Kündigung GKV bei beitragsrückständen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gordonbln
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Beitragvon Gordonbln » 06.03.2009, 23:29

au ja, in der Beziehung würde ich mich sehr gern erleuchten lassen:=))

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.03.2009, 14:57

Gordonbln hat geschrieben:Wieso Abwehrhaltung, die GKV greift doch nach jedem VN oder sehe ich das falsch?


Hallo,

so kann man das nicht ganz sehen - wenn wir da nämlich wirklich einfluss hätten würden wir schon den einen oder anderen gerne der Konkurrenz überlassen - aber gott sei dank wollen wir das nicht und dürfen das auch nicht.
Im Gegensatz zu unseren PKV-Kollegen bekommen wir nämlich keinen Cent dafür wenn wir einen neuen Kunden versichern, bekommen aber auch nix dafür wenn wir einen besonders teueren Kunden davon überzeugen würden sein Glück doch woanders zu versuchen.
Und eben weil das so ist bemühen wir uns um alle Kunden gleichermassen.
Das "Problem" bei den einzelnen Kassen ist doch die Ausbildung seines Personals und die Ausrichtung. Das war bis zum 31.12.2008 eigentlich mehr sekundär, richtete sich das Hauptaugenmerk der Versicherten doch auf den Beitragssatz und nicht die Qualität der Versorgung/Betreuung.
Nun ist das aber anders geworden und plötzlich stehen andere Werte bzw.
Ansprüche im Vordergrund.
Was die Frage der Säumniszuschläge betrifft vertrete ich eher die Meinung
dass diese nur bei Nichtzahlung nach erstmaliger Zahlungsaufforderung durch die Kasse oder bei Nichteinhaltung eines Ratenzahlungsplanes
seitens der Kasse gefordert werden sollte.
Gruß
Czauderna


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