nach Selbständigkeit Pflichtvers. ,muß ich wieder in die GKV

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krankhaft
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nach Selbständigkeit Pflichtvers. ,muß ich wieder in die GKV

Beitragvon krankhaft » 12.03.2009, 10:55

Hallo, ich brauche Hilfe. Die Aussage meines Beraters ist mir so nicht einleuchtend.
Mein Versicherungsberater sagt:
"Wenn sie aus der Selbständigkeit (GMBH Geschäftführender Gesellschafter, Pflichtversicherungsfrei, PKV seit 2000, Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) GKV versicherungspflichtig werden ( evt. aufgrund Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ), dann können Sie sich nicht mehr wie früher einmalig endgültig von der Versicherungspflicht befreien lassen sondern müssen auf jeden Fall in die GKV."

Kann das den sein ?

Die Aussage eines anderen Versicherungsvertreters: "Sie können sich befreien lassen"

Tja, was den nun frage ich mich ?

Kann mir einer eine wirklich verläßliche Auskunft geben was wäre ?
Evt mit Quellennachweiß damit ich mal selber erlesen kann, was wie ist.

Für Antworten dankbar
krankhaft

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.03.2009, 20:28

Hi,
wieder Versicherungspflichtig.
Quelle-Gesundheitreformgesetz
Gruß

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Beitragvon Rossi » 12.03.2009, 23:34

Jooh, ich kann Dir eine Quelle benennen; es ist das sog. gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen.

Guckst Du hier: http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf

Wenn Du als Geschäftsführer unterhalb der JAEG verdient hast, dann landest Du in der Solidargemeinschaft!!

Lege dieses Rundschreiben dem Versicherungsberater mal vor, damit er künftig so etwas nicht mehr verzapft!!!


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