Soldat/Student Familienversicherung

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ssebus
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Soldat/Student Familienversicherung

Beitragvon ssebus » 14.05.2009, 15:13

Hallo Zusammen,

Ich hoffe hier kann mir geholfen warden.

Zu meiner Situation.

Soldat auf Zeit SAZ 12. Ich werde am 01.09.2009 in den BFD wechseln und ein Studium Aufnehmen. Ich bin Verheiratet 2 Kinder (5/1). Meine Frau und meine Kinder sind auf Grund meiner Versetzung ins Ausland Privat Restkostenversichert(30 bzw. 20 Prozent). Ich selber habe eine Anwartschaftsversicherung.

Wegen des Alters unseres Jüngsten hat meine Frau noch nicht wieder begonnen zu Arbeiten.

Meine Frage: Kann ich mich und meine Familie GKV Versichern als Student obwohl ich noch Soldat bin oder geht das erst mit beginn der Uebergangsgebuehrnisse oder gar nicht?

Die PKV Restkostenversicherung kostet mich im moment so ca. 300 Euro pro Monat.

Gibt es eine Moeglichkeit das meine Frau wieder in die GKV kommen kann und die Kinder mitversichert? Ohne 401 Euro Job? Z.B.: Teilnahme an einer Berufswiedereinsteiger Mahssnahme durch die Agentur fuer Arbeit.

Ich bin mir nicht sicher wie / was ich jetzt fuer Schritte einleiten muss um alles im gruene Bereich zu haben.


Danke im Vorraus

Sebastian

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.05.2009, 22:47

Oh weia, könnte mal wieder ne sehr gespannte Geschichte werden


Ich muss noch einmal in meinen Unterlagen herumkramen.

Bist Du unter 30?

Dann könnte es nämlich lustig werden.

ssebus
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Beitragvon ssebus » 15.05.2009, 08:13

Hallo Seniore Rossi,

Nein, Ich werde 31 vor dem beginn des Studiums :shock: . Bin echt ein bisschen verzweifelt. Ich weiss schon, haette amn sich auch mal frueher drum kuemmern koennen aber irgendwie Stand diese Geschichte nicht auf meiner Prioritaetenliste.

Schonmal vielen Dank im Vorraus.

Gruss
Sebastian

Neugierig
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Beitragvon Neugierig » 15.05.2009, 15:52

Ich kann zwar fachlich/rechtlich nichts sagen, jedoch meine persönliche Meinung/Erfahrung schildern.

Ich stand vor einer ähnlichen Entscheidung, bin allerdings nicht verheiratet und habe keine Kinder.

Ich habe mich für die Beihilfe+PKV-Restkostenabsicherung entschieden, denn das ist über die Gesamtzeit der Übergangsgebührnisse die deutlich günstigere Variante gewesen.

Die AOK hat mir (bei Beginn des Studiums allerdings noch nicht 30) gesagt, dass die studentische Versicherung mit 30 spätestens endet, die Übergangsgebührnisse würden in voller Höhe für die Berechnung des Beitrages herangezogen.

Die Restkostenabsicherung kostete mich ca. 100€, das ist deutlich weniger als die 15,5% von den Übergangsgebührnissen. Dazu kommt ja auch noch die Pflege, die gesetzlich erheblich teurer kommt als die Private.
Du musst ja insgesamt dann ca. 400€ (nur für KV) löhnen, dürfte allerdings immer noch günstiger sein als die 15,5% denn du bekommst durch die Tatsache das du Kinder hast und verheiratet bist ja auch deutlich höhere Übergangsgebührnisse.

Zudem liegen Welten zwischen der Versorgung als GKV-Kunde und der Variante Beihilfe+PKV.

Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.05.2009, 16:17

Nun denn, bei ssebus sieht es allerdings ganz anders aus.

Du - Neugierig - musstes Dich nur allein versichern. Jenes ist bei ssebus ganz ander. Er muss sich selber, die Ehefrau und 2 Kinder - also insgesamt 4 Personen restkostenversichern. Da liegen schon Welten dazwischen.

Tja, wenn ssebus keine Anwartschaft während der aktiven Zeit bei der Bundeswehr abgeschlossen hätte, dann wäre er ab dem Zeitpunktes des BFD verischerungpsflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V bei der GKV geworden. Vorausgesetzt ssebus war vor der Bundeswehrzeit gesetzlich versichert gewesen. In dieser Konstellation müsste er 15,5 % KV und 1,95 % von den Übergangsgebührnissen als KV-Beitrag zahlen. Aber mit dem klaren Vorteil, er selber ist in der GKV versichert und die Holde sowie die 2 Kinder kommen in die kostenlose Familienversicherung.

Da dürften schon Welten dazwischen liegen.

Da ssebus aber eine Anwartschaft abgeschlossen hat, hat er einen vorrangigen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall - Aufnahmeverpflichtung durch die priv. Kv. - die die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V leider nicht auslöst!


Neugierig
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Beitragvon Neugierig » 15.05.2009, 16:49

Mir sind die Unterschiede schon klar!

Aber die Aufnahme des Studiums bedeutet doch grundsätzlich das Auslösen einer Versicherungspflicht, der nur durch Befreiungsantrag entkommen werden kann?
Oder hat sich das mit dem 01.01.09 auch geändert (ich musste in 2007) trotz vorhandener Anwartschaftversicherung diesen Antrag noch stellen?

Das die Sache insbesondere aus Sicht der Kosten hier anders bewertet werden muss ist mir klar, allerdings kenne ich die Höhe der Übergangsgebührnisse von mir und weiss was da noch an Familienzuschlag zukommt.
Daher auch meine Aussage dass trotz Versicherung von 4 Personen in der Restkostenabsicherung deses immer noch billiger sein dürfte als die GKV.
Der Beitrag der Restkostenabsicherung für Frau und Kind ist ja bekannt, der eigene Beitrag muss natürlich noch ermittelt werden.

Natürlich gibt es immer viele Gründe für die GKV, insbesondere bei Frau und Kindern ohne eigenes Einkommen.
Allerdings ist es auch ein hartes Brot für jemanden der die PKV gewohnt ist, sich plötzlich in der Reihe der GKV-Versicherten einzureihen...spätestens bei der nächsten Zahnbehandlung wird einem dieser Unterschied entweder in der Qualität der Leistung oder aber in der Höhe des Eigenanteils sauer aufstoßen.

Zumal der Abschluss der Anwartschaft ja auch sonst umsonst gewesen wäre...

Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.05.2009, 16:58

Aber die Aufnahme des Studiums bedeutet doch grundsätzlich das Auslösen einer Versicherungspflicht, der nur durch Befreiungsantrag entkommen werden kann?
Oder hat sich das mit dem 01.01.09 auch geändert


Klaro, als Student wird man gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig. Allerdings nur dann, wenn man noch keine 30 Jahre alt ist. Und die Grenze hat ssebus überschritten. Also keine Versicherungspflicht als Student.

Völlig klar, unter Umständen kann die priv. Restkostenversicherung für 4 Personen günstiger sein, als eine Versicherung in der GKV. Wie war das noch einmal, wer rechnen kann, ist immer klar im Vorteil!

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Beitragvon Neugierig » 15.05.2009, 17:08

Ok, wieder was gelernt.

Danke.

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Beitragvon ssebus » 16.05.2009, 10:25

Hallo erstmal und vielen dank für die vielen Diskussionen.

Falls ich das richtig verstanden habe, bin ich auf grund meines Alters und den Umstand in besitz einer Anwartschaft zu sein nicht in der Lage in die GKV zu wechseln. Das ist echt der HAMMER. Hätte ich also nicht die Entscheidung getroffen mich in einem minimalen Maße abzusichern hätte ich nun keinerlei probleme.

Aber naja will ja auch nicht jammern.

Damit käme für mich also nur die möglichtkeit der Restkostenvers. + Beihilfe in Frage.

Nochmal um den Zeitlichen ablauf zu verdeutlichen.

Mein Studium beginnt dieses Jahr wärend meines BFDs (aktive Dienstzeit). In zwei Jahren beginnen die Übergangsgebührnisse sprich ab diesem Zeitpunkt muss ich mich erstmalig Versichern.

Ist es denn möglich meine Frau eine 401 Euro Stelle zu besorgen und die Familie darüber abzusichern oder würde die Höhe meiner Übergangsgebührnisse dafür sorgen das ich die Kinder versichern müsste?

Vielen Dank schonmal.
Sebastian

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Beitragvon Rossi » 16.05.2009, 15:01

Falls ich das richtig verstanden habe, bin ich auf grund meines Alters und den Umstand in besitz einer Anwartschaft zu sein nicht in der Lage in die GKV zu wechseln.


Jawoll, so isses. Die Anwartschaftsversicherung bricht Dir das Genick!

Mein Studium beginnt dieses Jahr wärend meines BFDs (aktive Dienstzeit). In zwei Jahren beginnen die Übergangsgebührnisse sprich ab diesem Zeitpunkt muss ich mich erstmalig Versichern.


Jawoll, während der aktiven Zeit hast Du ja noch die freie Heilfürsorge, erst wenn diese wegfällt, musst Du dich restversichern.


Ist es denn möglich meine Frau eine 401 Euro Stelle zu besorgen und die Familie darüber abzusichern oder würde die Höhe meiner Übergangsgebührnisse dafür sorgen das ich die Kinder versichern müsste?



Jawoll so isses auch. Wenn die Holde einen Job mit 401,00 Euro aufnimmt, ist sie hierdurch selber pflichtversichert. Die Kinder kommen in die kostenlose Familienversicherung. Für die priv. Kv. hat man es ausserordentliches Kündigungsrecht. Wenn Deine Übergangsgebührnisse allerdings monatlich mehr als 4.050,00 Euro betragen, kommen die Kids nicht in die kostenlose Familienversicherung. Aber ich denke mal, so hoch sind die Übergangsgebührnisse nicht.

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Beitragvon ssebus » 16.05.2009, 19:59

Mit den 4050 Euro wirst du definitiv recht haben. (Schade eigentlich denn dann wäre die Private auch OK, oder)

So durch eure Hilfe weiß ich jetzt wenigstens welche Schritte ich einzuleiten habe.

Vielen Dank für die kompetenten Antworten. Werde dieses Forum definitiv weiterempfelen

Gruß und Dank

Sebastian .-.

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Beitragvon Rossi » 16.05.2009, 23:29

Mit den 4050 Euro wirst du definitiv recht haben. (Schade eigentlich denn dann wäre die Private auch OK, oder)



Wobei, hätte auch durchaus sein können, dass Du Eichenlaub in Gold mit 3 Pickeln hast, dann wären locker die 4.050,00 Euro monatlich überschritten. Aber ist leider in den meisten Fällen nicht so!

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon valas » 28.07.2009, 17:19

Hallo zusammen!
Ich bin ganz neu in diesem Forum und bitte zu entschuldigen, dass dieses Thema wieder hochgeholt wird.
Doch ich habe zur Zeit ähnliche Probleme wie Sebastian. Ich habe mich nun lange mit dem SGB V rumgeschlagen aber werde nicht so ganz schlau daraus.
Rossis Erklärung hat mich da schon weiter gebracht und ich würde Euch gerne ebenfalls meine Situation schildern und um Eure Einschätzung bitten.

Also, hier meine "Eckdaten":
- Ich bin SaZ 8
- DZE am 31.12.09
- Beginn des Studiums im Oktober dieses Jahres
- Alter dann: gerade noch 27 ( Ende Oktober dann 28 )
- keine Anwartschaft oder dergleichen
- vor dem Bund mehr als 12 Monate "normaler" Arbeitnehmer und bei der BAK gesetzlich versichert gewesen
- Übergangsgebührnisse: 21 Monate lang
- z.Z. nebenbei freier Mitarbeiter mit weniger als 20 Stunden pro Woche (das soll auch möglichst während des Studiums so bleiben)
- Familienstand: Ledig -> Heirat: Nächstes Jahr August
- Kinder: 0

Ich habe bereits mit der BAK Kontakt aufgenommen. Man müsse meinen Fall noch prüfen.

Worunter falle ich? Die "Studentenregelung" oder doch eher § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V oder kann ich eine Aufnahme in die GKV vergessen?

Und ja :-( Ich weiß: Da hätte ich mich viel früher drum kümmern müssen...

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.

Herzlichen Dank und schöne Grüße,

Ingmar

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Beitragvon Czauderna » 28.07.2009, 17:38

Hallo,
ich denke, da du unter 30 bist - nun ein Studium beginnst tritt mit dem Tag des Semesterbeginns, fruehestens mit Tag der Einschreibung Krankenversicherungspflicht als Student ein und du kannst zu diesem Zeitpunkt zum Studententarif in die GKV wechseln.
Ich würde dich sogar trotz der Tatsache aufnehmen dass dein Dienstverhältnis erst zum 31.12.2009 endet, aber spätestens zum 01.01.2010 mit Sicherheit.
Wer ist eigentlich die BAK ??
Die prüfen noch ?? - na dann sind wir mal gespannt.

Gruß

Czauderna

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Beitragvon Rossi » 28.07.2009, 18:17

Also, ich denke mal, während der sog. aktiven Dienstzeit bis zum 31.12.2009 tritt zunächst keine Versicherungspflicht als Student ein, da valas gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V Anspruch auf Fortzahlung der Soldatenbezüge sowie freie Heilfürsorge hat.

Aus diesem Grund wird der Pflichtatbestand des Studenten gem. § 6 Abs. 3 SGB V (sog. absolute Versicherungsfreiheit) für die aktive Zeit bis zum 31.12.2009 verdrängt.

Zum 01.01.2009 sieht es dann anders aus; valas erfüllt keinen Tatbestand des § 6 Abs. 1 SGB V (Versicherungsfreiheit) mehr, somit gilt auch nicht die sog. absolutes Versicherungsheit (vgl. § 6 Abs. 3 SGB V) und velas wird zum 01.01.2010 als Student versicherungspflichtig. Er kann eine Krankenkasse sogar frei wählen.


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