babelfish hat geschrieben:Mit schöner Regelmäßigkeit flattern diese Anpassungen zu ins Haus. Warum werden eigentlich nicht die Beiträge angepasst? In beiden Fällen haben wir eh zu zahlen!
Nun, nicht unbedingt; eine Erhöhung des Selbstbehalts wirkt sich nur auf diejenigen aus, die höhere Kosten als den alten Selbstbehalt haben (bzw. deutlich mehr, wenn es eine Rückerstattung bei Leistungsfreiheit gibt). Einen höheren Beitrag müssen hingegen alle bezahlen.
Von den rechtlichen Möglichkeiten her ist es so, daß beides gemacht werden kann, wenn die angefallenen Kosten über der alten Kalkulation liegen. Die Änderung muß von einem Treuhänder geprüft und genehmigt werden. Normalerweise wird angestrebt, daß der Selbstbehalt langfristig in der gleichen Größenordnung liegt, d.h. er sollte etwa der Preisentwicklung in der Medizin folgen. Typischerweise hat ein Versicherter sich bei der Auswahl des Tarifs mit einer bestimmten Selbstbeteiligung ja etwas gedacht, da soll der Selbstbehalt nicht durch die Inflation marginalisiert werden und seine Steuerungswirkung verlieren.