Folgender Fall: Krankenversicherter ist halbes Jahr krank, bekommt Krankengeld, macht Wiedereingliederung. Seit Anfang des Jahres 2009 arbeitet seine Firma Kurzarbeit. Wenn der Mitarbeiter jetzt wieder krank wird mit der selben Krankheit, wie wird dann das Krankengeld berechnet?
Nach dem eigentlichen Lohn vor der Kurzarbeit oder nach den Kurzarbeitsbezügen, die ja deutlich niedriger ausfallen?
Frage: Wie wird in der Kurzarbeit Krankengeld berechnet?
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