, man hat ihn nicht gelöhnt, ergo Säumniszuschlag; usw., usw. Will heissen, bei dieser Sichtweise fallen fette Säumniszuschläge an.

Ho, ho, was ist jetzt richtig!?!?!?

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Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 21:30

mhh, und dazu hat sich die Rechtssprechung bislang nicht zu einer Äusserung hinreissen lassen??????

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 21:50

Nee, die Rechtsprechung hat sich damit noch nicht beschäftigt, wüsste ich derzeit zumindest nicht.

Du musst sehen, es gibt erst ab dem 01.04.2007 eine sog. allgem. Versicherungspflicht. D. h., jeder in Deutschland muss versichert sein.

Was glaubst Du wohl, wie hoch die Abwehrhaltung der GKV in diesem Bereich ist?

Also kloppt man sich nur darum, ob jemand bei der GKV versicherungspflichtig ist, oder nicht.

Alles andere, was die Beitragspflicht und deren Säumniszuschläge angeht, wird in ein paar Jahren entschieden, ist zumindest meine bescheidene Ansicht. Aber ich koche meinen Tee auch nur mit Wasser und bin nicht allwissend.

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Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 21:58

Wieso Abwehrhaltung, die GKV greift doch nach jedem VN oder sehe ich das falsch?

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Beitragvon Rossi » 06.03.2009, 22:27

Wieso Abwehrhaltung, die GKV greift doch nach jedem VN oder sehe ich das falsch?


Völlig klar, so steht es im Gesetz.

Hast Du mal Bock bei mir 14 Tage zu hospitieren, oder mal ein Seminar von mir zu besuchen. Dann kommt nämlich die Erleuchtung!!!!


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