Nach § 12 Abs. 1c VAG ist eine Halbierung des Beitrages im Basistarif möglich, wenn Hilfebedürftigkeit eintritt.
Wird dabei auch der Beitrag an die private Pflegeversicherung halbiert?
Halbierung des Beitrages im Basistarif (PflegV-Beitrag?)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Private Pflegeversicherung
Hallo,
mein Beitrag wird in volle Höhe übernommen ( 34,21 €).
So steht es auch im SGB II, § 26, Absatz 3, Satz 1.:
(3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der sozialen Pflegeversi-cherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind, werden für die Dau-er des Leistungsbezugs die Aufwendungen für eine angemessene private Pflegeversiche-rung im notwendigen Umfang übernommen.
Schönen Tag noch
mein Beitrag wird in volle Höhe übernommen ( 34,21 €).
So steht es auch im SGB II, § 26, Absatz 3, Satz 1.:
(3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der sozialen Pflegeversi-cherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind, werden für die Dau-er des Leistungsbezugs die Aufwendungen für eine angemessene private Pflegeversiche-rung im notwendigen Umfang übernommen.
Schönen Tag noch
Na super, iss doch in Ordnung.
Meine bescheidene Auffassung, die ARGE hat leider den Grundsatz lex specialis vor lex generalis nicht beachtet.
Aber soll in der heutigen Zeit mehrfach vorkommen, es läuft einfach unter dem Motto, warum gesetzliche Bestimmungen einfacher fomulieren, wenn es komplizierter geht.
Meine bescheidene Auffassung, die ARGE hat leider den Grundsatz lex specialis vor lex generalis nicht beachtet.
Aber soll in der heutigen Zeit mehrfach vorkommen, es läuft einfach unter dem Motto, warum gesetzliche Bestimmungen einfacher fomulieren, wenn es komplizierter geht.
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