Reha sagt au_Facharzt sagt af

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heiliger
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Reha sagt au_Facharzt sagt af

Beitragvon heiliger » 12.03.2009, 19:48

Hallo!
Ich habe ein sehr großes Problem.

Mein Sohn S. ist wegen eine psychischen Erkrankung am 09.03.2009 aus der Reha(Rentenversicherung) entlassen worden. Entlassungsbericht: S. hat eine Abendschule begonnen die seine weiter psychischen Verlauf stabilisieren könnte. Endbeurteilung arbeitunfähig entlassen!
Nun der Hammer; heute ging S. zur behandelnden Fachärztin. Ergebnis arbeitsfähig!
Wenn S. zur Abendschule geht (sollte berufsbegleitend sein), ist er auch nicht krank (Trotz au der Reha)
Nun gut, ab zur Krankenkasse, die Mitarbeiterin dort war der selben Meinung. Also kein Krankengeld.
Lt. Aussage der Krankenkassen-Mitarbeiterin braucht S. auch nicht zur Arbeitsagentur gehen, denn er ist ja laut Reha weiter krank.

Was nun Reha sagt weiter Krank, behandelnde Ärztin sagt wieder gesund.
Es gibt nach Aussage der KK- Mitarbeiterin weder Krankengeld noch
ALG I(weil laut REHA weiter krank).
Es kann doch nicht sein das ein junger Mann mit 24 Jahren so in der Luft hängen gelassen wird.
Würde er die Schule aus psychischer Überforderung abbrechen würde er sozusagen ins soziale Netz zurückkommen.
Das kann doch alles nicht wahr sein.
Morgen geht S. zur Arbeitsargentur. Er hat dort noch über 9 Monate Restanspruch Zum ALG I. Mal gucken was die sagen.
Aber so geht es doch nicht!

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!


Gruß
Heiliger[/b]

Czauderna
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Re: Reha sagt au_Facharzt sagt af

Beitragvon Czauderna » 12.03.2009, 22:04

heiliger hat geschrieben:Hallo!
Ich habe ein sehr großes Problem.

Mein Sohn S. ist wegen eine psychischen Erkrankung am 09.03.2009 aus der Reha(Rentenversicherung) entlassen worden. Entlassungsbericht: S. hat eine Abendschule begonnen die seine weiter psychischen Verlauf stabilisieren könnte. Endbeurteilung arbeitunfähig entlassen!
Nun der Hammer; heute ging S. zur behandelnden Fachärztin. Ergebnis arbeitsfähig!
Wenn S. zur Abendschule geht (sollte berufsbegleitend sein), ist er auch nicht krank (Trotz au der Reha)
Nun gut, ab zur Krankenkasse, die Mitarbeiterin dort war der selben Meinung. Also kein Krankengeld.
Lt. Aussage der Krankenkassen-Mitarbeiterin braucht S. auch nicht zur Arbeitsagentur gehen, denn er ist ja laut Reha weiter krank.

Was nun Reha sagt weiter Krank, behandelnde Ärztin sagt wieder gesund.
Es gibt nach Aussage der KK- Mitarbeiterin weder Krankengeld noch
ALG I(weil laut REHA weiter krank).
Es kann doch nicht sein das ein junger Mann mit 24 Jahren so in der Luft hängen gelassen wird.
Würde er die Schule aus psychischer Überforderung abbrechen würde er sozusagen ins soziale Netz zurückkommen.
Das kann doch alles nicht wahr sein.
Morgen geht S. zur Arbeitsargentur. Er hat dort noch über 9 Monate Restanspruch Zum ALG I. Mal gucken was die sagen.
Aber so geht es doch nicht!

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!


Gruß
Heiliger[/b]


Hallo,
meistens ist es ja umgekehrt - aber warum nicht auch mal diese Variante.
Zunächst hat die Krankenkasse den Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung und der sollte erstmal ausreichen.
Wenn der Facharzt der Meinung ist das Arbeitsfähigkeit vorliegt, dann
kann er dies tun aber doch nicht in dieser Art und Weise.
Wenn man davon ausgeht dass die Entlassung beispielsweise am
Freitag war und der Versicherte mit dem Entlassungsschein der Reha
am Montag beim Facharzt auftaucht kann dieser sicherlich nicht aus dem
Stand heraus auf Arbeitsfähigkeit erkennen wenn er nicht den kompletten Entlassungsbericht vorliegen hat - wie will er denn gegenüber dem Versicherten aber auch der Krankenkasse schriftlich dokumentieren dass
mit dem Entlassungstag gleichzeitig auch die Arbeitsunfähigkeit beendet ist, entgegen der Auffassung der Reha-Einrichtung. Die Tatsache, dass der
Versicherte eine Abendschule besucht oder besuchen will ändert, gerade bei solchen Diagnosen, nichts daran. Das die Kasse auf den Zug des Facharztes aufspringt glaub ich gerne.
Im Umkehrfall schalten wir in der Regel immer den MDK ein um das vom medizinischen Standpunkt abklären zu lassen und genau so sollte das hier
auch sein. Der Versicherte hat doch sicher auch einen Hausarzt, vielleicht sieht der die Sache anders ??
Kein Krankengeld, kein Arbeitsentgelt, kein ALG - das geht in diesem Falle nicht auf.
Gruß
Czauderna

heiliger
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Beitragvon heiliger » 13.03.2009, 06:04

Hallo Czauderna,
Fachärztin lehnt jede Verantwortung ab, da seitens der REHA eine Neumedikation durchgeführt wurde.
Damit ist Sie gar nicht einverstanden.
Ärztin hat S. an eine psychatrische Ambulanz weiter verwiesen. Nun ist Sie diesen Patienten los.
S. Seht nun da ohne jegliche Perspektive.
Kein Krankengeld da AF, kein ALG da au. Wenn nicht was geschied auch nicht mehr GKV versichert weil ja keine Beiträge mehr bezahlt werden:
S soll jetzt in die familienversicherung

heiliger
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Beitragvon heiliger » 13.03.2009, 06:08

Das kann doch alles nicht wahr sein:

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Beitragvon heiliger » 13.03.2009, 07:16

Wenn S. heute von der Agentur für Arbeit wg. au der REHA nach Hause geschickt wird, wissen wir nicht mehr weiter.
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus?
Es fließen ja seit dem 09.03.2009 keine Beiträge mehr.
Kann eine psychatrische Ambulanz weiterhelfen?
Kann diese weiter krank schreiben.
Wir brauchen ja nur eine Entscheidung!
Ist S. af gibt es ALG I evtl. mit Rentenantrag !
Ist S. au, gibt es weiter Krankengeld ggf. mit Aussteuerung danach Rentenantrag!
Aber zurück in die Famitienversicherung (wg Abendschule) ist für mich nicht akzeptabel. S. ist volljährig. S. hat Beiträge bezahlt. Und nur auf dem krummen Weg, S. geht zu Abendschule jetzt kann er ja wieder in die Familienversicherung ist ja auch keine Lösung!
Das da alle Instanzen dann Glücklich sind ist mir klar. GKV muß nicht zahlen, Arbeitsbehörde muß auch nicht zahlen keiner ist zuständig!
So wird das Leid privatisiert und tschüss. So kanns ja nicht gehen.
Wie kann man nun eine klare Entscheidung über den Gesundheitszustand von S. erwirken?
Nur dann ist klar welcher Träger in der Pflicht ist und zahlen muß.
Und wie sieht es mit der KK-Mitgliedschaft aus, da ja ab dem 09.03.2009 keine Beiträge mehr fließen?

heiliger
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Beitragvon heiliger » 28.03.2009, 14:36

Hallo Czauderna,
ein anderer Facharzt hat meinen Sohn nun krank
geschrieben.
KK reagierte promt: Überprüfung beim MDK.
Also hängt Sohn immer noch in der Luft!

Gruß
Heiliger

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.03.2009, 19:56

heiliger hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ein anderer Facharzt hat meinen Sohn nun krank
geschrieben.
KK reagierte promt: Überprüfung beim MDK.
Also hängt Sohn immer noch in der Luft!

Gruß
Heiliger


Hallo,
heute ????
ab wann bzw. als Folge-Meldung oder als Erstmeldung.
wenn es keine Folge-Meldung ist dann ist die Geschichte total verfahren
und von hier aus eine weitere Hilfe eher nicht möglich.
Wenn es eine Folgemeldung ist, also den Entlassungsbericht der Reha
unterstützend dann bleibt tatsächlich die Beurteilung des MDK abzuwarten.
Gruß
Czauderna

heiliger
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Beitragvon heiliger » 31.03.2009, 16:43

Hallo Czauderna
Es ist eine Krankschreibung durch den (neuen) Facharzt nach der REHA-Entlassung.
Nur sind ab dem 09.03.2009 keine Beiträge an die KK geflossen.
Der MDK lässt sich auch Zeit.
Ist S. überhaupt noch versichert?
Was läuft wenn der MDK einen abschägigen Bescheid schickt?
Wenn Widerspruch eingelegt wird?
Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus.

Gruß
Heiliger

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Beitragvon Czauderna » 31.03.2009, 17:02

Hallo,
entscheidend ist hier nicht ob es sich um einen neuen Arzt handelt sondern ob die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung als Folge-Meldung oder als Erstmeldung ausgestellt wurde.
Gruß
Czauderna

heiliger
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Beitragvon heiliger » 31.03.2009, 19:19

Hallo Czauderna,

bei der Krankmeldung handelt es sich um einen
"Auszahlschein für Kranken- und Verletztengeld."
Ich nehme mal an das dies als Folgemeldung durchgeht.
Vor der REHA wurde schon Krankengeld ausgezahlt!
Sonst wüste ich nicht was mit einer Folgemeldung gemeint ist.

Gruß
heiliger

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 31.03.2009, 20:41

heiliger hat geschrieben:Hallo Czauderna,

bei der Krankmeldung handelt es sich um einen
"Auszahlschein für Kranken- und Verletztengeld."
Ich nehme mal an das dies als Folgemeldung durchgeht.
Vor der REHA wurde schon Krankengeld ausgezahlt!
Sonst wüste ich nicht was mit einer Folgemeldung gemeint ist.

Gruß
heiliger


Hallo,
gut, das bestehen wenigstens noch Chancen dass der MDK die Arbeitsunfähigkeit über den Entlassungstag aus der Reha auch bestätigt.
Dann würde das Krankengeld fortlaufend gezahlt und die Versicherung würde auch weiterbestehen (dies sogar beitragsfrei).
Hoffen Sie also auf den MDK.
Ohne den Fall genau zu kennen wage ich allerdings keine Prognose.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon heiliger » 02.04.2009, 11:50

Hallo,
die Sache ist nun beim MDK.
Nur die Frage ob S. nach nun einem Monat ohne Zahlung von
KK- Beiträgen noch in der GKV krankenversichert ist,
und wann es Zeit ist sich darum zu kümmern, wurde mir leider
noch nicht beantwortet.
Ich weiß es ist ein schwebendes Verfahren, aber hier wird es doch
wohl irgendwelche Zeitrahmen geben?
Ich möchte nämlich nicht, dass S. ohne Versicherungsschutz dasteht.
Wenn mir jemand dazu etwas sagen kann?

Danke
Heiliger

maxdlz
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Erlöschen des Leistungsanspruches

Beitragvon maxdlz » 04.05.2009, 11:49

Hallo,

also keine Angst wg. der Versicherung. Grds. ist S. über die ARGE versicherungspflichtig und somit gesetzl. quasi zwangsversichert.

Im Normalfall bleibt die Versicherung bestehen und Beiträge werden weiterhin von der ARGE entrichtet. Sollte dies wegen der "Schwebe" nicht vorgenommen worden sein, (kann ich mir gar nicht vorstellen) gibt es immer noch den §19 SGBV. S. hat also einen sogenannten nachgehenden Versichrungsschutz für einen Monat. Die Definition "Monat" ist im gemeinsamen Rundschreiben 04m nachzulesen.
Wir der Zeitraum von einem Monat überschritten, tritt erneut Versicherungspflicht ein (§5Abs1 Nr. 13 SGBV) Beiträge sind dann hier jedoch selbst zu entrichen und es besteht kein Anspruch auf KG!!!

Also, keine Sorgen machen wegen dem Versicherungsschutz! Ich würde trotzdem nochmals mit der ARGE sprechen und klären ob S. weiterhin über ARGE versichert ist. Ein Anruf bei der Krankenkasse ist eh immer von Vorteil.

Wg. AU: Ich sehe den erneuten Auszahlschein des neuen Facharztes auch als FolgeAU. Demnach bleibt der Anspruch bestehen und ein Ruhen nach §49 SGBV kommt nicht in Frage.

Das ist ein reines "Zuständigkeitsproblem"

Diesen Sachverhalt würde ich auf jeden Fall der "alten Fachärztin" mal so schildern! Mal sehen, wie sie hierzu Stellung nimmt.

LG

Markus


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