
Im Jahr 2003 bin ich, aufgrund meines niedrigen Verdienstes kurzfristig in der GKV gelandet; dann haben die mir jedoch nach ca. 4 Wochen die Mitgliedschaft verwehrt, mit der Begründung, dass die Vorversicherungszeit (PKV seit 1998) nicht gegeben sei.
Nun hat das Finanzamt derart an der Steuer- und Einkommensschraube nachhaltig für das Jahr 2003 gedreht, so daß ich nun für dieses Jahr des Antrages negative Einkünfte habe.
War die Ablehnung gerechtfertigt?
Denn nun ist ja der Fall eingetreten, daß ich nicht 4 Wochen unter der Verdienstgrenze lag, sondern 1 Jahr.
Für Beiträge zu diesem Thema danke ich schon jetzt.