Hallo,
ich hatte eine komplizierte Knöchelfraktur und war vom 1.11.08 bis 17.12. arbeitsunfähig. Nach 6 Wochen bekam ich Krankengeld. Da ich Schulleiterin (angestellt und plichtversichert) bin, habe ich in den Weihnachtsferien Verwaltungsarbeit erledigt.D.H ich war nicht krankgeschrieben, weil mein Arbeitgeber mich darauf hingewiesen hat, dass ich dann nicht versichert bin, wenn mir im Büro etwas passiert. Ab dem 12.1. war ich wieder arbeitsunfähig mit einem Eingliederungsplan, da dann der Unterricht dazukam. Ich war dann wegen der gleichen Erkrankung au. Nun hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich ab dem 13.1.09 Krankengeld bekomme, da ich ja am 12.1. beim Arzt war. Auf meine Anfrage (per email), ob ich dann für diesen Tag Gehalt bekommen würde, hat man mir mitgeteilt: mit Sicherheit nicht. Das wäre die Rechtslage.
Es kann doch aber nicht sein, dass dieser Tag total unter den Tisch fällt. Das sind 49 €. Ich bin bei der AOK versichert.
Weiß da jemand Bescheid oder kann mir sagen, wo ich mich neutral erkundigen kann.
Vielen Dank für eine Antwort
rirapp
Krankengeld
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Re: Krankengeld
rirapp hat geschrieben:Hallo,
ich hatte eine komplizierte Knöchelfraktur und war vom 1.11.08 bis 17.12. arbeitsunfähig. Nach 6 Wochen bekam ich Krankengeld. Da ich Schulleiterin (angestellt und plichtversichert) bin, habe ich in den Weihnachtsferien Verwaltungsarbeit erledigt.D.H ich war nicht krankgeschrieben, weil mein Arbeitgeber mich darauf hingewiesen hat, dass ich dann nicht versichert bin, wenn mir im Büro etwas passiert. Ab dem 12.1. war ich wieder arbeitsunfähig mit einem Eingliederungsplan, da dann der Unterricht dazukam. Ich war dann wegen der gleichen Erkrankung au. Nun hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich ab dem 13.1.09 Krankengeld bekomme, da ich ja am 12.1. beim Arzt war. Auf meine Anfrage (per email), ob ich dann für diesen Tag Gehalt bekommen würde, hat man mir mitgeteilt: mit Sicherheit nicht. Das wäre die Rechtslage.
Es kann doch aber nicht sein, dass dieser Tag total unter den Tisch fällt. Das sind 49 €. Ich bin bei der AOK versichert.
Weiß da jemand Bescheid oder kann mir sagen, wo ich mich neutral erkundigen kann.
Vielen Dank für eine Antwort
rirapp
Hallo,
in dem Fall bin ich leider nicht neutral weil Mitarbeiter einer Krankenkasse.
Der Krankengeldanspruch entsteht mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung - das steht auch so im Gesetz.
Da ich nicht gerne mit §§ argumentiere - glaub es mir einfach.
Gruß
Czauderna
Sorry, hängt einfach damit zusammen, dass der Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für die gleiche Krankheit nur insgesamt 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung hat man ab dem 1. Tag der AU.
Ein Anspruch auf Krankengeld hingegen erst ab dem darauffolgenden Tag der AU. Und dort liegt der Hase im Pfeffer.
Dein Arbeitgeber hat schon die 6 Wochen gelöhnt. Insofern bekommst Du nix mehr vom Arbeitgeber. Das Krankengeld wird erst am darauffolgenden Tag gelöhnt.
Die Entscheidung der Kv ist in Ordnung!!
Man muss dort leider aufpassen!!
Ein Anspruch auf Krankengeld hingegen erst ab dem darauffolgenden Tag der AU. Und dort liegt der Hase im Pfeffer.
Dein Arbeitgeber hat schon die 6 Wochen gelöhnt. Insofern bekommst Du nix mehr vom Arbeitgeber. Das Krankengeld wird erst am darauffolgenden Tag gelöhnt.
Die Entscheidung der Kv ist in Ordnung!!
Man muss dort leider aufpassen!!
Rossi hat geschrieben:Sorry, hängt einfach damit zusammen, dass der Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für die gleiche Krankheit nur insgesamt 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung hat man ab dem 1. Tag der AU.
Ein Anspruch auf Krankengeld hingegen erst ab dem darauffolgenden Tag der AU. Und dort liegt der Hase im Pfeffer.
Dein Arbeitgeber hat schon die 6 Wochen gelöhnt. Insofern bekommst Du nix mehr vom Arbeitgeber. Das Krankengeld wird erst am darauffolgenden Tag gelöhnt.
Die Entscheidung der Kv ist in Ordnung!!
Man muss dort leider aufpassen!!
Hallo,
ich will hier nicht den Oberlehrer spielen, aber es muss doch klargestellt werden dass der Krankengeldanspruch mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt und nicht am 2. Tag der AU.
Wenn also der Arzt rückwirkend den Beginn der AU. bescheinigt entsteht trotzdem erst der KRankengeldanspruch mit dem Tag nach der ärztlichen Feststellung.
Gruß
Czauderna
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