Guten Tag,
als ich vor 5 Jahren Deutschland Richtung Mexiko verlassen habe, hätte ich nicht gedacht, dass ich in dieser Zeit nicht zurückkehren würde und an eine Krankenversicherungspflicht war 2004 auch noch nicht zu denken...
Jetzt überlege ich wieder in Deutschland zu leben, möchte mich aber erst einmal informieren ob durch die "neue" Versicherungspflicht eventuell Kosten durch eine Nachversicherung auf mich zukommen könnten.
PS. War bis auf das erste Jahr über eine Auslandsreisekrankenversicherung und seither nicht mehr krankenversichert, bin jedoch noch in Deutschland gemeldet.
Viele Grüße aus Mexiko,
dina4
5 Jahre im Ausland - was erwartet mich bei Rückkehr nach D ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hmmm....
Guten Tag,
Leider habe ich ja noch keine Antwort auf mein Posting bekommen und möchte es mal anders herum probieren.
Wäre es denn - nach Meinung der Besucher dieses Forums - klug direkt bei einer GKV in Deutschland anzufragen oder würdet ihr mir davon abraten?
Wäre es sinnvoll bei der Rückkehr nach Deutschland erst einmal eine PKV abzuschließen und sich dann an eine GKV zu wenden?
Viele Grüße aus Mexiko,
dina4
Leider habe ich ja noch keine Antwort auf mein Posting bekommen und möchte es mal anders herum probieren.
Wäre es denn - nach Meinung der Besucher dieses Forums - klug direkt bei einer GKV in Deutschland anzufragen oder würdet ihr mir davon abraten?
Wäre es sinnvoll bei der Rückkehr nach Deutschland erst einmal eine PKV abzuschließen und sich dann an eine GKV zu wenden?
Viele Grüße aus Mexiko,
dina4
Ich gehe mal davon aus, dass Du zuletzt in Deutschland GKV versichert gewesen bist.
Damit fällst Du dem Grunde nach unter die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V.
Wenn Du der GKV nachweisen kannst, dass Du in Mexiko entweder den sog. gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Wohnsitz hattest, dann beginnt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag des Zuzuges nach Deutschland.
Hast Du denn hier in Deutschland noch eine Wohnung? Oder bist Du bspw. bei Mami oder Papi gemeldet gewesen? Denn diese Anmeldung in Deutschland könnte Dir evtl. zum Verhängnis werden.
Aber ich denke mal, wenn Du nachweisen kannst, dass Du seit 5 Jahren ununterbrochen in Mexiko gelebt und gewohnt hast, dann dürfte die Versicherungspflicht erst mit dem Zuzug entstehen und nicht rückwirkend ab dem 01.04.2007!
Damit fällst Du dem Grunde nach unter die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V.
Wenn Du der GKV nachweisen kannst, dass Du in Mexiko entweder den sog. gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Wohnsitz hattest, dann beginnt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag des Zuzuges nach Deutschland.
Hast Du denn hier in Deutschland noch eine Wohnung? Oder bist Du bspw. bei Mami oder Papi gemeldet gewesen? Denn diese Anmeldung in Deutschland könnte Dir evtl. zum Verhängnis werden.
Aber ich denke mal, wenn Du nachweisen kannst, dass Du seit 5 Jahren ununterbrochen in Mexiko gelebt und gewohnt hast, dann dürfte die Versicherungspflicht erst mit dem Zuzug entstehen und nicht rückwirkend ab dem 01.04.2007!
Hallo Rossi,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
So ist es.
Wohnung habe ich seit meinem Weggang aus Deutschland keine mehr, bin aber noch bei meinem Vater gemeldet.
Hoffen wir das Beste und viele Grüße aus Mexiko,
dina4
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich gehe mal davon aus, dass Du zuletzt in Deutschland GKV versichert gewesen bist.
So ist es.
Hast Du denn hier in Deutschland noch eine Wohnung? Oder bist Du bspw. bei Mami oder Papi gemeldet gewesen?
Wohnung habe ich seit meinem Weggang aus Deutschland keine mehr, bin aber noch bei meinem Vater gemeldet.
Aber ich denke mal, wenn Du nachweisen kannst, dass Du seit 5 Jahren ununterbrochen in Mexiko gelebt und gewohnt hast, dann dürfte die Versicherungspflicht erst mit dem Zuzug entstehen und nicht rückwirkend ab dem 01.04.2007!
Hoffen wir das Beste und viele Grüße aus Mexiko,
dina4
Entwarnung...;-)
hallo zusammen,
jetzt lebe ich schon seit juni wieder in deutschland und es war kein problem mich über die familienversicherung - mit meiner frau als freiwillig versicherte - bei der aok krankenzuversichern.
erfreulicherweise musste ich mich n i c h t rückwirkend versichern, hatte allerdings auch alle unterlagen wie flugtickets, pass mit stempeln, visa aus mexiko etc. mitgebracht und dann bei der aok vorgelegt. das gleiche gilt für meine frau, die 6 wochen früher nach deutschland geflogen ist und es genauso gemacht hat.
viele grüße,
dina4
jetzt lebe ich schon seit juni wieder in deutschland und es war kein problem mich über die familienversicherung - mit meiner frau als freiwillig versicherte - bei der aok krankenzuversichern.
erfreulicherweise musste ich mich n i c h t rückwirkend versichern, hatte allerdings auch alle unterlagen wie flugtickets, pass mit stempeln, visa aus mexiko etc. mitgebracht und dann bei der aok vorgelegt. das gleiche gilt für meine frau, die 6 wochen früher nach deutschland geflogen ist und es genauso gemacht hat.
viele grüße,
dina4
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